• Luftibus77
    Dabei seit: 1337558400000
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    geschrieben 1391785080000

    Danke für Deine Antwort VS.

    In den AGB steht ja "Bei evtl. Preissteigerungen haben Sie bis 2 Monate vor Reisebeginn ein Rücktrittsrecht".

    Die Preiserhöhung haben wir ja aber erst 10 vor Abflug erhalten. Heisst dass, das theoretisch auch 1 Tage vor Abflug der Preis noch erhöht werden kann?

    Wer seine Wünsche zähmt, ist immer reich - Voltaire
  • vonschmeling
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    geschrieben 1391787973000

    Man sollte meinen es bedeutet gleichermaßen, dass die Preiserhöhung auch bis zu diesem Zeitpunkt bekannt gegeben werden muss.

    Eine solche Klausel findet sich in allen Veranstalter AGB, gewöhnlich wird ein Zeitfenster spezifiziert (meist 21 Tage vor Abreise).

    Ich nehme an, diese Formulierung ist auch in den von dir zitierten AGB so und nicht anders zu verstehen.

    Das erklärt auch die rasche Auskunft, du könntest die Zahlungsaufforderung ignorieren.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Luftibus77
    Dabei seit: 1337558400000
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    geschrieben 1391788678000

    Danke :kuesse:

    Wer seine Wünsche zähmt, ist immer reich - Voltaire
  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1468261333000

    "Nachträgliche Preiserhöhungen Achtung, Pauschalreise! Der Urlaub ist schon gebucht und bezahlt, dann verlangt der Reiseanbieter kurz vor dem Flug noch einen Nachschlag. Diese Brüsseler Idee wird bald Gesetz."

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