• AxelSchuster54
    Dabei seit: 1150502400000
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    geschrieben 1453383515000

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Aufgrund des plötzlichen Todes meines Bruders, musste ich meine Reise 4 Tage vorher beenden als geplant.

    Die Reiseabbruchsversicherung ist nur für die entstandenen Rückreisekosten aufgekommen und verweigert bis Heute die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sprich; Ruckflug von Dubai nach Frankfurt.

    Obwohl in der Versicherungspolice ich zietere: "Zudem kommen wir für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, maximal bis zu Höhe der Versicherungssumme auf" steht, verweigert die ERV die Rückzahlung für den nicht genutzten Flug.

    Dabei beruft sich die ERV auf die Versicherungsbedingungen:

    2.2. Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abrechen? Dann erstatten wir Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutztden Reiseleistungen vor Ort.

    Habe ich eurer Meinung nach eine Erfolgsaussicht für die Rückzahlung des nicht angetretenen Fluges? Meines Wissens gilt bei einer Pauschalreise der Rückflug ebenfalls als Leistung oder nicht?

    Viele Grüße

  • cjmddorf
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1453384199000

    para 2.2 ist doch eindeutig, was die kosten für den rückflug betrifft. den haben die übernommen, den gebuchten kannst du vergessen. warum sollen die 2 mal zahlen ?

    hast du die 4 tage erstattet bekommen ?

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • AxelSchuster54
    Dabei seit: 1150502400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1453389238000

    Zitat gelöscht, der Username reicht aus und bitte auf "Beitrag erfassen" drücken

    cjmddorf:

    Die 4 Tage habe ich erstattet bekommen.

    Warum sollte ich den Rückflug nicht erstattet bekommen? Ich hab letztendlich dafür bezahlt und konnte die Leistung nicht nutzen! -> nicht in Anspruch genommene Reiseleistung!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1453390144000

    Nö, konntest du nicht.

    Dafür hat dir die Versicherung ja nun den unvorhergesehenen Rückflug bezahlt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1453391992000

    Du hast ja eine Pauschalreise gebucht, das heißt, dass der Flug in den Gesamtpreis deiner Reise eingerechnet wurde, jedoch nicht zahlenmäßig in deiner Rechnung vom Verantalter auftaucht. Kann es sein, dass du von der Versicherung 4 Tagessätze (also 4 Teile) vom Gesamtpreis deiner gebuchten Reise erhalten hast? Ich kann mir eher nicht vorstellen, dass die Versicherung wissen wollte, was das Hotel pro Tag und der Flug separat gekostet hat und dass du tatsächlich die reinen Hotelkosten erstattet bekommen hast. Im Übrigen tut es jedem User und Fragenden gut, wenn er gleich mit allen Fakten zur Thematik um die Ecke kommt, um auch einen sachlichen Rat zu erhalten.

  • cjmddorf
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1453393488000

    schau mal Axel,

    die versicherung hat dir den gesonderten rückflug per versicherungsbedingungen bezahlt. prima. 

    nun möchtest du von denen noch den nicht in anspruch genommenen rückflug bezahlt bekommen, also würden die für 2 flüge zahlen, und so letztlich kapital aus der misere schlagen ?

    so läuft das nicht, die sind doch nicht doof und das ist auch richtig so.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1453398145000

    Selbst wenn Flug und Hotel getrennt gebucht und ausgewiesen wurden besteht keinerlei Anspruch auf die Erstattung des nicht angetretenen Rückflugs.

    @AxelSchuster

    Der Sinn dieser Art Versicherung ist die Gleichstellung des Versicherten und ist nicht etwa zu seiner Bereicherung gedacht. Würdest du zusätzlich zu den Kosten des tatsächlich wahrgenommen Rückflugs auch noch den nicht wahrgenommenen erstattet bekommen, würdest du dich fraglos bereichern.

    Anspruch besteht auf die Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen, hier allenfalls die entsprechend versäumten Hoteltage. Den Rückflug hingegen hast du genutzt, nur eben nicht den ursprünglich gebuchten.

    Kann donnich so schwer sein! :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • fernweh1957
    Dabei seit: 1089072000000
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    geschrieben 1453461295000

    Da bin ich jetzt wirklich baff erstaunt, auf welche Gedanken Kunden kommen können. DAS ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen. Wenn mein Haus abbrennt, bekomme ich doch nicht einmal den Verlust des alten Hauses plus den Bau des neuen bezahlt.

    Kopfschüttel...

    LG

    Andrea

    gehe in die welt und sprich mit jedem
  • AxelSchuster54
    Dabei seit: 1150502400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1453462282000

    Da bin ich überhaupt nicht in einer Meinung mit euch!

    Wie wäre den die Rechtslage wenn ich meinen eigentlichen Rückflug auf Business Class gebucht hätte? In dem Fall würde hier auch ein gewaltiger Leistungsausfall auftreten oder nicht?

    Desweiteren kann ich mich hier auf das Urtail des LG Düsseldorf berufen:

    Das Landgericht Düsseldorf hält die Klage für begründet. Der Kläger habe gem. § 1 Satz 1 VVG in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1, 2 EGVVGgegenüber der Beklagten einen Anspruch auf die geforderten Zahlungen aus der zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Reiseabbruchversicherung. Ein Versicherungsnehmer, der eine Reiseabbruchversicherung abschließt, gehe davon aus, dass so nicht nur die zusätzlichen Kosten einer vorzeitigen Beendigung der Reise ausgeglichen werden, sondern dass er auch eine Entschädigung für infolge des Abbruchs nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erhalte. Folglich könne eine Leistungspflicht des Versicherers deshalb nicht ausgeschlossen werden, auch wenn der Versicherungsnehmer die Schiffsreise bereits angetreten hat.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1453462731000

    Da das Forum den Titel "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" trägt, werden hier auch nur solche dargelegt. Eine Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen. ..."unsere Trefferquote" ist allerdings "recht hoch"  ;)

    Und so steht es Dir selbstverständlich frei hier selbst tätig zu werden...wohl an...viel Spaß!

    Edit:

    Berichte doch dann mal vom Ausgang  ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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