Am 05.07.2012 habe ich eine 14 tägige Reise zum Preis von 2560 € für zwei Personen für den Zeitraum 05.09. - 19.09.2012 gebucht. Eine erste Anzahlung in Höhe von 640 € wurde bereits getätigt. Heute, am 17.07.2012, wurde ich postalisch vom Reiseveranstalter Neckermann informiert, dass bei der Berechnung des Reisepreises durch einen Eingabefehler in das EDV-System ein Fehler aufgetreten ist. Dadurch sei der Reisepreis falsch ausgewiesen worden.
Zitat: "Wir fechten hiermit unsere Erklärung in der Reisebstätigung an. Dies geschieht unverzüglich nachdem wir den Fehler festgestellt haben. Hätten wir den Irrtum, der in der Reisebestätigung zum Ausdruck kommt, gekannt, hätten wir Ihnen diese so nicht übermittelt. Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Reisevertrages in der bestätigten Form. Unser Anfechtungsrecht begründet sich aus § 119 BGB. WIr werden daher für Sie keine Reiseleistung zum falschen Reisepreis erbringen. Der korrekte Preis für die von Ihnen gebuchte Reise beträgt insgesamt 3340 €. Ihre oben genannte Reisebuchung besteht durch die Anfechtung nicht mehr."
Weiterhin wird mir die gewünchte Urlaubsreise zu den neuen Konditionen bis zum 24.07.2012 unter einer neuen Vertragsnummer reserviert. Falls ich mich gegen diese Reise entscheide wird mir meine bereits geleistete Zahlung erstattet.
Meiner Meinung nach geben die AGB's des Veranstalters dies jedoch nicht her, da eine Preiserhöhung lediglich in folgenden Fällen zulässig ist.
Zitat Reise- und Zahlungsbestimmungen von Neckermann: " Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 %, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen."
Welche Möglichkeiten haben ich in meinem Fall? Ich möchte unbedingt die gebuchte Reise zu den von mir gebuchten Konditionen antreten., jedoch auf keinen Fall den höheren Preis zahlen. Besteht die Möglichkeit heirauf? Welche Fristen muss ich hierbei beachten und wie muss ich am Besten vorgehen?
Vielen lieben Dank!!!