• sve07bl
    Dabei seit: 1203638400000
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    geschrieben 1203667199000

    Hallo..!

    ich hab im Dezember 2007 einen Reisepass bekommen, da ich im Februar eine Dienstreise nach China angetreten habe. Im Augusut bin ich wieder für mehrere Wochen dort, d.h. ich brauche meinen Reisepass erneut. Ich möchte mir jetzt aber meine Haare länger wachsen lassen - z.Z. sind sie etwa 5-6 cm, ich möchte auf jeden Fall mal bis August wachsen lassen.

    Gibt es da evtl. Probleme bei der Ein, bzw. Ausreise, da ich gegenüber dem Bild auf dem Reisepass etwas verändert aussehe?

    Viele Dank für Hilfe :-)

    Gruß

    Björn

  • sve07bl
    Dabei seit: 1203638400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1203668046000

    super ok :-)

    vielen Dank für die Auskunft... :-)

  • d-rock
    Dabei seit: 1079395200000
    Beiträge: 1224
    geschrieben 1203701110000

    Aber sind dehalb die Daten nicht achtung: "biometrisch"? Um zu verhindern, dass dich jemand durch äußerliche Veränderungen leichter Zutritt zu anderen Ländern verschaffen kann?

    Das Bild sollte doch jetzt eigentlich nur noch Mittel zum Zweck sein.

    Dann hoffe ich nicht, dass ich aufgrund äußerlicher Veränderungen alle 2 Jahre 59 Euro für einen neuen Pass hinblättern muss.

    Daumen drücken!!

    Euer André

    Lebe lustig, lebe froh, wie der Mops im Haferstroh.
  • Connymonny
    Dabei seit: 1185753600000
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    geschrieben 1203705235000

    Hallo ,

    ich bin auch schon mit nem Reisepass geflogen, in dem ich lange dunkle Haare hatte, lt. Bild. Zu dem Zeitpunkt hatte ich kurze dunkle Haare.

    In meinem jetzigen Pass hab ich dunkle kurze Haare und trage z. Zt. kurze, helle Haare. Hatte auch schon rote.

    Ich bin bis jetzt mit allen Haarfarben und Längen durch gelasen worden.

    Ich denke, da brauchst du dir keine Sorgen machen.

    LG Conny

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1203706845000

    Bei dem biometrischen Pass geht es mehr um das Gesicht und proportionalen Verhältnisse des Kopfes. Die Frisur ist hierbei zweitrangig.

    Ich glaube kaum, daß ein normal Sterblicher dort dann Änderungen vornimmt, wenn man nicht unbedingt müsste.

    LG

    holzwurm

  • hertraud
    Dabei seit: 1104019200000
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    geschrieben 1203761422000

    Hallo

    In grauer Vorzeit wurde ein Bart, eine Brille oder irgendwelche Tätowierungen

    als besondere Kennzeichen angeführt.

    Das gibt es heutzutage nicht mehr. Ein Brillenträger kann Kontaktlinsen tragen,

    der Bart kann abrasiert und ein Tattoo kann über"schrieben" werden.

    Diesen Merkmalen hat man früher viel mehr Bedeutung zugemessen.

    Heute wird nach ganz anderen Gesichtspunkten kontrolliert.

    Mein Reisepaß gilt noch bis 2014 und ist wirklich nicht auf dem neuesten Stand.

    Er hat keinen Chip und ich darf auf dem Foto auch noch lächeln.

    Bevor der abläuft, werde ich mir aber ganz bestimmt keinen neuen besorgen.

    Wer das von mir verlangen sollte, der müßte ihn mir auch bezahlen.

    Liebe Grüße

    Waltraud

    Das Leben ist schön :-)
  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1203762868000

    Paßgesetz

    § 11 Ungültigkeit

    Ein Paß oder Paßersatz ist ungültig, wenn

    1.

    [b][u] er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Paßinhabers nicht zuläßt oder verändert worden ist;[/b][/u]

    2.

    Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort - unzutreffend sind;

    3.

    die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.

  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1203867156000

    So, wie es meine "Freundin" gestern um 10:26 schrieb ,sehe ich es auch.

    Als es noch die DDR gab, war mein Paßbild mit Bart. War nur ein kleiner (Schnurrbart und Kinnbart). Ich hatte diesen aber unterdessen abgemäht.

    Hörte, daß die einen damit nicht rein lassen.

    Also hin zum Ortsamt, mit neuem Paßbild. Wollte einen neuen Paß beantragen. Der nette Beamte, oder Beamtin sagte:" Ich klebe Ihnen das Bild auf einer leeren Seite rein, mit Bestätigung, daß ich es bin". Dann können Sie mit, oder ohne Bart Reisen. Bei der Paßkontrolle in der DDR, sagte da ein netter Beamter: "Wegen mir hätten Sie das nicht benötigt".

    Bei weiteren Reisen in westl. Ländern, haben die Grenzbeamten, auch am Flughafen HH, oft darüber gestaunt.

    Hatte damals auch keine Extragebühr bezahlt. Den Paß habe ich mir als Andenken aufbewahrt.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1203870644000

    Das mit einem 2. Passbild auf einer leeren Seite habe ich noch nie gehört.

    Den musst du wirklich aufheben.

    War bestimmt etwas außerhalb der Legalität! Zitat Höcherl.

    Die DDR´ler waren eigentlich immer sehr streng und genau.

    Aber sie haben in erster Linie auf die Form der Ohren geschaut. Ohren lassen sich nicht so schnell verändern, außer anlegen, wie ein bekannter Fernsehratemoderatorjournalist es machen ließ:laughing:

    Daher immer die Anweisung ein Ohr frei zu machen.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • DomRepperin
    Dabei seit: 1192320000000
    Beiträge: 465
    geschrieben 1203963943000

    @Siegfried sagte:

    .

    Als es noch die DDR gab, war mein Paßbild mit Bart. War nur ein kleiner (Schnurrbart und Kinnbart). Ich hatte diesen aber unterdessen abgemäht.

    Hörte, daß die einen damit nicht rein lassen.

    Also hin zum Ortsamt, mit neuem Paßbild. Wollte einen neuen Paß beantragen. Der nette Beamte, oder Beamtin sagte:" Ich klebe Ihnen das Bild auf einer leeren Seite rein, mit Bestätigung, daß ich es bin".

    Der "nette" DDR'ler wollte wohl gleich mit raus, was? Oder warum klebt er ein Foto von sich in den Pass? :laughing:

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