• Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1332833300000

    AG München, Pressemitteilung vom 26.03.2012

     

     

    Wird eine Reisepreisminderung wegen Reisemängel geltend gemacht, sind diese im Einzelnen zu schildern. Die Behauptungen "riesige Baustelle", "katastrophale hygienische Zustände" reichen dafür nicht aus. Auch die erfolgten Reklamationen sind genau darzulegen.

     

     

    Ein Ehepaar buchte für Mitte Dezember 2010 für sich und ihren fünfmonatigen Sohn eine achttägige Reise nach Ägypten zum Preis von 808 Euro. Der Reisepreis beinhaltete die Flüge, Unterbringung und Verpflegung.

     

    Nach ihrer Rückkehr verlangten sie vom Reiseveranstalter 606 Euro vom Reisepreis zurück und darüber hinaus noch insgesamt 700 Euro Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Das Hotel habe sich als riesige Baustelle erwiesen, die hygienischen Verhältnisse seien eine Katastrophe gewesen. Die sanitären Einrichtungen seien nur unzureichend gereinigt worden. Das Essen sei wenig appetitlich, der Service nicht zufriedenstellend und das Unterhaltungsprogramm dürftig gewesen. Der Rückflug habe sich als Desaster erwiesen und zwei Koffer seien erst Wochen später zu Hause angekommen. Die Mängel seien auch mehrfach reklamiert worden.

     

    Das stimme alles nicht, so die Reiseveranstalterin. Im Gegenteil hätten die Reisenden gleich zu Beginn ein Zimmer mit Meerblick bekommen, so dass der geringe Baulärm gar nicht mehr hörbar gewesen sei. Ansonsten sei alles in Ordnung gewesen.

     

     

    Der komplette Text mit dem Urteil des Gerichts kann hier klicken nachgelesen werden.

     

     

     

     

     

     

    Quelle: Pressemitteilung AG München

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1332835425000

    Hmmmm, das Urteil steht im krassen Widerspruch zu den Vorhersagen der auch hier im Forum teils ansässigen "Klag-doch-einfach"-Fraktion folgt aber in Gänze dem Empfehlungen der exakten und detaillierten Dokumentation im (vermeintlichen) Mängelfall...ergo, letztlich nichts wirklich Neues, sondern eine (sinnvolle) "Bestätigung"!

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  • Sunshine997
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    geschrieben 1332846957000

    Es kommt immer darauf an, an welchen Richter man gerät...

    Siehe auch Signatur unter meinen Beiträgen ... :frowning:

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1332847410000

    Klar ist das nicht 100%ig allgemein-verbindlich, aber es bestätigt die mehr und mehr praktizierte Richtung und stellt in seiner Anwendung dem immer mehr um sich greifenden Nörgel- und Refinanzierungs-Tourismus schon ein deutlich spürbares Bein.

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  • abholl
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    geschrieben 1332850404000

    Der Lerneffekt für die Refinanzierungs-Touris wird aber erst dann einsetzen, wenn die Rechtschutzversicherungen nicht mehr für solche Prozesse bezahlen.

    Denn wie im Zusatz des verlinkten Artikels steht, hatten die Kläger zwar einen hohen Anteil an Prozesskosten zu zahlen, dieser wurde aber von der Versicherung übernommen.

     

    Lerneffekt: Keiner, denn er hat ja die 150 Euro bekommen.

    Und genau das wird er auch seinen Bekannten und auch möglicherweise in einem Reiseforum erzählen, sich als Sieger über die Abzocker feiern lassen. Keine Rede davon, dass er genau genommen ja Miese gemacht hat.

    Und dank solcher Preis-im Nachhinein-Optimierer  wirds dann immer komplizierter und aufwändiger, bei echten Mängeln etwas zu unternehmen bzw. seine Ansprüche geltend zu machen, ganz zu schweigen von den steigenden Beiträgen für die RSV.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1332850707000

    Stimmt, aber je mehr Richter sich dieser Vorgehensweise anschliessen, umso schwerer wird es aber für eine gewisse Touri-"Klientel" eine RSV zu finden, die ihrem Schwachsinn folgt.

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  • Lugansk
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    geschrieben 1332864855000

    Hallo!

     

    Da der Kläger rechtschutzversichert ist, hat er 150 € Gewinn gemacht. Die hohen Prozesskosten sind nicht sein Problem.

    Meines Wissens entscheidet nicht die Rechtschutzversicherung, ob der Kunde klagen darf oder nicht. Die Versicherung könnte sonst ja einfach jeden Fall ablehnen. Es reicht das der Anwalt des Vertrauens den Fall für ausrichtsreich hält.

    Ich vermutete mal das der Schadenswert nicht vom Kunden, sondern vom Anwalt so hoch angesetzt wurde, damit dieser genügend "Gebühren" erhält.

    Halt wie bei den Gewerkschaften: 6,5% fordern und dann 2% erhalten.

  • Holginho
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    geschrieben 1332865382000

    Die RSV entscheidet schon noch selbst, ob sie den Versicherten unterstützt...und ja, das endet in vielen Fällen mit einer "positiven Info"...aber in Fällen von blankem Mumpitz und/oder unpräziser "Mängelpräsentation" (und darum geht es hier!) wird sie ganz sicher keine "Freigabe" (mehr) erteilen.

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  • TellerRand34
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    geschrieben 1332865829000

    Gibt es irgendwo eine Art Leitfaden, in der man erklärt bekommt, wie man bei Reisemängeln (verdrecktes Zimmer, Kakerlaken etc.) vorgehen muss? Dokumentation, Bilder usw...

  • Holginho
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    geschrieben 1332866210000

    Eben genau das...

     

    ...exakte, detaillierte Dokumentation inkl. z.B. Fotos und wenn möglich einer Bestätigung (z.B. RL) das man die Mängel vor Ort beklagt hat und keine Abhilfe geleistet werden konnte/wollte/wurde.

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