• Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
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    geschrieben 1194980616000

    Na und wenn alle Stricke reissen, dann hätt ich auch noch Zeit :p

    Ne ohne Scheiß, wünsch dir viel Glück, dass du jemanden findest.

    Und ich weiß auch nur von 30€ wegen Namensänderung.

    25.05-08.06.12 Selima
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1194982512000

    Auch mein Mitgefühl Dir. Möglichkeiten gibt es wie hier erwähnt viele.

    Was das Richtige ist, ist fraglich. Findet man jemanden, der die Reise abnimmt (mitfliegt oder die Reise komplett abnimmt), ob kostenmäßig teilweise oder ganz, ist das vieleicht noch ok. Persönich würde mir auch nicht der Kopf danach stehen.

    LG

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1194988197000

    @stawo

    na wenn es kommt, dann aber wirklich knüppeldicke, was?

    kannst du die reise nicht mit einem guten freund / freundin antreten?

    sieh es doch mal so: das geld für die reise ist bei einem storno sowieso futsch.

    und mit einem guten kumpel / kumpeline kannst du dann gleich deinen trennungsschmerz verarbeiten.

    tut mir echt leid für dich.

    wenn ich nicht glücklich verheiratet wäre und zu weihnachten besuch bekäme, hätte ich mich glatt als ersatz angeboten ;) .

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1194988299000

    @Stawo sagte:

    Freindin

    Wolfgang

    dieser freudsche verschreiber ist aber auch echt süß.

    ist das eine mischung aus freundin und feindin?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
    Beiträge: 152
    geschrieben 1194989893000

    naja man kann das ganze schon einklagen. in ö halt.

    zb wenn man verlobt ist und weil man wegen verlobung die reise gebucht hat.

    also ich würd auch wen mitnehmen. oder die reise um 1000 € billiger verkaufen. dann steigst du immer noch besser aus.

  • mosaik
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    geschrieben 1195042021000

    Nein, ein Geschenk kann man nicht einklagen! Wenn A Freundin B auf die Reise eingeladen hat ohne Bedingungen daran zu knüpfen, kann er auch nicht zivilrechtliche Forderungen stellen.

    Anders wäre es wenn, beide vereinbart hätten, jeder zahlt seinen eigenen Teil und jetzt würde B nicht mehr zahlen wollen. DANN kann man das einklagen!

    Namenswechsel, je nach Veranstalter unterschiedlich, sollte bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen Gebühr möglich sein. Hat nichts mit der Ausstellung der Tickets zu tun, sondern mit den AGB die vereinbart wurden (bitte dort nachlesen!).

    Gruß

    Peter

  • Jumelle91
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    Beiträge: 12
    geschrieben 1195325344000

    Hallo!

    Das, was dir passiert ist tut mir sehr leid!

    Aber vielleicht suchst du dir einfach ne neue Freundin oder nimmst ne Gute Freundin mit....... ich denke das müsste gehen.

    LG Vanessa

  • Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
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    geschrieben 1195371403000

    Bis vier Wochen vor Reiseantritt ist auch Umbuchen auf was preiswerteres eine Möglichkeit. Auf alle Fälle hätte ich mal das Reisebüro oder den Veranstalter kontaktiert. Auf die Schnelle 'ne neue Freundin zu finden, die gleich mit im selben Zimmer übernachtet, ist nicht so einfach, oder doch? :frowning:

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1195392973000

    @Jumelle91 sagte:

    Hallo!

    Das, was dir passiert ist tut mir sehr leid!

    Aber vielleicht suchst du dir einfach ne neue Freundin oder nimmst ne Gute Freundin mit....... ich denke das müsste gehen.

    LG Vanessa

    naja, auf die Schnelle?

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
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    geschrieben 1195511720000

    @ mosaik...

    wenn man die aufwendungen gemacht hat weil man die frau heiraten will schon ;)

    ist hier ja eh nicht der fall...

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