• ariele
    Dabei seit: 1131494400000
    Beiträge: 42
    geschrieben 1141807346000

    Hallo,

    würde mich sehr interessieren ob bei einer Reisebestätigung der versprochene seitliche Meerblick stehen muss bzw. hat jemand schon einmal eine Buchungsbestätigung gekriegt, wo seitlicher Meerblick erwähnt?!

    Ich hab nämlich eine Reise gebucht, DZ mit SM, in der Reisebestätigung von Reiseveranstalter steht aber DZ, Landseite.

    Auf meine Anfrage wurde folgende mitgeteilt:

    "...die Begriffsbezeichnung „seitlicher Meerblick“ in unserem System nicht bestätigt werden kann, sondern die Zimmer standardmäßig als „Landseite“ bestätigt werden"

    "Der Begriff seitlicher Meerblick ist kein geschützter Begriff, sodass wir diesen in einer Bestätigung auch aus rechtlichen Gründen nicht verwenden können."

    "Hier nochmals die Beschreibung der Zimmer, die Ihnen auch bei der Buchung vorlag: Die Zimmer (DZ) sind mit Telefon, Klimaanlage (je nach Außentemperatur), Sat-TV, Minibar, Fön, Bad, Dusche, WC und Balkon oder Terrasse mit seitlichem Meerblick ausgestattet."

    Was haltet Ihr davon?

    Bei anderen RV habe ich auch die Spar-Zimmer gesehen (LP), da steht aber der Hinweis "DZ ohne seitlichen Meerblick".

    Also finde ich das alles... naja... merkwürdig

    MfG

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1141808895000

    Naja, seitlicher Meerblick ist eh nix besonderes und kann heißen, dass du dich fast über die Balkonbrüstung werfen musst um einen fetzen Meer in der Ferne zu sehen, ist also im Endeffekt egal ob du den bekommst oder peng......

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1141812895000

    Rechtlich ist das einwandfrei geklärt:

    wer einen seitlichen Meerblick verspricht, hat den Blick auf das Meer aus seitlicher Sicht auch einzuhalten.

    wenn es eine Abweichung zwischen Buchungsunterlage und Buchungsbestätigung in dieser Frage gibt, so hat der Reiseveranstalter oder Reisevermittler dieses zu korrigieren.

    Es ist dabei unerheblich, ob das System etwas drucken oder nicht drucken kann.

    Sollte die Buchungsbestätigung nicht korrigiert werden, so besteht die Möglichkeit zur Rückabwicklung der Buchung, da sie nicht den vom Kunden gebuchten Kriterien entspricht.

    Wird die Buchungsbestätigung NICHT geändert und man erhält dann auch ein Zimmer OHNE Meerblick, hat man KEINEN rechtlichen Anspruch auf Gewährleistung.

    Gruß

    Peter

  • ariele
    Dabei seit: 1131494400000
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    geschrieben 1141814157000

    Hallo Peter,

    Vielen Dank für Deine Antwort, gerade das habe ich vermutet. Gibt es einen gesetzlichen Verweis dazu?

    Bisher konnte ich nur das folgende finden:

    „Die Reisebestätigung führt aber nur dann zu einem Vertragsabschluss, wenn sie inhaltlich der Reiseanmeldung entspricht. Weicht die Buchungsbestätigung hiervon ab (z.B. wird statt des gebuchten Zimmers mit Meerblick ein Zimmer zur Landseite bestätigt), kommt ein Vertragsabschluss nicht zustande. Bei der geänderten Buchungsbestätigung handelt sich vielmehr um ein erneutes Angebot (diesmal vom Reiseveranstalter) auf Abschluss eines Reisevertrags.

    Hier steht es dem Reisenden grundsätzlich frei, dieses geänderte Angebot anzunehmen oder nicht. Für die Annahme hat der Reisende etwa 10 Tage Zeit. Danach ist der Reiseveranstalter an sein geändertes Angebot nicht mehr gebunden.“

    (http://www.urbs.de/thema/reise1.htm#2)

  • ariele
    Dabei seit: 1131494400000
    Beiträge: 42
    geschrieben 1141814411000

    @'Thorben-Hendrik' sagte:

    Naja, seitlicher Meerblick ist eh nix besonderes und kann heißen, dass du dich fast über die Balkonbrüstung werfen musst um einen fetzen Meer in der Ferne zu sehen...

    Dieses Hotel trifft das nicht zu, es liegt direkt am Meer und alle Zimmer mit SM eigentlich schönen Ausblick haben. Wenn auch nicht, dann werde ich es auch verkraften (sobald es keine andere Störungen gibt).

    Aber es geht mir in erster Linie um Prinzip.

    Ehrlich gesagt ich fühle mich vom Veranstalter ein wenig ver.... sorry

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1141817527000

    @ariele

    deine zitierte Stelle ist die gesetzliche Grundlage.

    Also entweder neue, richtige Bestätigung oder du lehnst "das neue Angebot von seiten des Veranstalters" ab, weil du kein Landseite-Zimmer haben wolltest.

    Gruß

    peter

  • Marion56
    Dabei seit: 1140220800000
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    geschrieben 1141842123000

    Hallo,

    wir haben für Oktober bei Neckermann ein Zimmer mit seitlichem Meerblick gebucht.

    Es war im Katalog so ausgewiesen und auf der Buchungsbestätigung steht es auch.

    MFG

    Marion

  • ariele
    Dabei seit: 1131494400000
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    geschrieben 1141844207000

    Ich habe gerade - nach wiederholter Anforderung - eine neue geänderte Reisebestätigung per eMail gekriegt, wo seitlicher Meerblick drinn steht! Geht doch :-)

    Anbei muss ich mich bei dem Forum und persönlich bei Peter bedanken!

    Lanzarote, wir kommen!

    MfG

    Nadja

  • datstef
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    geschrieben 1142104636000

    normalerweise steht auch auf dem buchungsausdruck *seitl.mb* oder *smb* drauf - definitiv ist landseite und seitl.mb nicht dasselbe! - gucke am besten nochmal im preisteil nach - da gibt es immer unterschiedliche codierungen für landseite und smb - ne ausnahme wäre nur wenn im katalog steht: *zi. liegen zur landseite od. haben smb* - dann kann man nur den wunsch smb an den veranstalter/hotel weiterleiten lassen.

    zur not geh nochmal ins reisebüro und lass dir die buchung am bildschirm zeigen: bei den meisten veranstalter steht bei der zimmercodierung *dzs_* (beim _ muß dann das kürzel für die verpflegung stehn, also h für hp oder a für ai)

    *die welt ist voll von kleinen freuden - die kunst besteht nur darin, sie zu sehn*
  • Angelo99
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    geschrieben 1145265882000

    Wir haben letztes Jahr auch seitl. MB gebucht!!! Dies stand ebenfalls in der Reisebestätigung drin!!!!

    Ich würde sofort in RB gehen und dies aufklären, dass dies geändert wird

    Gruss

    Angelo

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