• alina97
    Dabei seit: 1187395200000
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    geschrieben 1187448509000

    Kann man eine im Internet gebuchte Reise stornieren und sich auf des

    Fernabsatzgesetz berufen?

  • mirius
    Dabei seit: 1179878400000
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    geschrieben 1187451874000

    Nein siehe BGB § 312 b Abs. 3 Nr. 6

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    geschrieben 1187452360000

    10.1. Widerrufsrecht nach dem Fernabgabegesetz.

    Mit Abschluss der Buchung vom Gast und der Buchungsvereinbarung vom Vermittler steht Ihnen als Gast nach dem Fernabgabegesetz ein Widerspruchsrecht zu. Die Frist für das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage und beginnt mit der Buchungsbestätigung des Vermittlers der seine Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB und die Pflichten nach § 312 e BGB mit der Bekanntgabe in den Vermittlungsbedingungen "AGB" und der Buchungsvereinbarung erfüllt hat. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer ein Widerrufsrecht hat. Der Gast, der sich vom Vertrag lösen möchte, muss dem Vermittler dies durch ein formloses Schreiben (Fax oder E-Mail) mitteilen. Geschieht dieses nicht so gilt die Buchung als bestätigt.

    10.2. Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

    Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Vermittler mit der ausdrücklichen Zustimmung des Gastes vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Gast diese selbst veranlasst hat, in dem er die Anzahlung oder die gesamte Zahlung vor den vereinbarten 14 tägigen Widerrufsrecht geleistet hat.

    Ich weiß nun nicht, ob dies so in deinem Fall relevant ist. Wann hast du denn gebucht und was steht in den AGB deines RV. Wichen die gebuchten Leistungen von dem ursprünglichen Angebot ab?

    Grundsätzlich kannst du die Reise stornieren, dies ist als Verbraucher dein gutes Recht! Es gibt aber gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen. Wenn man keine Rücktrittsversicherung hat, kann es teuer werden.

    Wäre wohl besser, wenn du deinen Fall ein wenig genauer schilderst, hier im Forum gibt es "Reiserechts-Experten" die dir sicher weiterhelfen können.

    Gruß

    S. Hartmann

  • alina97
    Dabei seit: 1187395200000
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    geschrieben 1187551358000

    Danke für die prompte Antwort.

    Ich habe am 28.7. per Internet bei einem Online Reisebüro gebucht und

    am 7.8. per e-mail storniert als ich feststellte, dass das Hotel noch

    nicht fertig ist. Veranstalter ist FTI.

    Das Reisebüro behauptet, dass das Fernabsatzgesetz bei Online-Reisebuchungen nicht greift.

  • Marlena
    Dabei seit: 1128643200000
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    geschrieben 1187551600000

    Hallo

    Entschuldigung,aber was bedeutet ein Ferabsatzgesetz?? :frowning:

    Sorry,das ich davon noch nichts gehört habe. :(

    Gruß Marlena

    Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.
  • alina97
    Dabei seit: 1187395200000
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    geschrieben 1187552078000

    Hallo Marlena,

    Fernabsatzgesetz beinhaltet ein Widerspruchsrecht für Onlinegeschäfte

    innerhalb von 14 Tagen, genauso wie für Haustürgeschäfte, wenn

    ich richtig informiert bin.

    Gruß

    Alina

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1187552851000

    Hallo Alina,

    habe folgendes mal gegoogelt. Ich verstehe es so,das Reisebuchungen aus den Regelungen des Fernabsatzgesetzes herausfallen. Dir bleibt wohl nichts anderes übrig, als die Reise kostenpflichtig zu stornieren, es sei denn es greift eine Reiserücktrittsversicherung. Diese würde ich zur Mail auch auf dem normalen Postweg gegen Einschreiben an den RV schicken.

    Diese sind die Informationspflichten des Anbieters und die

    Widerrufsrechte des Verbrauchers.

    Erstere sollen dem Verbraucher so viele Informationen wie möglich über den Anbieter und seine Ware bzw. die Dienstleistung geben, letzteres ihm auch nach einer - vielleicht übereilten - Bestellung die Möglichkeit verschaffen, die Ware ohne irgendwelche Nachteile innerhalb einer kurzen Frist wieder zurückzugeben.

    Informationspflichten des Anbieters

    Das Fernabsatzrecht regelt in § 312 c BGB u.a., worüber der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen vom Unternehmer unterrichtet werden muss.

    Bereits bei der Vertragsanbahnung muss der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers dem Verbraucher klar gemacht werden. Auf kommerziellen Internet-Seiten muss somit Geschäftszweck (z.B. Versandverkauf oder Reisevermittlung) und Identität des Unternehmers, also die Rechtsform und die vollständige Adresse des Unternehmens aufgeführt werden.

    Der Unternehmer muss zudem dafür sorgen, dass die Informationen auch nach dem Vertragsabschluss für den Verbraucher verfügbar sind. Zu diesem Zweck müssen die Daten dem Verbraucher in einer lesbaren Form zugehen, die diesem für eine angemessene Zeit die inhaltlich unveränderte Wiedergabe der Informationen erlaubt. Diese Anforderungen erfüllt z.B. die Zusendung der Informationen via E-Mail.

    In § 312 c Abs. 1 BGB werden die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr festgelegt. Der Unternehmer hat dem Verbraucher demnach angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, zur Verfügung zu stellen, ihm notwendige Informationen rechtzeitig vor Abgabe der Buchung klar und verständlich mitzuteilen, den Zugang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

    Widerrufsrecht des Verbrauchers

    Eine Reisebuchung via Internet oder Telefon ist ein Fernabsatzvertrag. Fernabsatzverträge sind alle Arten von Verträgen über die Lieferungen von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die insbesondere im E-Commerce zwischen Unternehmern und Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, d.h. ausschließlich auf Distanz zustande kommen. Erfasst werden also alle Verträge, die per Brief, Telefon/Telefax, E-Mail, aber auch durch Teleshopping-Sendungen oder im www angebahnt und geschlossen wurden. Der Verbraucher wird dabei in der Regel von zu Hause aus agieren (Vgl. § 312 b Abs. 1,2 BGB).

    Das Widerrufsrecht, das dem Verbraucher die Möglichkeit einräumt, jeden Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung rückgängig zu machen (§ 355 Abs. 1 BGB) findet im Fall der Reisebuchung keine Anwendung

    Verträge "über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen" (§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB) sind nicht Gegenstand der Regelungen des Gesetzes.

    Das Gesetz spricht hier allerdings nicht von Reiseleistungen generell, sondern nur von den Bereichen Unterbringung und Beförderung. Damit wird problematisch, ob und inwieweit Reise-, Hotel- und Gaststättendienstleistungen auch im Rahmen von Pauschalreisen unter § 312 Abs. 3 Nr. 6 BGB zu subsumieren sind. Eine fehlende Ausnahme für diese hätte erhebliche Bedeutung, denn das vierzehntägige Widerrufsrecht, das § 355 Abs. 1 BGB vorsieht würde bei Last-Minute-Reisen zu einer für den Veranstalter kaum tragbaren Zwangslage führen. Dies gilt insbesondere, weil dann ein in letzter Minute wieder abspringeder Kunde nach § 355 BGB nicht mehr mit Stornokosten belastet werden dürfte.

    Die amtliche Begründung zum FernAbsG stellt ausdrücklich fest, das auch die Reiseverträge im Sinne des § 651 a BGB (Reisevertragsrecht) durch § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG (jetzt § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB) weitgehend aus dem Geltungsbereich herausfallen. Dies entspricht auch insofern dem Wortlaut, als touristische Dienstleistungen in der Regel zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden

  • Marlena
    Dabei seit: 1128643200000
    Beiträge: 12409
    geschrieben 1187553967000

    Danke Alina und ahotep.

    Das war mehr als ausführlich.

    Lg Marlena

    Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.
  • chrissi1959
    Dabei seit: 1233878400000
    Beiträge: 224
    gesperrt
    geschrieben 1187796359000

    @Marlena sagte:

    Danke Alina und ahotep.

    Das war mehr als ausführlich.

    Lg Marlena

    Hallo,

    also, Fernabsatzgesetzt, trifft auch dann zu, wenn man telefonisch eine Reise abschließt. Die Anzahlung darf allerdings noch nicht geleistet sein.

    Das ist mir passiert, mit Alltours. Ich habe die Reise wegen Falschauskunft nach 1 Woche schriftlich Widerrufen. Alltours wollte daraufhin eine Stornogebühr. Ich habe mich im Gegenzug auf das Fernabsatzgesetz berufen und das findet in solch einem Fall, vollen Umfang!! Leider wissen das zu wenige Leute und man muss sich sehr ausführlich informieren.

    Gruss,

    Chrissi

    chrissi
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1187877031000

    Das Fernabsatzgesetz trifft wider anderer Meinungen bei Reisebuchungen nicht zu. Das ist bereits rechtlich eindeutig geklärt worden!

    Gemeint ist damit, wenn jemand eine Reise telefonisch oder im internet bucht, seine - korrekte - Buchungsbestätigung erhält und dann so einfach zurücktreten will. DAS GEHT NICHT.

    Was Chrissi hier kurz schildert, wird wahrscheinlich auf Anfechtung einer nicht korrekten Buchungsbestätigung erfolgt sein.

    Eine nicht korrekte Buchungsbestätigung kann aber jeder anfechten. Egal, wie er gebucht hat.

    Bei telefonischen Buchungen ist die Beweisführung, was wurde gesagt, versprochen, gebucht oder nicht gesagt oder nicht versprochen, einfach sehr schwierig. Da wird sich eben ein Veranstalter vielleicht überlegen, ob er sich mehr Ärger einhandelt, wenn er auf die Buchung besteht.

    Bitte daher vorsichtig mit zwar gut gemeinten Empfehlungen, die aber für andere "bös" ausgehen können!

    Meint

    Peter

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