• stefano8
    Dabei seit: 1223683200000
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    geschrieben 1223735540000

    Wir haben vor genau 6 Tagen eine Reise bei Tschibo gebucht. Die Reise findet am 25.11.08 statt und beeinhaltet eine kleine Kreuzfahrt durchs Mittelmeer.

    Leider sind wir nicht in der Lage, diese Reise anzutreten und wünschen die Stornierung. Die Damen und Herren bestehen nun auf Zahlung von 40 % des Kaufpreises als Stornogebühren. Ist dieses Subunternehmen dazu berechtigt oder fällt unsere Buchung unter das Fernabsatzgesetz?

  • stefano8
    Dabei seit: 1223683200000
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    geschrieben 1223735634000

    Wir haben vor genau 6 Tagen eine Reise bei Tschibo übers Internet gebucht. Die Reise findet am 25.11.08 statt und beeinhaltet eine kleine Kreuzfahrt durchs Mittelmeer.

    Leider sind wir nicht in der Lage, diese Reise anzutreten und wünschen die Stornierung. Die Damen und Herren bestehen nun auf Zahlung von 40 % des Kaufpreises als Stornogebühren. Ist dieses Subunternehmen dazu berechtigt oder fällt unsere Buchung unter das Fernabsatzgesetz?

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1223738126000

    Also, für diejenigen, die oben mirius' Link nicht genau gelesen haben, hier das wichtigste daraus:

    § 312b Fernabsatzverträge

    (...)

    (3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge :

    (...)

    über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

    usw.

    Damit ist im Fernabsatzgesetz selbst gleich die Ausnahme drin, dass es eben nicht für Reisen (Unterbringung, Befürderung usw) gilt.

    Für Reisen gibt's ganz andere Paragraphen, siehe Reisevertragsrecht §§ 651ff BGB!

    Insofern, Chrissy, leider falsch, die Fernabsatz-Paragraphen finden hier eindeutig KEINERLEI Anwendung. Dein Fall war ein komplett anderer, wie mosaik schon richtig geschrieben hat.

    Das ist letztlich auch für den Verbraucher gut, denn sonst hätte er bei einer Reise nach Ablauf der Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz überhaupt keine Stornomöglichkeit mehr (was bedeuten würde, dass man nach meist 14 Tagen nach Reisebuchung bei einem Storno dann immer 100% zahlen müsste, und das wäre sicherlich nicht im Sinne der Kunden).

    Und stefano, wie gesagt, mit dem Fernsabsatzgesetzt hat das gar nichts zu tun, mir erscheinen nur die 40% etwas hoch, da die Abreise noch mehr als einen Monat entfernt liegt (es sei denn, es gibt z.B. Bausteine mit Linienflügen o.ä.). Stornogebühren sind nämlich idR nach dem Stornozeitpunkt gestaffelt. Sieh dir die AGB des Veranstalters an, da steht die Staffelung genau drin.

  • stefano8
    Dabei seit: 1223683200000
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    geschrieben 1223743643000

    vielen Dank soedergren

  • holidayzx10
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    geschrieben 1393441293000

    Reiserücktritt bei irrtümlicher online Buchung

    Hallo,

    meine Bekannte hat bei fluege.de irrtümlich eine Reise online gebucht für Ende September die er gar nicht wollte.

    Nachdem sie per Reisebestätigung feststellte, das eine Reise gebucht wurde, hat sie dem umgehend nach 2 Tagen wiedersprochen.

    Davon abgesehen, dass sie als Schüler die Reise sowieso nicht bezahlen kann.

    Gibt es hier ein Widerspruchsrecht - fluege.de ignoriert bis heute jegliche Korrespondenz.

  • xxxDU47057xxx
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    Beiträge: 859
    geschrieben 1393441677000

    Wer nun....eine Bekannte oder ein Bekannter?? Springst da ja ein wenig hin und her. Also bleib ich erstmal neutral.

    Es hat einen Vertrag geschlossen.......da ist es nicht von Relevanz ob es noch Schüler ist oder nicht. Man sollte auch beachten, dass wenn man weiß, dass man etwas nicht bezahlen kann und trotzdem "kauft" sich strafbar macht....so als Randnotiz.

    Und wenn Du sagst Reise, dann ist fluege.de nur als Vermittler aufgetreten. Ergo sollte es sich an den Reiseveranstalter wenden und die Reise stornieren. Damit sind aber auch Kosten verbunden, die es zu tragen hat.

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
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  • Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1393442862000

    Wie bucht man irrtümlich eine Reise, die man gar nicht will?  :frowning: :?

    Davon abgesehen stellt sich m. E. die Frage, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist - wie alt ist also der/die Schüler/in?

    Edit: Schon wieder zu langsam mit iPad...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • xxxDU47057xxx
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    Beiträge: 859
    geschrieben 1393443810000

    Muss nicht beim Abschluss - Angaben zur Person - auch das Geburtsdatum eingetragen werden?? Ergo müssten dann dort ja, falls minderjährig, falsche Daten eingetragen worden sein oder fluege.de ist es egal! ;)

    Und wie das nun eigentlich mit dem "Taschengeldparagraphen"? Wenn die Reise 200 Euro kostet, dann kann man doch sehr wohl als Minderjähriger eine Reise buchen bzw. PlayStation etc. kaufen. Stornieren müssen ja wenn die Eltern, oder?

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1393445967000

    Maßgeblich ist das Alter (Volljährigkeit) des Vertragsnehmers.

    Sofern sie/ er diese erreicht hat ist der Vertrag gültig und der Vertragsgeber darf sie/ihn entsprechend in Anspruch nehmen.

    Wenn ein(e) 18jähriger Schüler(in) "versehentlich" (wie auch immer es dazu kam) eine Reise bucht, kann sie sich ggf. auf einen Erklärungsirrtum berufen, i.e. glaubhaft versichern, dass die Willenserklärung gar nicht abgegeben werden sollte.

    I.d.R. wird der Vertragsgeber (hier Flüge.de) dann nicht auf Erfüllung bestehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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