• omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1390077055000

    CallyKatongo:

    Jetzt aber eine Frage: Gibt es eine Reiserücktrittversicherung, welche für folgenden Fall aufkommt?

    Einer der Reiseteilnehmer steht wohl vor einer beruflichen Veränderung - Allerdings steht dies noch nicht fest. Nun soll die Reise aber schon gebucht werden. Gibt es eine RV, welche den Fall abdeckt, dass er seinen neuen Job antritt und nun keinen Urlaub mehr bekommt? Kann er dann auf irgendeiner Weise von der Reise zurücktreten und der Rest tritt die Reise an?

    --------------------------

    Hallo,

    habe eine Versicherung entdeckt, bei der folgendes steht:

    versichertes Ereignis ist..........

    Aufnahme eines ®Arbeitsverhältnisses

    einschließlich ®Arbeitsplatzwechsel

  • CallyKatongo
    Dabei seit: 1168214400000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1390078850000

    N'Abend! Super, bei welchem Versicherer? :)

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1390080526000

    Wie ich Deinen anderen Beitrag verstehe, ist der Versicherungsfall wohl bereits eingetreten ohne dass Du eine Versicherung hast. Da wird wohl keine Versicherung mitspielen und wie das heißt, wenn Du so tust als sei das anders, weißt Du ja sicher, oder?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1390092100000

    Die Frage nach einem Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zeigt zumindest eine aussergewöhnliche... 'Kreativität'.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
    Beiträge: 388
    geschrieben 1390232763000

    Wo steht, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten ist? Allerhöchstens vorhersehbar, wenn überhaupt.

    Die Allianz Global Assistent versichert Kündigung, wenn danach ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wird (nicht versichert: Entlassung, nicht-Einhaltung der Kündigungsfrist)

    Die Europäische Reiseversicherung versichert Selbstkündigung des zu vertretenden Mitarbeiters (wenn die eigene Anwesenheit dadurch erforderlich wird) und eine unvorhersehbare Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, sofern die versicherte Reise in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt.

    Diese beiden Versicherungen kenne ich selbst. Es lohnt sich daher wirklich, sich mehrere Angebote/Bedingungen gründlich durchzulesen.

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