Hallo,
die Nennung des Veranstalters ist erlaubt. Die nennung eines Vermittlers nicht.
Gruß
Berthold
Hallo,
die Nennung des Veranstalters ist erlaubt. Die nennung eines Vermittlers nicht.
Gruß
Berthold
steinstein, werdet ihr denn jetzt dort "normal" behandelt oder lässt der Hotelmanager euch seinen Ärger spüren?
@privacy - ich staune immer wieder, was du so alles ausgräbst
@steinstein - kann ein Veranstalter seine versprochene(n) Leistung(en) nicht einhalten und erkennt dies vor Abreise, muss er dem Kunden ein kostenloses Rücktrittsrecht einräumen; sofern er in der Lage ist, eine Alternative aus seinem Programm anbieten;
Das mit einem Schadenersatz ist schon etwas komplizierter. Denn da wird auch zu berücksichtigen sein, welche Zeit der Kunde für eine Alternativlösung hat - also, wie lange es noch bis zur Abreise wäre (u. a. Faktoren)
nicht @steinstein sondern @Selbstdenker - was ist da heute Nachmittag hier los
Entschuldigung Mosaik, der Beitrag wurde vom Eröffner 2x gepostet. Dachte, meine Antwort passt besser unter "MS Deutschland" hier im Reiserecht.
Da ist er noch zu finden.
Gruß privacy
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!