Reiserücktritt: Berechnung der Stornokosten bzw. Rückerstattung

  • Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
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    geschrieben 1343116691000

    Wir müssen eventuell unfallbedingt von unserer Reise zurücktreten und der Versicherung somit heute die eventuell anfallenden Stornokosten mitteilen. Ich gehe davon aus, das sind die Kosten für Flug, Transfer & Unterkunft (= Pauschalreise).

    Was ist mit den restlichen Gebühren (Buchungsgebühr, Versicherungsgebühr)?

    Oder ist hier der Rechnungsbetrag, also der tatsächlich an das Reisebüro geleistet Betrag, heranzuziehen?

    Die Reise sollte in genau 14 Tagen angetreten werden :?

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1343119919000

    Den Versicherungsbeitrag wirst Du natürlich nicht zurückbekommen, warum auch?

    Hast Du denn die Reise schon beim Reisebüro storniert? Denn die Versicherung braucht die Stornorechnung und keine Info über die entstehenden Kosten, und bei Stornos weniger als 14 Tagen vor Abreise erhöhen sich die Stornogebühren bei den meisten Veranstaltern enorm und das würde die Versicherung nicht übernehmen.

  • Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
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    geschrieben 1343121143000

    Der Unfall ist gestern passiert, und die Versicherung (Europäische Reiseversicherung) bietet einen kostenlosen StornoCheck an. Ich habe mich also mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, unter Angabe der zu erwartenden Stornogebühren (Reise ist noch nicht storniert!) und nach Möglichkeit soll ich ein Attest übermitteln, was wir vom Unfallkrankenhaus auch haben.

    Die Versicherung (bzw. Reisemediziner) gibt mir dann aufgrund des Attestes eine Empfehlung die Reise zu stornieren, oder wenn eine Genesung absehbar erscheint, die Buchung aufrecht zu lassen.

    Das Risiko eventuell höherer Stornogebühren (von derzeit 50% auf 65, bzw. 85%) trägt in dem Fall die Versicherung.

    Wir möchten die Reise bei absehbarer Genesung natürlich antreten, wobei meinem Partner nur wichtig ist, dass er reise- bzw. flugfähig ist (Bewegungsapparat).

    Liebe Grüße,

    Alexa

  • abholl
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    geschrieben 1343121735000

    Die Info fehlte leider, dass es erstmal um die Empfehlung des Versicherers geht.

    Na dann teile der Versicherung doch den Gesamtreisebetrag und die Stornosätze mit und rechne noch aus, was ab heute oder ab morgen oder nächste Woche zu zahlen ist.

    Üblicherweise gehören Buchungsgebühren in den Reisepreis eingerechnet, bzw bekommt das Reisebüro für diesen Service ja eigentlich die Provision.

    Die Versicherungsbeiträge bekommt man nicht zurück, die Gesellschaft soll ja leisten, es gibt nur ab und zu Reisen, bei denen eine Versicherung im Gesamtbetrag enthalten ist.

  • Manoka
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    Beiträge: 3
    geschrieben 1376213172000

    Ich habe bei VivaD'or im Januar eine Reise nach Jordanien gebucht, Termin 5.10.13. Ich muss diese wg. einer dringenden OP stornieren, diese habe ich dem Veranstalter Ende Juli mitgeteilt. Natürlich liest man das "Kleingedruckte" beim Abschluss nicht, zumal das wirklich auch kleingedruckt und ganz schlecht zu lesen ist.

    Es steht bei den Rücktrittskosten Folgendes:

    "Reiserücktrittskosten bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten, ausgewählten, preisreduzierten Angeboten, Spezials und Aktionsreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 % des Gesamtpreises"

    Das wären in meinem Fall beim Reisepreis von 1.456,- € 582,40.

    Wenn ich Staffelung bei anderen Reiseveranstaltern sehe, kommt mir das unanständig hoch vor. Ist dieser Prozentsatz überhaupt zulässig? Hat jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht?

  • Kourion
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    geschrieben 1376214857000

    @Manoka

    Hi,

    diese hohen Stornokosten findest du des öfteren bei z. B. packaging-Angeboten, Aktionsreisen o. ä.

    Es bleibt dir natürlich unbenommen nachzuweisen, dass die Prozentzahl zu hoch angesetzt ist. (Steht auch in den AGB.)

    Und ja, man sollte diese AGB schon vor der Buchung lesen. Denn du hast sie ja vor dem endgültigen Buchungsklick / vor der Buchung durch Anklicken oder Unterschrift akzeptiert.  ;)

    Und du hast wahrscheinlich keine Reiserücktrittsversicherung ?

    Nähere Infos zum Thema findest du in diesem Thread:  Pauschalierte Stornokosten

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • BenjaminNr11
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    geschrieben 1376869541000

    Hallo,

    der Reiseveranstalter Kündigt vor Reisebegin die Paulschalreise. Ich würde den vollen Betrag erstattet bekommen, aber bekomme ich vom Reiseveranstalter auch die Reiserücktrittsversicherung erstattet? Oder bekomme ich das Geld von der Reiserücktrittsversicherung zurück, weil die Reise nicht zustande gekommen ist?

  • bernhard707
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    geschrieben 1376873061000

    Willkommen im Forum!

    Nur meine Meinung, die RRV hat dir bis zum Storno des Reiseveranstalters Versicherungsschutz gewährt, also warum eine Rückerstattung?!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • karlderkäfer
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    geschrieben 1377022501000

    @BenjaminNr11

    Ich bin mir nicht ganz sicher, wie du deine Frage meinst, aber die Prämie der RRV für die nun vom Veranstalter stornierte Reise (Abreise wäre der 23.08.gewesen), habe ich heute zu 100% von der entsprechenden Versicherung zurückerhalten.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1377022518000

    @Benjamin

    Hi,

    dazu gibt's bereits eine Anfrage in einem anderen Thread - du musst runterscrollen bis zum 8.8. / 16.29 Uhr:  Klick hier   

    Die Postings zum Thema ziehen sich bis zur letzten Seite hin.

    Leider erfolgte aber seit dem 13.8. keine Rückmeldung mehr seitens des Beschwerdeführers - heißt, keine Ahnung wie die Sache ausging.

    Aber vllt. kommt ja noch was.  ;)

    @karlderkäfer

    Hattest du deine RRV auch bei HM ? Oder über einen anderen Versicherer ?

    Lies doch mal in dem von mir verlinkten Thread.

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