ups, ich habe evtl. das Thema verfehlt
Ich dachte es ging um die Prämie einer RRV für eine vom Veranstalter stornierten
(Ägypten ?)Reise.
ups, ich habe evtl. das Thema verfehlt
Ich dachte es ging um die Prämie einer RRV für eine vom Veranstalter stornierten
(Ägypten ?)Reise.
OK, macht doch nix.
Wär's um die GTI-Sache gegangen, wär ich nun wirklich ins "Schleudern" gekommen...
Danke Kourion für den Link, ich hätte sonst selber suchen müssen.
Du hast recht, seit einer Woche keine Info mehr dazu. Naja so schnell wird das bei HM nicht gehen, und evtl. hat der "willi46" uns längst vergessen.
Leider hat uns @BenjaminNr11
nicht mit der Info versorgt wer denn der Reiserveranstalter ist, und warum die Reise von demselben storniert wurde?
Wenn dir der Reiseveranstalter volle Rückerstattung versprach, wird wohl die RRV auch dabei sein. RRV-Abschluss ist ja heute bei Pauschalreisen wie mir scheint der Normalfall, und wird auch vom Veranstalter/Reisevermittler nur allzu gerne verkauft.
ginus
Wir sind hier aber - so scheint es - haarscharf am Thema vorbei. Der Thread bezieht sich - wie ich erst jetzt sehe ( ) - auf die Höhe von Stornokosten und/oder deren Rückerstattung.
@ Kourion kennst/findest du einen alten Thread der dieses Thema
"RRV-Rückzahlung bei Kündigung einer Reise durch den Veranstalter"
unabhängig von einem ganz bestimmten Veranstalter behandelt?
Hier hat jetzt nämlich jemand aus lauter Angst (/nichts anderes gefunden?) ne neue Anfrage zu eröffnen und gemaßregelt zu werden, einen nicht ganz zutreffenden Thread genommen.
ginus
Stimmt, hat @Benjamin nicht... und ich bin automatisch von GTI ausgegangen. Mein Fehler.
Wenn's sich aber um die Ägyptenreise dreht...
@karlderkäfer schreibt, er habe alles zurückerhalten. Könnte sein, dass die vom RV vermittelten / verkauften Versicherungen in diesem speziellen Fall kulant sind.
Ich bezweifle, dass sie zurückzahlen müssen.
Denn - wie @bernhard schreibt: Bis zur Stornierung gab's Versicherungsschutz... wie ja auch bei der GTI-Sache.
Nein, leider kenne ich keinen entsprechenden Thread, wo's um die Rückerstattung der RRV bei Rücktritt durch den RV geht. Habe ja schon bei @willis Anfrage gesucht, ob's nicht hier schon ähnlich gelagerte Fälle gibt.
Aber so vollkommen falsch ist dieser Thread m. E. nicht für @Benjamins Anfrage.
Threadtitel ist ja: "Reiserücktritt: Berechnung der Stornokosten bzw. Rückerstattung".
Und ich habe keine Ahnung, ob @Benjamin "aus Angst" in diesem Thread geschrieben hat.
Wenn du nämlich bei Google 'holidaycheck forum reiserücktritt rückerstattung' eingibst, erscheint dieser Thread als erster ganz oben auf der ersten Google Seite. Vllt. hat er ja gegoogelt...
ich finde die frage von @benjamin hier goldrichtig.
eiegntlich müßte man genau spezifizieren, ob es sich bei den "ägypten stornos" um eine reine stornierung oder um eine rückabwicklung des reisevertrages handelt.
bei rückawicklung bekommt man den beitrag zur rrv erstattet.
bei storno eigentlich nicht.
denn der versicherer hat das risiko javom buchungszeitpunkt bis zum tag der stornierung getragen. insofern steht ihm schon ein beitrag zu.
vielleicht werden aber auch sämtliche "rechtliche" seiten über bord geworfen, weil es sich hier um eine ausnahme situation handelt.
wer weiß, ob die motivation , den beitrag hier zu posten,der angst geschuldet war.
vielleicht war es einfach auch nur dem durchblick geschuldet, dem man so manch anderem user hier zeitweise absprechen mag.
die völlig wirre und unsubstanziierte verlinkung in threads, die mit dem thema so gar nichts zu tun haben, sind schon grauslig und animieren zum fremdschämen.
Hallo Lexilexi,
hilf mir doch mal kurz weiter:
mit Rückabwicklung meinst du/ist gemeint: der Kunde wird so gestellt, als habe es dessen Auftrag zur Durchführung einer Reise nicht gegeben? Oder habe ich das jetzt falsch formuliert? Aber, mir ist jetzt der Unterschied zur Stornierung (egal von welcher Seite) gedanklich noch nicht aufgeleuchtet. Es gibt sicherlich einen.
Warum soll dies aber versicherungsrechtlich relevant sein? Die RRV ist doch eine eigene Leistung, wenn auch an die ideelle Sache Reise gekoppelt? Respektive welche Seite müsste denn nun nach deinem Wissen die Beiträge zurückführen? Der RV im Rahmen so einer Art Schadensersatzpflicht (??? ), oder die Versicherung weil dieser Vertrag rechtlich gar nicht zustande kommen konnte?
ginus
Schönen guten Morgen zsm.,
ich habe eine kurze Frage, ich verstehe die Funktion einer Rücktrittsversicherung nicht ganz. Klar, wenn man Krank ist bekommt man den kompletten bzw. 90% von seinem bezahlten Geld zurück. Bekommtman das nicht bei jedem Attest ?
Dann steht auf meinem Anzahlungsbrief:
Reserücktrittsversicherung abschließbar bis max. 30 Tage vor Abreise
Drei Fragen:
1. Wenn ich die Anzahlung garnicht begleiche, was kann passieren bzw. was für Kosten kommen auf mich zu ?
2. Wenn ich anzahle und 60 Tage vor Antritt der Reise mir überlege nicht zu verreisen, wie viel Prozent muss ich trotzdem zahlen ? Bzw. ich habe etwas von Stornogebühren gehört, wie hoch sind die ?Diese sind doch bestimmt abhängig, wann ich das mache ?
3. Wenn ich mir überlege die Reise doch nicht anzutreten am 40 Tag vor der Abreise, dann schließe ich einfach die Versicherung ab und bin raus ? Oder muss man immer ein ärztliches Attest haben?
MfG
Da tröseln wir das mal auf:
zu 1. Du hast einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen. also wirst du Mahnungen bis hin zum Mahnverfahren bekommen
zu 2. steht in den AGB deines Veranstalters - also mal nachsehen. Wenn du nicht gerade bei einem dynamischen Veranstalter (erkenntlich am oftmals am x im Namen oder Indi) gebucht hast sind bei den meisten die Stornokosten bis zum 30. Tag vor Abreise gleich hoch wie wenn du 60 Tage davor stornierst.
zu 3. RRV decken zwar vieles ab aber keine Unlust. Du brauchst also immer ein ärztliches Attest, oder wenn du z.b. wegen überraschender Arbeitslosigkeit oder wieder Aufnahme der Berufstätigkeit (die ebenso überraschend kommen muss) die entsprechenden Bescheinigungen.
Erst einmal herzlich willkommen im Forum.
Lass mich dazu noch wie folgt ergänzen.
Es geht hier nicht nur um eine eigene, unvorhersehbare Erkrankung. Für mitreisende Ehegatten, Kinder und Partner, die in häuslicher Gemeinschaft leben, besteht hier ebenfalls Versicherungsschutz.
Wann besteht Versicherungsschutz? Nicht jedes Attest reicht um die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Er besteht nur Versicherungsschutz wenn die planmäßige Reise nicht zumutbar ist. Sie greift bei Tod, schweren Unfallverletzungen oder unerwarteten schweren Erkrankung. Erhebliche Schäden am Eigentum (z.B. Feuer) des Versicherten, die seine Anwesenheit und Mitwirkungspflicht notwendig machen. Ein unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes oder die überraschende Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit, solange sie in die Probezeit fällt, wären ebenfalls versichert. Es gib hier noch Feinheiten, auf die ich aber nicht eingehen möchte.
Zu1: Wenn die Anzahlung nicht geleistet wird Dir der Reiseveranstalter die Kosten für die Stornierung auferlegen. Das ist in den AGB der Veranstalters geregelt und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
Zu2: Wie bereits unter 1 geschrieben. Und ja, je näher der Abreisetermin liegt desto höher können die Stornokosten werden.
Zu3: Über diesen Gedankengang bin ich schon mehr als nur erstaunt.
Wilfried
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!