• wanderer 55
    Dabei seit: 1284336000000
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    geschrieben 1284405761000

    Hallo ich wollte eine reise Online Buchen da bei der Seite nicht All inkl Gebucht werden konnte .Habe ich beim Anbieter Angerufen

     Der hat die Reise für mich gebucht als Reisbestätigun bekam ich eine mail mit dem reise preis ohne genaue Einzelbuchungen (Ausflüge Al Inkl ) Da ich erst eine Woche später die Bestätigung der Reise vom Veranstalter erhalten habe stellte ich fest das die Ausflüge nicht gebucht sind. Das Reisebüro behauptet das ich die Ausflüge nicht Bestellt habe. wer kann mir Tipps geben wer recht hat

  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1284408873000

    Bei Verträgen, die am Telefon zustande gekommen sind, hast Du ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Davon kannst Du Gebrauch machen, wenn Du mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung nicht zufrieden bist.

     

    Wo gibt's eigentlich ein pauschales AI-Angebot mit inkl. Ausflügen?! Hab ich noch nie gehört und kommt mir eher unwahrscheinlich vor.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • wanderer 55
    Dabei seit: 1284336000000
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    geschrieben 1284409688000

    es ist eine Nilkreuzfahrt mit Besichtigungen die nicht Bestandteil des Angebotes waren aber zusätzlich gebucht werden können

    beim Reisebüro wurde mir gesagt 20 % sind fällig bei Stornierung

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1284410199000

    Warum willst du stornieren ?

     

    Kannst du die Ausflüge nicht nachträglich buchen ?

    Du schreibst doch, sie wären soundso nicht im Angebot mit drin gewesen  :frowning:

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • wanderer 55
    Dabei seit: 1284336000000
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    geschrieben 1284411542000

    da ich bei der Buchung der Meinung war beim bestellen die 320 Euro zu buchen

    das Reisebüro aber behauptet es seivon mir nicht gebucht worden

    und ich jetzt noch einmal 320 Euro zahlen soll

    die reise ca 750 Euro 99Euro Ai +160 Ausflüge mal 2 Personen 2000

    da ich aber nicht dieses Angebot ausgedruckt habe es so nicht beweisen kann

    Bestätigung vom Reisebüro nur über gesamt preis erhalten nicht die Einzel Buchungen

    erst bei der Rechnung vom Veranstalter habe ich gesehen das Ausflüge nicht gebucht sind

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1284412243000

    Gibt es das Angebot denn noch im Internet ?

     

    Dort hast du es doch gefunden :frowning:   Oder ist es schon nicht mehr im Netz ?

     

    Hast du die 14 Tage Rücktrittsrecht (Beitrag von chriwi) schon überschritten ?

     

     

     

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • wanderer 55
    Dabei seit: 1284336000000
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    geschrieben 1284413083000

    Natürlich nicht ist ausgebucht

    Aber zu anderen Termine Wäre die reise teils gleich zu anderen Termine teurer

    was kein Beweis wäre die 14 tage sind noch nicht um .wie muss ich zurücktreten einschreiben oder reicht eine mail

    das reise Büro macht es sich einfach und behauptet ich habe nicht gebucht fertig !!!!!!

     lg Gerd

  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1284413405000

    @wanderer 55 sagte:

    das reise Büro macht es sich einfach und behauptet ich habe nicht gebucht fertig !!!!!!

    An Deiner Stelle würd ich mich an diese Behauptung anschließen. Wenn Du nicht gebucht hast, dann brauchst Du auch nix zahlen. :D

    Im Ernst: Hast Du bei Dir in der Nähe eine Verbraucherschutzorganisation? Dann geh dort hin und nimm Vertrag und Mail mit. So aus der Ferne wird das nix.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • soedergren
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    geschrieben 1284416923000

    @chriwi sagte:

    Bei Verträgen, die am Telefon zustande gekommen sind, hast Du ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Davon kannst Du Gebrauch machen, wenn Du mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung nicht zufrieden bist.

    Stopp, sorry, aber sofern sich nicht in jüngster Vergangenheit etwas geändert hat, stimmt das so meines Wissens nach nicht!

    Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt nämlich bei Reisen ausdrücklich nicht. Das Thema hatten wir vor längerer Zeit hier schon einmal: >KLICK<, siehe dort die Beiträge von Mosaik und auf der folgenden Seite von mir.

    Insofern gibt es hier kein Widerrufsrecht und es läuft letztlich auf Aussage gegen Aussage und damit auf ein Nachweisproblem hinaus. Einfach behaupten, man habe gar nicht gebucht, dürfte nach der Vorgeschichte (Mail mit Reisepreis widerspruchslos entgegengenommen) auch nicht funktionieren.

    Da die ganze Sache nicht so eindeutig ist, würde ich mich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

  • mosaik
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    geschrieben 1284461153000

    ganz korrekt: Reisebuchungen sind von einer kostenfreien Rücktrittsfrist im Fernabsatzgesetz ausgenommen. Will heißen: auch telefonisch - mündlich - geschlossene Verträge über Reisen gelten. Allein, die Beweisführung wird eben schwierig(er).

    Einziger Ansatzpunkt wäre gewesen: Man bucht telefonisch, bekommt eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen, vereinbarten Leistungsmerkmale aufweist und stellt eine Abweichung vom Gebuchten fest. Das wäre dann ein neues Angebot vom Veranstalter, das der Kunde zurückweisen kann. Allerdings wieder natürlich eine Beweisfrage, was wurde wirklich bestellt. Doch hier sehe ich aufgrund der geltenden Rechtslage einen starken Ansatzpunkt, um "aus der Sache zu kommen" (dazu in ähnlicher Falllage gerade ein aktuelles Urteil gelesen).

    Aber Absatz vorher trifft eben nur zu, wenn man gleich nach Erhalt einer solchen Buchungsbestätigung aufschreit. Soweit ich verstanden habe, war das Mail aber nicht als solche zu klassifizieren und man hätte also beim Erhalt des Poststückes schreien müssen. Ein späterer Einspruch wie von mir oben erwähnt, geht auf dieser Basis dann ins Leere.

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