Der Veranstalter hält sich Änderungen auf einer Rundreise vor,solange dadurch der Charater der Rundreise sich nicht wesentlich ändert....steht aber auch in Eurem Vertrag oder auch in der Ausschreibung
Reise ohne Programm zum selben Preis?
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geschrieben 1340560753000Vaya con Dios y quiêreme como soy
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geschrieben 1340561088000
Hi,
ist natürlich ärgerlich.
Aber was steht denn in der Reiseausschreibung ?
Im allgemeinen behalten sich RV notwendige Änderungen des Reiseverlaufs - z. B. wegen des Wetters - in ihren Ausschreibungen / Angeboten vor.
Und dieser Satz gilt für die gesamte Reise und somit auch für die Bootsfahrt, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Du warst mal wieder schneller.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1340569333000
Zulässige Programmänderungen bei Rundreisen = zeitliche Abfolge der einzelnen Programmpunkte ändern, denn dadurch ändert sich der Gesamtzuschnitt einer Rundreise nicht. U.u. auch noch der Ersatz eines Programmpunkts durch einen anderen, sofern dieser gleichwertig ist (wobei man über "gleichwertig" trefflich streiten kann ...)
Wenn ein Programmpunkt komplett entfällt, gibt es normalerweise schon einen finanziellen Ausgleich. Zumal es sich hier um einen der bedeutendsten Programmpunkte der Rundreise handelt. Ob sich ein Reiseveranstalter davor schützen kann (z.B. mit dem Hinweis "wetterabhängig", der hier ja anscheinend auch noch fehlte) ist höchst umstritten und muss immer im Einzelfall entschieden werden.
Aus langjähriger VA-Tätigkeit (bei verschiedenen Rundreisenveranstaltern) kann ich Dir sagen, dass wir oft wegen entfallener Programmpunkte zahlen (= nachträglich den Reisepreis mindern) mussten, auch wenn Umstände, für die wir nichts konnten, für den Wegfall verantwortlich waren.
"Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen