• Timo-Annette
    Dabei seit: 1109376000000
    Beiträge: 283
    geschrieben 1195990635000

    Ich wollte mit meiner Frau am kommenden Donnerstag für 3 Wochen nach Punta Cana Fleigen. Vor 3 Tagen hatte unsere Tochter einen schweren Verkersunfall und liegt im Krankenhaus. Wir haben daraufhin unsere Reise storniert. Laut Auskunft vom Reiseveanstalter bekommen wir 55% der Reise zurück, das heißt von den 55% behält der Reiseveranstalter 20% das ist der entstandene Schaden. Die restlichen 45% trägt meine Reiserücktrittversicherung. Insgesamt heitß das , dass ich 20 % des Reisepreises einbüße. Weiß jemand ob das so richtig ist oder ob ich alles wiederbekommen müßte.

    Danke

    Timo

  • hoddel
    Dabei seit: 1150588800000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1195991173000

    na so wie ich weiss ist das richtig. meine chefin stornierte 2 tage vorher einen linienflug mit der singapore airline und büßte 80 % ein knapp 2500 Euro. Kann man froh sein das in diesem fall die reiserücktritt einspringt sonst wärs noch viel mehr.

    viele grüße

  • fio
    Dabei seit: 1106179200000
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    Zielexperte/in für: Gran Canaria Chile Argentinien
    geschrieben 1195991871000

    Schau mal in deinen Statuten deiner Reiserücktrittsversicherung nach. Dort müsste es genau stehen, was einem beim Eintritt des Schadens zusteht.

    fio

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1195992499000

    Die Stornokosten werden immer vom gesamten Reisepreis berechnet.

    Das heißt je nach Versicherung z. B.:

    Reisepreis: 1000 Euro

    Stonokosten z. B. : 20 % = 200 Euro

    RRKV-Erstattung: 200 Euro (ohne Selbstbehalt) oder 180 Euro (mit Selbstbehalt 20 % = 20 Euro)

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1195992717000

    Hallo,

    ich gehe davon aus, daß Du eine Rücktrittskostenversicherung mit 20 % SB hast. Ds würde in Deinem Fall folgendes bedeuten:

    Stornokosten 55%

    Du erhältst vom Veranstalter 45 % zurück.

    Den Rest reichst Du bei der Versicherung ein.

    von diesen 55% bleibt Dir dann ein Selbstbehalt von 20 %

    Immer 20 % des Erstattungsfähigen Schadens.

    Dieser kann aber auch bei Unfall eventuell entfallen.

    Kommt auf die Bedingungen an.

    Ich kann aber nur raten, da Deine Angaben doch recht konfus sind!

    Hier solltest Du bezüglich der Prozentzahlen genau mailen.

    Gruß

    Berthold

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1195992873000

    @holzwurm sagte:

    Die Stornokosten werden immer vom gesamten Reisepreis berechnet.

    Das heißt je nach Versicherung z. B.:

    Reisepreis: 1000 Euro

    Stonokosten z. B. : 20 % = 200 Euro

    RRKV-Erstattung: 200 Euro (ohne Selbstbehalt) oder 180 Euro (mit Selbstbehalt 20 % = 20 Euro)

    LG

    holzwurm

    Richtig gerechnet, aber trotzdem definitiv falsch.

    In aller Regel hat jede Versicherung mit Selbstbehalt außer dem prozentualen auch einen Mindestselbstbehalt (in der Regel 50 - 100 Euro).

    Das dürfte aber bei der sicher teuren Reise keine Rolle spielen.

    Gruß

    Berthold

  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
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    geschrieben 1196074195000

    20% Selbstbehalt sind durchaus üblich, es gibt zwar auch RRV, die keine Selbstbehalt haben, die sind aber dann ein gutes Stück teurer in den Prämien. Wichtig ist, das ihr die Reise SOFORT storniert habt, also am Unfalltag, denn jeder Tag zählt bei den Versicherungen und es kann euch negativ ausgelegt werden, wenn ihr zB erst gestern oder heute storniert hättet, ich spreche da leider aus eigener Erfahrung.

    Gute Besserung für deine Tochter,

    Sandra1971

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1196075762000

    @ADEgi sagte:

    In aller Regel hat jede Versicherung mit Selbstbehalt außer dem prozentualen auch einen Mindestselbstbehalt (in der Regel 50 - 100 Euro).

    Das dürfte aber bei der sicher teuren Reise keine Rolle spielen.

    Gruß

    Berthold

    Hallo Berthold,

    schau mal bei den beiden Großen (ERV und Elvia) vorbei.

    Selbstbehalt ist bei beiden mindestens 25 Euro bzw. 20 Prozent.

    Somit wäre in meinem Beispiel der der erstattungsfähige Betrag 175 Euro.

    LG

    holzwurm

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1196076003000

    @Sandra1971 sagte:

    20% Selbstbehalt sind durchaus üblich, es gibt zwar auch RRV, die keine Selbstbehalt haben, die sind aber dann ein gutes Stück teurer in den Prämien.

    Hallo Sandra,

    Deine Aussage trifft nicht immer zu.

    Bei meiner Jahrespolice von Elvia entstehen mir nur Mehrkosten in Höhe von 10 Euro für den Verzicht auf den Selbstbehalt.

    LG

    holzwurm

  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
    Beiträge: 532
    geschrieben 1196076911000

    @Holzwurm: kommt aber auch auf die Höhe des Reisepreises an. Ich habe dieses Jahr für die RRKV ohne Selbstbehalt für unseren Mauritiustrip gut 100,- Euro mehr bezahlt. Aber ist mir immer noch lieber, als bei einem möglichen Versicherungsfall 20% Selbstbehalt zu haben bei einem Reisepreis von etwa 15.000,-......

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