• C00kie
    Dabei seit: 1421798400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1421844096000

    Bitte nutze den Button Beitrag verfassen

    @Holginho:

    Hallo,

    Danke für deinen Beitrag. Ich werde ein Schreiben aufsetzen in denen ich nur die Mängel aufzeige die in der Frankfurter Tabelle aufgezeigt werden. Im Nachhinein frage ich mich selber warum ich zb die Becher erwähnt habe. Da habe ich wohl nach dem Motto "viel hilft viel" gehandelt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1421864089000

    @C00kie

    Chapeau für deine Einsicht und dein offenes Bekenntnis dazu! Top ... ;)

    Kleiner Tipp für´s nächste Mal (das hoffentlich nicht eintritt!) - du kannst sofort vor Ort den Reiseleiter zum Gebet bitten und unmissverständlich darlegen, dass du nicht bereit bist die Ersatzunterkunft zu akzeptieren. Falls nicht binnen einer kurzen Frist (24h) Abhilfe geschaffen wird, verlangst du umgehend nachhause befördert zu werden.

    Zum einen verschafft das deinem Anliegen einen gewissen Nachdruck, zum anderen kannst du sowohl den Reisepreis zurückverlangen als auch Schadenersatz für unnütz aufgebrachte Urlaubszeit (in Höhe von etwa 40% des Reisepreises) zusätzlich verlangen.

    Zur aktuellen Causa:

    Möglicherweise beruft Nec sich auf außergewöhnliche Umstände, ein Streik ist nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen - sofern es einen solchen tatsächlich gab?! (Ich hab da gewisse Zweifel ...)

    Das berührt allerdings nicht deinen Minderungsanspruch für die im Ersatzhotel vorgefundenen Mängel und sind 180€ imho kein akzeptables Angebot.

    Nach deiner Schilderung sollten mindestens 30 eher jedoch 40% des Reisepreises verlangt werden können (sh. Frankfurter Tabelle) - und zwar (wie schon einer der Vorschreiber erwähnte) nicht in Form eines "Gutscheins"!

    Viel Erfolg und aufrichtigen Dank für dein überaus souveränes Verhalten hier auf  Forenebene.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • C00kie
    Dabei seit: 1421798400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1421865679000

    @vonschmeling

    Danke für deinen Beitrag.

    Um das Ganze abzurunden, möchte ich erwähnen, das wirklich gestreikt wurde. Wir waren selbst vor Ort bei unserem gebuchten Hotel, es wurde am selben Tag wie unsere Landung durch eine Generalversammlung bestimmt das das Hotel bestreikt wird. Das wissen wir, da zu unserem Hotel in dem wir zunächst untergebracht wurden, weitere 400 (nur die Deutschen) Gäste vom Sentido übergesiedelt wurden. Erschwerend kommt hinzu, das Neckermann trotz der Kenntnis des geschlossenen Hotels, trotzdem weiterhin bis 20h abends alle Gäste hat einfliegen lassen. Aber auch hier weiß ich nun nicht, wie die Rechtslage bei so einem Geschehen ist.

    Wir haben unserem Reiseleiter im Übrigen nach der Möglichkeit einer frühzeitigen Abreise gefragt, dieser, sichtlich gestresst durch 400 Menschen die alle auf Ihn einredeten, sagte nur das man gerne Abreisen kann, auf eigene Kosten und dann versuchen das Geld über Neckermann geltend zu machen.

    Danke für eure Hilfe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1421871179000

    Nein, die Abreise ist ggf. vom Veranstalter zu organisieren und zu bezahlen - das aber nur nebenbei.

    Selbstverständlich besteht die Option eigenmächtig in Vorleistung zu gehen und sind die Aussichten auf Regress hervorragend - aber das kann sich gut und gerne ein Jahr (schlimmstenfalls auch länger!) hinziehen. Falls es tatsächlich einen Streik gab ist der Ausgang einer rechtlichen Auseinadersetzung zudem ungewiss.

    Nein, es kommt nicht "erschwerend hinzu",  denn wenn die Räder einmal laufen sind sie nicht so einfach aufzuhalten. Daraus kann man keinen Vorwurf stricken - und bleiben die maßgeblichen Rechte (hier: adäquate Unterbringung) davon ohnehin unberührt.

    In deinem Fall konnte eine solche nachweislich nicht erbracht werden und sind Minderungsansprüche daher vollkommen berechtigt.

    Mit einem Gutschein von 180€ würde ich mich nicht abspeisen lassen und derweil etwa 600€ als direkte Erstattung verlangen (hergeleitet mittels Frankfurter Tabelle).

    Noch ein Tipp:

    Beziehe dich gerne auf die Frankfurter Tabelle, vermeide jedoch soweit die Androhung rechtlicher Schritte im Falle eines mangelnden Einvernehmens.

    Wenn die Kiste erst einmal in der Rechtsabteilung landet werdet ihr ggf. wegen "außergewöhnlicher Umstände" direkt vor die Wand gefahren mit eurem Begehren und kommt um eine gerichtliche Entscheidung nicht herum!

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1421912233000

    Yep, völlig richtig @vs...den letzten Absatz kann man gar nicht oft genug wiederholen.

    Eine "Drohung der Weitergabe an einen RA oder gar einer Klage" führt quasi automatisch zu einer Weitergabe von der Service-Abteilung an die Rechtsabteilung. Dadurch beraubt sich der Verfasser so mancher Option auf eine z.B. Kulanzregelung.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • C00kie
    Dabei seit: 1421798400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1421925327000

    Hallo zusammen,

    Danke für eure Hilfe und Tipps. Ich werde mich bemühen fair, sachlich und ohne Drohungen mein Anliegen niederzuschreiben.

    Eine Frage bezüglich der Formulierung habe ich noch. Reicht es wenn ich von meiner Seite aus die "Frankfurter Tabelle" zitiere und die einzelnen Punkte nochmals erwähne die meiner Ansicht nach einen Mangel darstellen oder muss ich das Ganze soweit aufschlüsseln, das ich sogar %-Zahlen und €-Werte aufzeige für jeden einzelnen Mangel?

    mfg Claas

  • steviederdreher
    Dabei seit: 1149638400000
    Beiträge: 1286
    geschrieben 1421926491000

    Vielleicht zur erstellung eines Sachlichen Briefes die Verbraucherstelle dazu ziehen.Die wissen was Sie tuen.Kostenpunkt ca 5 €.Den bei manchen RV kommt es öfters vor das Sie auffallen,und nicht umbedingt für den  Kunden entscheiden.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1421926912000

    C00kie, ich würde unbedingt Punkt für Punkt einzeln auflisten und unter Bezugnahme auf die Frankfurter Tabelle die entsprechenden "Preise aufrufen".

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • C00kie
    Dabei seit: 1421798400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1421995564000

    Guten Morgen,

    ich habe mich an das Schreiben gesetzt und versucht es nach bestem Gewissen zu formulieren.

    Über konstruktive Kritik würde ich mich freuen. Sind die Forderungen zu hoch gegriffen?

    ------------------------

    Kundenbetreuung II

    Ansprechpartner: xxxxeditiertxxx

    Sehr geehrte Frau xxxeditiertxx (Hinweis--Hier gilt der Schutz der Persönlichkeitsrechte)

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.01.2015 und dem entgegenbringen Ihres Mitgefühls. Leider bin ich mit Ihrem vorgeschlagenen Wertausgleich in Form und Höhe nicht einverstanden.

    In Ihrer Antwort gehen Sie mit keinem Wort auf meine aufgezeigten Mängel, die ich in meinem Schreiben vom 31.10.2014 in Wort und Schrift an Sie übermittelt habe, ein.

    Ich werde mit diesem Schreiben noch einmal die Mängel aufzeigen und anhand der „Frankfurter Tabelle“ unsere Forderungen geltend machen:

    Punkt 1: Unterbringung in einem anderen Hotel

    Die Unterkunft im gebuchten Hotel war zu keinem Zeitpunkt unseres Aufenthaltes möglich. Das Hotel, in dem wir die ersten zwei Tage untergebracht waren, war unbewohnbar.

    Höhe der Minderung: 25% des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag 220€

    Anschließend mussten wir in ein anderes Hotel umziehen.

    Höhe der Minderung: 50% des Tagesreisepreises für den Umzugstag 110€

    Punkt 2: unhygienische Zustände

    Fleckige Betten, Badarmaturen verrostet und verkalkt, Schimmel an den Wänden, Zimmer vor Ankunft nicht gereinigt.

    Höhe der Minderung: 25% des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag 220€

    Alle oben aufgezählten Punkte wurden ausführlich in meinem ersten Mängelschreiben aufgezeigt, durch die Reiseleitung bestätigt und mit Fotos dokumentiert. Zusätzlich habe ich Zeugen die die Umstände bestätigen.

    Deshalb bitte ich Sie, nachträglich um eine angemessene Minderung des Reisepreises für die betroffenen Urlaubstage. Wir halten eine Rückerstattung von 550€ für angemessen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, das wir eine Rückerstattung des Betrages auf folgendes Bankkonto wünschen, da wir rechtlich nicht verpflichtet sind einen Gutschein zu akzeptieren.

    Ich bitte um Bestätigung des Schreibens sowie einer Rückmeldung Ihrerseits.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    --------------------------

    mfg

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 16834
    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1422004471000

    Ich persönlich finde das Schreiben gut!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!