Sorry, ein bißchen vom Thema ab...
Mir drängt sich hier einfach eine Anschlußfrage auf: Also ein Veranstalter, Reisebüro, usw. kann sich auf einen Fehler/ Irrtum berufen und dann die Buchung verweigern, wenn er bei Online-Buchungen die Leistung so nicht erbringen kann / will wie ausgeschrieben, oder der Preis anders ist ect. Der Kunde kann sich aber nicht auf Fehler / Irrtum berufen wenn er einen Fehler macht - z.B. richtiger Ortsname - falsches Land. Ist meiner Freundin passiert und die konnte dann nur über Stornogebühr aus der Buchung raus, bzw. durch umbuchen auf eine teurere Reise.
Gehr mir nicht so ganz in den Schädel warum hier mit zweierlei Maß das ganze gewichtet wird. Erklärungsirrtum ist meiner Ansicht nach im BGB nicht auf gewerbliche Angebote / Irrtümer begrenzt.
fragende Grüße
Anke