AG München, Pressemitteilung vom 26.03.2012
Wird eine Reisepreisminderung wegen Reisemängel geltend gemacht, sind diese im Einzelnen zu schildern. Die Behauptungen "riesige Baustelle", "katastrophale hygienische Zustände" reichen dafür nicht aus. Auch die erfolgten Reklamationen sind genau darzulegen.
Ein Ehepaar buchte für Mitte Dezember 2010 für sich und ihren fünfmonatigen Sohn eine achttägige Reise nach Ägypten zum Preis von 808 Euro. Der Reisepreis beinhaltete die Flüge, Unterbringung und Verpflegung.
Nach ihrer Rückkehr verlangten sie vom Reiseveranstalter 606 Euro vom Reisepreis zurück und darüber hinaus noch insgesamt 700 Euro Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Das Hotel habe sich als riesige Baustelle erwiesen, die hygienischen Verhältnisse seien eine Katastrophe gewesen. Die sanitären Einrichtungen seien nur unzureichend gereinigt worden. Das Essen sei wenig appetitlich, der Service nicht zufriedenstellend und das Unterhaltungsprogramm dürftig gewesen. Der Rückflug habe sich als Desaster erwiesen und zwei Koffer seien erst Wochen später zu Hause angekommen. Die Mängel seien auch mehrfach reklamiert worden.
Das stimme alles nicht, so die Reiseveranstalterin. Im Gegenteil hätten die Reisenden gleich zu Beginn ein Zimmer mit Meerblick bekommen, so dass der geringe Baulärm gar nicht mehr hörbar gewesen sei. Ansonsten sei alles in Ordnung gewesen.
Der komplette Text mit dem Urteil des Gerichts kann hier klicken nachgelesen werden.
Quelle: Pressemitteilung AG München