@Wenn ein Handwerker vergisst seinen Kunden eine Rechnung zu schicken ist das auch sein Problem und niemand wird ihm das Geld ohne Aufforderung überweisen sagte:
Mit Verlaub: da bist Du schief gewickelt. Wenn Du die Leistung abgenommen hast, bist Du auch ohne Rechnung im Verzug. Einen Prozeß, bei dem der Handwerker sein Geld einklagt, würdest Du mit Pauken und Trompeten verlieren.
Was der Branche fehlt ist eine blacklist, wie bei den Versicherungen
Ja klar, dann müßten wir uns in Zukunft alles gefallen lassen. Ich habe einmal mit einer Firma um eine unberechtigte Mahngebühr gestritten bzw. die Zahlung verweigert. Wegen des geringen Betrages ging die Sache nicht vor Gericht, aber als ich dann bei einer anderen Firma abschließen wollte, hieß es: niente, Sie schulden einem Mitbewerber noch Geld.