• porta77
    Dabei seit: 1202169600000
    Beiträge: 71
    geschrieben 1232496372000

    Sorry, ein bißchen vom Thema ab...

    Mir drängt sich hier einfach eine Anschlußfrage auf: Also ein Veranstalter, Reisebüro, usw. kann sich auf einen Fehler/ Irrtum berufen und dann die Buchung verweigern, wenn er bei Online-Buchungen die Leistung so nicht erbringen kann / will wie ausgeschrieben, oder der Preis anders ist ect. Der Kunde kann sich aber nicht auf Fehler / Irrtum berufen wenn er einen Fehler macht - z.B. richtiger Ortsname - falsches Land. Ist meiner Freundin passiert und die konnte dann nur über Stornogebühr aus der Buchung raus, bzw. durch umbuchen auf eine teurere Reise.

    Gehr mir nicht so ganz in den Schädel warum hier mit zweierlei Maß das ganze gewichtet wird. Erklärungsirrtum ist meiner Ansicht nach im BGB nicht auf gewerbliche Angebote / Irrtümer begrenzt.

    fragende Grüße

    Anke

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1232527649000

    Hi,

    eine Anfechtung wegen Irrtums (bei der Angebotsabgabe) ist für jeden möglich, ganz klar.

    Nur darum geht es hier gar nicht. Der Vertrag kommt ja durch Angebot und Annahme desselben zustande.

    In 119 BGB steht wörtlich "Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. "

    Ein Katalog bzw. eine Internetseite ist eben juristisch gesehen kein Angebot (sondern eben nur die Einladung, ein Angebot abzugeben) und damit keine Willenserklärung.

    Gruß,

    soedergren

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1232527771000

    @porta77 sagte:

    Also ein Veranstalter, Reisebüro, usw. kann sich auf einen Fehler/ Irrtum berufen und dann die Buchung verweigern, wenn er bei Online-Buchungen die Leistung so nicht erbringen kann / will wie ausgeschrieben, oder der Preis anders ist ect. Der Kunde kann sich aber nicht auf Fehler / Irrtum berufen (...)

    Vorwort:

    Reisebüros und Reiseveranstalter wollen eigentlich immer ... Kunden gewinnen bzw. Umsatz machen. Nicht-Können ist wahrscheinlicher als nicht Nicht-Wollen.

    Statement:

    - Veranstalter bietet Reise an (Katalog, Webseiteninhalt, Discounterprospekt, TV-Spot).

    - Kunde bekundet verbindlichen Buchungswillen und äußert dies (ggf. gegenüber einem Vermittler, s. Satz 1, Geschäftsbesorgungsvertrag) mit einem Angebot (""Buchung"). Veranstalter nimmt dieses z.T. automatisiert entgegen.

    - Der Vertrag wird gültig mit der Bestätigung seitens des Veranstalters.

    - Weicht diese vom Angebot des Kunden ab, bleiben dem Reisenden i.d.R. 10 Tage für die Annahme oder die Ablehnung.

    - Erst dann kommt der Reisevertrag i.e.S. zu Stande.

    Fazit:

    Beide Seiten haben also die Möglichkeit Fehler/Irrtümer zu erkennen.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1232528475000

    @porta77 sagte:

    Ist meiner Freundin passiert und die konnte dann nur über Stornogebühr aus der Buchung raus, bzw. durch umbuchen auf eine teurere Reise.

    Hi nochmal, ich wollte eigentlich meinem Beitrag noch etwas hinzufügen, aber da war Antonia schneller ;)

    Deshalb jetzt hier noch kurz: die Anfechtung wegen Irrtums wäre für deine Freundin zwar wie für jeden anderen möglich gewesen, würde aber insofern nichts bringen, als dass aus 119 BGB auch eine Schadensersatzpflicht entstehen kann. Der Vertrag wäre dann ggf. nichtig und die Stornokosten aus dem Vertrag würden nicht anfallen, sie müsste aber Schadenersatz leisten - du wirst dir ausrechnen können, wie hoch der wohl wäre ;)

  • geezerpl
    Dabei seit: 1187049600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1240511529000

    @AntoniaW sagte:

    Vorwort:

    Reisebüros und Reiseveranstalter wollen eigentlich immer ... Kunden gewinnen bzw. Umsatz machen. Nicht-Können ist wahrscheinlicher als nicht Nicht-Wollen.

    Statement:

    - Veranstalter bietet Reise an (Katalog, Webseiteninhalt, Discounterprospekt, TV-Spot).

    - Kunde bekundet verbindlichen Buchungswillen und äußert dies (ggf. gegenüber einem Vermittler, s. Satz 1, Geschäftsbesorgungsvertrag) mit einem Angebot (""Buchung"). Veranstalter nimmt dieses z.T. automatisiert entgegen.

    - Der Vertrag wird gültig mit der Bestätigung seitens des Veranstalters.

    - Weicht diese vom Angebot des Kunden ab, bleiben dem Reisenden i.d.R. 10 Tage für die Annahme oder die Ablehnung.

    - Erst dann kommt der Reisevertrag i.e.S. zu Stande.

    Fazit:

    Beide Seiten haben also die Möglichkeit Fehler/Irrtümer zu erkennen.

    Genau das it mir passiert vor 8 Tagen.

    Versprochen 5* Hotel, habe Ich gebucht, dann kommt ganz schnell der Bestätigung & Rechnung mit ... 3,5* Hotel (andere Bereich des Hotels)

    Was jetzt ?? Absagen oder Bezahlen und definitiv bestätigen ?

    :(

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1240512778000

    Nach der hier erfolgten Argumentation ( Angebot 1, Angebot 2, Angebot 3 usw. bis zur Bestätigung des RV ) müsstest du dieses "letzte" Angebot des RV nicht annehmen. Voraussetzung: du hast dieses "versprochene" 5*Hotelangebot auch schriftlich gehabt. Denn sein Angebot beinhaltete ja nur das 3.5* Hotel.

    Gruss Gabriela

  • geezerpl
    Dabei seit: 1187049600000
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    geschrieben 1240517474000

    http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_Catalonia+Bavaro+Catalonia+Royal+Bavaro+Resort-hid_8404.html

    Ein "doppel-Hotel" unter eine Name und gemischte Angebote von mehrere RV:

    > Catalonia Bavaro - 3,5-4* (15-20 Jahre alt)

    > Catalonia Royal Bavaro - 5* (Neubau)

    Man weiss NIE genau welche Teil des Hotels angeboten ist, das die offiziele Katalogbeschreibungen zu generell sind. Im diesen Fall: ALLTOURS.

    Also habe Ich per email HolidayCheck nachgefragt. Antwort kam auch per email:

    "Vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Gerne haben wir die Katalogausschreibung geprüft.

    Die Ausschreibung lautet wie folgt:

    "Sie wohnen: In geschmackvoll eingerichteten, komfortablen Juniorsuiten im karibischen Stil mit Klimaanlage, Telefon, Kabel-TV (Dt. Welle), Minibar, Mietsafe, Sitzgruppe, Föhn, Bad, separater Dusche, WC und Balkon oder Terrasse. Max. Belegung: 3 Erw. oder 2 Erw. und 2 Kinder. EZ sind Juniorsuiten zur Alleinnutzung."

    Die Suiten befinden sich im Royal Bereich.

    Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit für Sie zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    HolidayCheck-Reiseberaterin"

    Dann habe Ich gebucht und.. ZONK ! :(

    Jetzt Ich weiss das Alltours bietet nur Catalonia Bavaro hotel und deshalb sollte hier gezeigt:

    http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_Hotel+Catalonia+Bavaro-hid_176632.html

  • pietas
    Dabei seit: 1220486400000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1240653089000

    Hallo, hallo :)

    Du schriebst gerade, dass du für das Visum 70CHF bezahlen musst.

    Euch ist aber bewusst, dass fast alle deutsche Veranstalter das Visum nur für deutsche Staatsbürger inklusive haben?

    Auf einer Reise von Los Angeles nach Hongkong mit United Airlines sagte die Flugbegleiterin nach der Landung: „Die Passagiere, die aufstehen, bevor das Anschnallzeichen ausgeht, müssen im Flugzeug bleiben und uns helfen, es sauberzumachen.
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