• tzalich
    Dabei seit: 1145923200000
    Beiträge: 23
    geschrieben 1149144519000

    Hallo Kerstin,

    vielen Dank für deine Hinweise.

    Darf ich fragen bei welcher Reiseversicherung du arbeitest?

    Ist es wirklich so, dass ich die original Rechnungen von z.B. allen meinen Klamotten, die ich mit in den Urlaub nehme, nachweisen muss? Das kann doch keinem zugemutet werden...

    In der Hausratversicherung ist es ja so, dass der Wert geschäzt wird wenn keine Rechnung vorhanden ist...

    Wäre echt super wenn du mir hier ein paar Tipps geben könntest, da ich dann evtl. von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen werde!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1149149523000

    Im Rahmen einer Pauschalreise haften bei Diebstahl von Gepäck die jeweiligen Leistungserbringer: Fluggesellschaft, Busunternehmen, Hotel im Rahmen ihrer leistungstypischen Haftungspflichten und Landesgesetzen - NICHT aber der Reiseveranstalter!

    Hier liegt ein Irrtum vor, denn ein Reiseveranstalter haftet nur für Beschädigungen von Gepäck, die einer seiner Leistungserbringer (Fluglinie, Hotel, Busunternehmen) zu verantworten oder im Fall von Diebstahl (Abhandenkommen während des Transports) nur dann, wenn eine grobe Fahrlässigkeit einem seiner Leistungserbringer nachgewiesen werden kann.

    Ansonsten haftet das Hotel beispielsweise nach landesüblichen Vorschriften, die da auch lauten können: keine Versicherung - kein Ersatz.

    Gruß

    Peter

  • tzalich
    Dabei seit: 1145923200000
    Beiträge: 23
    geschrieben 1149149956000

    Sorry das ich frage Peter, aber was willst du uns damit sagen???

    Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll oder nicht?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1149152077000

    Aus meiner Sicht sinnvoll, weil man nicht mit dem Hotellier in Dschibuti streiten muss, sondern die Sache der Versicherung in der Heimat gibt und die sich darum kümmern muss.

    Ob es sinnvolle eine extra Gepäckversicherung abzuschliessen, wird

    a) von der Prämie

    b) von den Leistungen

    c) vom Wert des Gepäcks abhängen (optische Geräte sind nur zum Zeitwert versichert, Schmuck meist nicht und Bargeld sowieso nicht).

    Aber es gibt ja Komplettschutzversicherungen, Beispiel Österreich:

    inkl. Stornovers. Arzt, Krankenhaus, Gepäck, Haftpflicht, usw. bei einem Reisepreis bis € 750.-- --> Prämie € 45.-- pro Person (Europa) oder ohne Stornovers. € 28.-- für 17 Tage pro Person (Europa).

    Gruß

    Peter

  • monchen
    Dabei seit: 1124064000000
    Beiträge: 45
    geschrieben 1149173199000

    Danke für eure Meinungen!

  • Flugbegleiter
    Dabei seit: 1151193600000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1151288131000

    @'Erika1' sagte:

    Unterwegs wird oft der Rucksack oder die Handtasche des/der Reisenden gestohlen - Unachtsamkeit oder Eindösen oder was auch immer des/der Reisenden, egal, das ist einfacher Diebstahl.

    Das ist so nicht ganz richtig.

    Ein taschendiebstahl ist dann versichert, wenn die tasche mittels gewalteinwirkung oder Drohung entwendet wird.

    Sprich: Dir hält einer das Messer an die Kehle oder es entreisst Dir jemand die tasche, und Du versuchst sie festzuhalten.

    Diese Fälle werden, natürlich nur, wenn man sie bei der Polizei anziegt, sehr wohl von der Versicherung getragen.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1151318351000

    Flugbegleiter,

    im Fall von Gewalteinwirkung ist es nicht mehr Diebstahl, sondern Raub, der wiederum versichert ist.

    Und ein Taschendiebstahl ist ein Trickdiebstahl (der nicht versichert ist) und nicht der Diebstahl einer Tasche.

    Wäre vielleicht nicht schlecht, wenn Du meine Beiträge genauer liest, bevor Du antwortest.

  • unbekannter
    Dabei seit: 1149552000000
    Beiträge: 339
    geschrieben 1151496418000

    Und wie sieht der Fall des Diebstahls aus dem Hotelzimmer aus?

    Ich habe mal gehört, daß sich die Hausratversicherungen da aus der Affäre ziehen, da es einen Generalschlüssel für die Putzfrauen gibt und somit kein Einbruch vorliegt.

    Stimmt das so?

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1151497024000

    Im Rahmen der Außenversicherung in der Hausratversicherung ist das Risiko des Einbruchdiebstahls versichert. Das Eindringen mit einem Schlüssel ist kein Einbruch. Das Aufbrechen eines Safes gehört wiederum zum Einbruchdiebstahl.

    Es gelten bestimmte Entschädigungsgrenzen. Auch muß man bei der örtlichen Polizei Anzeige erstatten.

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