• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1219499401000

    Hallo,

    die Nennung des Veranstalters ist erlaubt. Die nennung eines Vermittlers nicht.

    Gruß

    Berthold

  • olli_o2
    Dabei seit: 1168560000000
    Beiträge: 431
    geschrieben 1219870169000

    steinstein, werdet ihr denn jetzt dort "normal" behandelt oder lässt der Hotelmanager euch seinen Ärger spüren?

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1299168399000

    @privacy - ich staune immer wieder, was du so alles ausgräbst ;)

    @steinstein - kann ein Veranstalter seine versprochene(n) Leistung(en) nicht einhalten und erkennt dies vor Abreise, muss er dem Kunden ein kostenloses Rücktrittsrecht einräumen; sofern er in der Lage ist, eine Alternative aus seinem Programm anbieten;

    Das mit einem Schadenersatz ist schon etwas komplizierter. Denn da wird auch zu berücksichtigen sein, welche Zeit der Kunde für eine Alternativlösung hat - also, wie lange es noch bis zur Abreise wäre (u. a. Faktoren)

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1299168527000

    wo ist jetzt der Link von @privacy hin verschwunden :shock1: ?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1299168655000

    nicht @steinstein sondern @Selbstdenker ;) - was ist da heute Nachmittag hier los :kuesse:

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1299168903000

    Entschuldigung Mosaik, der Beitrag wurde vom Eröffner 2x gepostet. Dachte, meine Antwort passt besser unter "MS Deutschland" hier im Reiserecht.

    Da ist er noch zu finden.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!