@gastwirt sagte:
Und hier hat der Captain recht, manch einer wäre beim Fachmann besser aufgehoben! Ich meine ausdrücklich nicht den TE, LG Marcel
dann bin ich zumindest kein *****
Hallo Gastwirt,
"Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung" und zum Heiligenschein.
Frohe Weihnachten.
Hubert
@Rathaus01 sagte:
Hallo Allerseits,
ich habe keine Antwort auf die Frage, finde es aber sehr unfreundlich über die Ratsuchende herzufallen. Sie wird sich schon genug geärgert haben. Dumme Sprüche und hinterher alles besser Wissen kann jeder *****, aber freundliche Hilfe ist angesagt.
Gruß Hubert
Na ja, all zu viele "dumme Sprüche" kann ich nicht finden. Es ist so - im Groben - wie bisher gepostet. Freundliche Hilfe kann man da auch nicht wirklich anbieten. Und wenn es Hilfe gäbe, dann auch nur von echten Flugspezialisten. Die aber leben nun einmal davon, ihr Wissen als Dienstleistung zu verkaufen - sprich, durch Erwerb des Tickets bei ihnen.
Ich möchte da weder eine Lanze für Reisebüros noch für Flugtickethändler noch für die Fluglinien selbst brechen. Aber werde ich gefragt, wo jemand sein Ticket buchen sollte, dann lautet meine Antwort stets: geh zum Reisebüro X (eine persönliche Empfehlung von mir). Bei ganz klaren Sachen kann man sicherlich auch direkt die gewünschte Fluglinie(n) kontaktieren. Alle anderen "Kanäle" stufe ich als potentiell riskant ein und das sollte dann der Ratsuchende wissen!
Nun der Eingangs geschilderte Fall wirft aber doch noch mal eine Frage auf, unabhängig ob nun von einem spanischen Reisebüro in Barcelona oder vom Reisebüro X um die Ecke ausgesstellt.
Es scheint nämlich doch aus Kundensicht eine Lücke zu geben im Ablauf der Ticketbuchung bei einer IATA Agentur: Was passiert, wenn die Agentur beauftragt wurde und vom Kunden eine Zahlung erfolgte, die Tickets jedoch noch nicht ausgestellt wurden? Dann hat der Kunde doch im schlimmstemn Fall das Nachsehen, wenn es in diesem Zeitraum zu einem "Problem" bei der Agentur kommt oder?
Andersherum: Ist man mit erfolgter Zahlung und ausgestelltem Ticket immer auf der "sicheren Seite" und es gilt nach wie vor, dass dem Kunden egal sein kann, was zwischen Zahlung/Ausstellung der Tickets und Reisezeitpunkt mit der Agentur passiert, letztere also im schlimmsten Fall den Ticketverkauf vor bsp. Insolvent nicht mit der Airline abgerechnet hat?
Schließlich weiß der Kunde auch beim Reisebüro X nicht, ob es nicht Probleme hat, einzig man bekommt von diesem erst [u][color=#888888][/u]nach[/color] Ausstellung der Tickets als guter Kunde eine Rechnung.
@bahama247 sagte:
Es scheint nämlich doch aus Kundensicht eine Lücke zu geben im Ablauf der Ticketbuchung bei einer IATA Agentur: Was passiert, wenn die Agentur beauftragt wurde und vom Kunden eine Zahlung erfolgte, die Tickets jedoch noch nicht ausgestellt wurden? Dann hat der Kunde doch im schlimmstemn Fall das Nachsehen, wenn es in diesem Zeitraum zu einem "Problem" bei der Agentur kommt oder?
Andersherum: Ist man mit erfolgter Zahlung und ausgestelltem Ticket immer auf der "sicheren Seite" und es gilt nach wie vor, dass dem Kunden egal sein kann, was zwischen Zahlung/Ausstellung der Tickets und Reisezeitpunkt mit der Agentur passiert, letztere also im schlimmsten Fall den Ticketverkauf vor bsp. Insolvent nicht mit der Airline abgerechnet hat?
Schließlich weiß der Kunde auch beim Reisebüro X nicht, ob es nicht Probleme hat, einzig man bekommt von diesem erst nach Ausstellung der Tickets als guter Kunde eine Rechnung.
Selbst ein von einem Vermittler ausgestelltes Ticket stellt meines Erachtens noch immer keine 100prozentige Sicherheit für den Kunden dar. Denn grundsätzlich kann ein Leistungserbringer (=Fluglinie) dann die Erbringung der Leistung verwehren, wenn diese nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde.
Inwieweit Gerichte im Einzelfall ein von einem Vermittler ausgestelltes Flugticket als Verpflichtung für die Fluglinie zur Transporterfüllung sehen, kann ich so nicht beantworten. Dies hängt auch mit zwischenbetrieblichen Vereinbarungen zusammen, die in einem Fall eine Haftung darstellen könnten, in einem anderen aber wieder nicht.
Danke für Deine Antwort!
Wenn eine (IATA) Agentur im Auftrag einer Airline Tickets verkauft und Inkasso für diese das Geld dafür eintreibt, hat der Kunde soweit ich das jetzt gelesen habe (erst recht wenn die Tickets ausgestellt sind) zumindest nach deutschem Recht seine Pflicht erfüllt (er ist ja den von der Airline angebotenen Weg zum Ticket gegangen) und besitzt einen gültigen Beförderungsvertrag, wobei ihm ziemlich egal sein kann, was nun im Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und der IATA/Airline passiert.
Versucht die IATA nicht auch seit einiger Zeit den Abrechnungszeitraum mit den Agenturen zu verkürzen (am liebsten wöchentlich, in Deutschland gerade gescheitert) um genau den Zahlunsgausfällen vorzubeugen, welche sie wegen dieser Sach-/Rechtslage und zunehmender Zahlunsgunfähigkeit von Agenturen in letzter Zeit öfters erleidet?
Das sehe ich genau so. Das Risiko des Vertriebsweges über die IATA-Agenturen liegt bei den airlines. Sie -die Agenturen- sind Erfüllungsgehilfen, und im Rechtsverhältnis vom Kunden daher den airlines gleichgestellt. Was anderes ist dem Kunden auch nicht zuzumuten.
Die airlines könnten sich ja den Zahlungsverkehr vorbehalten, sprich genau wie viele RV die Vermittler aussen vorlassen und den Reisepreis -hier dann natürlich die Flugkosten- direkt vom Endverbraucher anfordern. Wenn sie das nicht tun: wo ist das Problem ? Ganz sicher nicht beim Bucher
Gruss Gabriela
Hallo,
so ist es - hat ein Leistungstraeger mit einer Agentur hinsichtlich der Zusammenarbeit vereinbart, dass die Agentur fuer ihn zum Inkasso berechtigt ist, hat der Leistungstraeger dafuer auch einzustehen.
Dann gilt also: Hat der Kunde bei der Inkasso berechtigten Agentur den vereinbarten Preis fuer die Leistung eingezahlt, gilt das Geld beim Leistungstraeger als eingegangen, jedenfalls nach deutscher Rechtsprechung. Rechtsprechung Spanien oder EU ?? - da kann ich nichts dazu sagen. Ich koennte mir aber vorstellen, dass das aehnlich ist wie in Deutschland.
Viele Gruesse
bernardo2001
Hallo,
ist der Sitz der Fluggesellschaft (Leistungsträger) in Deutschland gilt damit deutsche Rechtsprechung, egal wo die Verkaufs Agentur sitzt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!