Reisepreisminderung bei großflächigen Bauarbeiten vor dem Hotel

  • bernhard707
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    geschrieben 1304208861000

    Jetzt bremse Dich mal ein, für Abrissarbeiten ausserhalb des Hotels und damit verbunden nicht mehr vorhandene Buden kannst Du weder das Hotel noch den Veranstalter verantwortlich machen, abgesehen von dem Lärm wenn er denn protokolliert ist.

    Ich schliesse mich dem 'Frohen Klagen' an.

    Edit:

    Und spare Dir Sprüche wie Katastrophengebiete wenn Du keine Ahnung hast was das tatsächlich ist!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • bernhard707
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    geschrieben 1304209912000

    @Berliner37 sagte:

    ...dass nie ein Reiseleiter vor Ort ein solches Protokoll unterschreiben würde, aber zum Glück haben wir ja ne Menge Zeugen, die sicher auch vor jedem Gericht anerkannt werden würden...

    Ist sicher jedem bekannt, dennoch bedeutet eine vom Reiseleiter protokollierte Beschwerde eine Kenntnisnahme des Sachverhalts.

    Die Zeugen kannste in die Tonne treten, kein Richter lädt in der ersten Instanz wegen einer Schadenersatzklage Zeugen vor.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Berliner37
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    geschrieben 1304210816000

    @bernhard707

    scheinst ja mit schmeling auf einer wellenlänge zu sein, alles kleinreden und verharmlosen- welches Wort wär dir denn lieber? ich muss nicht in einem Katastrophengebiet gewesen sein um zu wissen wie es dort aussieht- ich vergleiche nur die Bilder vor Ort mit denen aus anderen Regionen in den Medien.  Komisch vor Ort waren rings um uns herum entrüstete Urlauber, die Ihre Kameras heraus holten und alles auch fassungslos dokumentierten, und du und schmeling ihr tut so als wär das die normalste Urlaubsgegend der Welt und euer Meinung nach sollte man sich das alles gefallen lassen oder wie?

    Wer sagt, dass das Hotel nix dafür kann?  Soviel wie ich weiß stecken die Hotels hinter dem Abriss, da neue Casinos und Diskotheken gebaut werden sollen.

  • bernhard707
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    geschrieben 1304213312000

    @Berliner37 sagte:

    ... ich muss nicht in einem Katastrophengebiet gewesen sein um zu wissen wie es dort aussieht- ich vergleiche nur die Bilder vor Ort mit denen aus anderen Regionen in den Medien...

    Nein musst Du nicht, aber halte einfach mal die Klappe wenn Du Deine Vergleichs-Eindrücke nur aus Medien beziehst!

    Dein Vortrag von "entrüsteten Miturlaubern" werden von einem Richter sicherlich ganz besonders gewichtig bewertet.

    Wer sagt das die Hotels 'dahinterstecken'? Dein 'soviel ich weiss'? Du machst Dich lächerlich!

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1304244214000

    @Berliner37

    Dies ist ein Forum zum Reiserecht und nicht die Gemeideratssitzung in Manavgat.

    Es ist vollkommen irrelevant, wie umfangreich die entfernte Betonwüste war, es interessiert einzig und allein, ob du am Tage und evtl. auch in der Nacht eine Lärmbelästigung hinnehmen musstest, darüber Beschwerde geführt hast (und zwar beim Reiseleiter und nicht bei Suhrbiers aus Unna, die zufällig auch im Hotel waren), deine Wahrnehmungen von der Reiseleitung oder dem Hotelier bestätigt sind ...

    Sodann darfst du eine Erstattung gemäß der bereits verlinkten Frankfurter Tabelle erwarten. Das alles ist aber Lichtjahre entfernt von "50-60% des Reisepreises" oder gar einem Schadenersatz für "vergeudete Urlaubstage".

    So ist die Sachlage im Bezug auf deine Reklamation und daran ändern auch deine ganzen Spekulationen nichts.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1304246762000

    @vonschmeling sagte:

    ..., es interessiert einzig und allein, ob du am Tage und evtl. auch in der Nacht eine Lärmbelästigung hinnehmen musstest, darüber Beschwerde geführt hast (und zwar beim Reiseleiter und nicht bei Suhrbiers aus Unna, die zufällig auch im Hotel waren), deine Wahrnehmungen von der Reiseleitung oder dem Hotelier bestätigt sind ... 

    § 651 d Abs. 2 BGB:

    "Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen."

    Solltest du der Meinung sein, das sei irrelevant, weil der Richter ganz genau weiß, dass der RV diesen Mangel nicht hätte abstellen können (immer wieder spannend zu lesen, wer sich anmaßt die Gedanken anderen zu kennen , meist solche Leute, bei denen Gehirn Mangelware ist) lass dir sagen, dass es darauf nicht ankommt. Durch die Mängelanzeige vor Ort dokumentierst du, dass es im Urlaub ein Mangel ist und du nicht erst vom heimischen Stammtisch oder Tante Emmas Kafferunde auf die Idee gebracht wurdest, jetzt die Anzahlung für den nächsten Urlaub rauzuholen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1304247552000

    @Berliner37

    Inzwischen sollte selbst dir aufgegangen sein, dass die Diskussion hier nicht von "Wellenlängen" handelt, sondern von deiner persönlichen Vorstellung von "Recht", die dokumentiert erheblich von der Ist-Situation - auch Gesetzeslage genannt! - abweicht.

    Es bleibt dir unbenommen, weiterhin über "verloren gegangenes Flair" und deine angeblich so aussagekräftige Dokumentation der Zustände vor Ort zu fabulieren, defacto wirst du aber keinen einigermaßen soliden Anwalt finden, der deine wahrlich lausig vorbereitete Causa vertritt.

    Wenn du Prozente so gerne hast: Die Chancen, dass du mit der Nummer eine komplette Bauchlandung hinlegst, betragen exakt 100%!

    :?

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  • Berliner37
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    geschrieben 1304248964000

    eure Beiträge zeigen eindeutig , dass Ihr nicht auf Seiten der Reisenden, sondern euch den Veranstaltern verschrieben habt. Es gibt nicht einen nützlichen Tipp von euch, Ihr verbreitet nur Pessimismus, nach dem Motte man sollte das Klagen von vornherein sein lassen und kleinbei geben- wenn das auch euer Lebensmotto ist na dann Prostmahlzeit.

    und nochmal :Reisemangel wurde unter Zeugen am ersten Reisetag bei der Reiseleitung angezeigt, die sich jedoch weigerte etwas zu unterschreiben und aufgrund des Osteraufkommens auch kein Ausweichquatier anbieten konnte.

    Diese gängige Praxis der Reiseleitungen dürfte sich auch inzwischen bis zu den Gerichten rumgesprochen haben.  Wie sollte man denn eurer Meinung eine Reiseleiterin zu einer Unterschrift bringen?  Die Tipps nehme ich gern an, aber die werden von euch "Reiseexperten" sowieso nicht kommen.

    Und macht euch über die Qualität meines Anwaltes keine Sorgen, der wird das schon packen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1304249308000

    Du willst es nicht begreifen?? :frowning:

    Ein solcher Sachverhalt hat keine "Parteilichkeiten", sondern eine glasklare gesetzliche Vorgabe. Sie wurde mehrfach für dich zitiert.

    DAS IST HILFREICH, denn der Tipp lautet: Wenn du Kohle willst, tu was zu tun ist. Der zweite überaus hilfreiche Tipp ist: Du hast nicht getan, was getan werden musste, also wirf nicht noch mehr Geld raus.

    Das sind Fakten und keine "pro oder kontra Verbraucher" Positionen, Himmel nochmal!

    :shock1:

    Was sich "herumgesprochen hat" und das gar bis zu den Gerichten, ist eine weitere bizarre Spekulation, die dich keinen mm voranbringen wird.

    Fakt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1304249736000

    @Berliner37 sagte:

    und nochmal :Reisemangel wurde unter Zeugen am ersten Reisetag bei der Reiseleitung angezeigt, die sich jedoch weigerte etwas zu unterschreiben und aufgrund des Osteraufkommens auch kein Ausweichquatier anbieten konnte.

    So, stand das aber nirgendwo! Was allerdings nichts daran ändert, dass deine Forderungen maßlos überzogen sind.

    Immer wieder die gleiche Leier: Anstatt einen Sachverhalt konkret und knapp zu schildern, werden blumige Berichte über Tante Eulalia und Konsorten geschrieben. Dazu muß man sich von diesen Typen noch Vorwürfe anhören, man würde nicht in ihre Stammtischplattitüden einfallen. Und da soll man noch Lust haben, Hinweise zu geben? Nein Danke!

    @vS

    Natürlich finden sich genug RA, die solche Sachen vertreten. Warum auch nicht? Rät man ab, wird sicher unterstellt, man stünde auf einer geheimen Unterstützungsliste der Reiseveranstalter.

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