Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Aufgrund des plötzlichen Todes meines Bruders, musste ich meine Reise 4 Tage vorher beenden als geplant.
Die Reiseabbruchsversicherung ist nur für die entstandenen Rückreisekosten aufgekommen und verweigert bis Heute die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sprich; Ruckflug von Dubai nach Frankfurt.
Obwohl in der Versicherungspolice ich zietere: "Zudem kommen wir für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, maximal bis zu Höhe der Versicherungssumme auf" steht, verweigert die ERV die Rückzahlung für den nicht genutzten Flug.
Dabei beruft sich die ERV auf die Versicherungsbedingungen:
2.2. Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abrechen? Dann erstatten wir Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutztden Reiseleistungen vor Ort.
Habe ich eurer Meinung nach eine Erfolgsaussicht für die Rückzahlung des nicht angetretenen Fluges? Meines Wissens gilt bei einer Pauschalreise der Rückflug ebenfalls als Leistung oder nicht?
Viele Grüße