Die Bestätigung, dass vor Ort Beschwerde geführt und um Abhilfe angesucht wurde ist nicht fakultativ.
Was für ein Unsinn ...
Natürlich entscheidet die RSV nicht über die Herbeiführung einer prozessualen Entscheidung, sondern nur, ob sie die Kosten dafür trägt oder nicht.
Völliger Mumpitz ist auch die Unterstellung, ein Rechtsanwalt habe den Streitwert mit Blick auf sein Honorar künstlich so hoch angesetzt, ich denke, diskriminierende Mutmaßungen über einen Berufsstand sollten schlicht und einfach unterbleiben und tragen auch nicht zur Diskussion bei.
Und letztlich geht es genau um die Wahrnehmung "Gewinn gemacht", die hier von Usern kritisiert wird. Der Kläger steckt sich grinsend 150 Öcken in die Tasche, die RSV kommt für ein Vielfaches an Kosten auf - das als "Gewinn gemacht" zu betrachten, ist m.E. eben genau die Mentalität der Refinanzierer, keine moralische Sinneshaltung, sondern die vielerorts beklagte "*******".
Ich für meinen Teil würde es überaus gerne sehen, wenn Versicherer vor der Erklärung der Kostenübernahme explizit nach einer Dokumentation der Beschwerden fragen und erst nach deren Prüfung darüber entscheiden würden, ob der Rubel rollt!