• CallyKatongo
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    geschrieben 1389643915000

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe da mal eine Frage.

    Wir beachsichtigen, in den kommenden Tagen Urlaub für dieses Jahr im September zu buchen. Noch ist es ja "billiger"... Ihr kennt es ja auch alle ;)

    Jetzt aber eine Frage: Gibt es eine Reiserücktrittversicherung, welche für folgenden Fall aufkommt?

    Einer der Reiseteilnehmer steht wohl vor einer beruflichen Veränderung - Allerdings steht dies noch nicht fest. Nun soll die Reise aber schon gebucht werden. Gibt es eine RV, welche den Fall abdeckt, dass er seinen neuen Job antritt und nun keinen Urlaub mehr bekommt? Kann er dann auf irgendeiner Weise von der Reise zurücktreten und der Rest tritt die Reise an?

    Habe bisher ein wenig gesurft und bisher nur gesehen, dass eine RV bei Kündigung durch den Arbeitgeber eintritt, aber nicht bei einer Kündigung seitens des Arbeitsnehmers/Versicherungsnehmers.

    Kann da einer helfen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • xxxDU47057xxx
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    geschrieben 1389647382000

    Nein, da kann keiner helfen, denn sowas ist nicht versicherbar. Das Einzige was funktioniert ist, wenn der Reisende zum Zeitpunkt der Buchung arbeitslos war/ist oder er gekündigt wird und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Kenntnis über die Kündigung bestand.

    Und zurücktreten kann man ja. Die Reise findet im September statt. Ergo, je nachdem wann der Wechsel stattfindet, kann man stornieren (natürlich dann mit Kosten für die Stornierung verbunden) oder man sucht sich einen neuen Mitreisenden (Umbuchung kostet nicht soviel).

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1389648385000

    Die Hanse Merkur versichert das, wenn die Probezeit in die Reisezeit fällt. Einfach auf deren Webseite mal die Bedingungen nachlesen.

  • xxxDU47057xxx
    Dabei seit: 1304899200000
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    geschrieben 1389648835000

    Mam62:

    Die Hanse Merkur versichert das, wenn die Probezeit in die Reisezeit fällt. Einfach auf deren Webseite mal die Bedingungen nachlesen.

    Ich bin mal so frei:

    Vertragsbedingungen

    Reise ist im September. Wenn der neue Job also vor dem 01.03. angetreten wird, dann ist es schlecht.

    Und auch wichtig ist Punkt 2.4 Vorhersehbarkeit

    Also ein ganz dünnes Eis

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1389649109000

    Die berufliche Veränderung steht aber laut TE noch nicht fest.

    Dann dürfte man auch vor der Reisebuchung keine Bewerbung schreiben, bei der man den neuen Vertrag nach der Buchung unterschreibt und den Job antritt, aber dann während der Probezeit gekündigt werden könnte, denn das ist das Risiko beim Jobwechsel.

    Und jemand, der in einer Firma tätig ist, die nicht mehr ganz so gut dasteht oder einen neuen Topmanager bekommt, dürfte auch nicht buchen, weil ja bei solchen Gelegenheiten gern mal Mitarbeiter entlassen werden....

    Genauer ausgeführt ist das in den Bedingungen Teil D Punkt 2.1.8.

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1389651358000

    "Und jemand, der in einer Firma tätig ist, die nicht mehr ganz so gut dasteht oder einen neuen Topmanager bekommt, dürfte auch nicht buchen, weil ja bei solchen Gelegenheiten gern mal Mitarbeiter entlassen werden...."

    Wenn ich das weiß hätte ich ganz andere Sorgen .

    Urlaub buchen ? Auf die Idee käme ich dann gar nicht .

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1389652068000

    Dann dürften manche Mitarbeiter auch von großen Firmen nie Urlaub buchen..... Da kommen neue Oberchefs manchmal schneller als die Kantine das Frittenfett wechselt. ;)

    Und manche Firmen hangeln sich ja lange Zeit auch mit weniger guten Zahlen dahin....

    Eigentlich dürfte gar kein abhängig Beschäftigter mehr Urlaub buchen und auf den Schutz der Versicherung hoffen, weil ja bereits im Arbeitsvertrag die Kündigungsmodalitäten festgehalten sind, eine Auflösung also bereits vorhersehbar ist.

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1389654779000

    "weil ja bereits im Arbeitsvertrag die Kündigungsmodalitäten festgehalten sind, eine Auflösung also bereits vorhersehbar ist."

    Meine Kündigungsmodalitäten sagen : keine ordentliche Kündigung auf Grund der Betriebszugehörigkeit und meines Alters mehr möglich .

    Also ist eine Kündigung nicht vorhersehbar.

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1389784588000

    Hallo

    Ich mußte 2009 zwei bereits gebuchte Urlaube stornieren da ich gekündigt wurde.

    Dabei habe ich die unangenehme Erfahrung gemacht das sich die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungen voneinander unterscheiden.

    Eine der beiden Versicherungen hat nämlich nicht bezahlt weil ich nicht auf eine gesetzliche Kündigung bestanden habe, sondern einer einvernehmlichen Auflösung meines Dienstverhältnisses zugestimmt habe.

    Seitdem nehme ich nicht mehr die vom Veranstalter angebotene Versicherung sondern jene welche damals bezahlt hatte.

    Gruß

    Karl

  • inna.maleika
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    geschrieben 1389885610000

    Also Versicherungen der Art gibt es prinzipiell schon - aber wie hier schon gesagt wurde, knüpfen die meist an Vrtragsbedingungen an. So plötzlich wäre das also nicht umzusetzen.

    Zur Not.. die Reise dann eben nicht buchen, wenn man den Urlaub bei der neuen Stelle nicht kennt. Oder mit dem neuen Chef abklären. Manche sollen ja durchaus so kulant sein.

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