• taptap2005
    Dabei seit: 1127779200000
    Beiträge: 30
    geschrieben 1128093009000

    Hi,

    wer kennt sich aus mit Reiserücktrittsversicherung??

    Wie läuft es ab, angenommen ich buche eine Reise für April pro Person 607 Euro. paar Tage davor wird mein Kind krank und ich kann nicht verreisen.

    Bekommen ich die Summe zurück?

    oder wie genau läuft es ab???

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1128093687000

    Grundsätzlich stehen die genauen Bedingungen in jeder Versicherungspolizze. Also Abweichungen stets möglich.

    Aber grundsätzlich ist es so:

    Buchung heute

    Abreise 15. Apr. 06

    Erkrankung einer mitreisenden Person oder eines nahen Angehörigen, der pflegebedürftig wird (= Tochter)

    dann übernehmen die Versicherungen die Stornogebühren für entweder die eine zurück bleibende Person oder aber auch für die gemeinsam Reisenden, wenn alle stornieren (vorteilhaft in so einem Fall, dass alle gemeinsam auf einem Buchungsschein, zumindest aber auf einer Polizze stehen - muss zwar nicht zwingend sein, aber untermauert die Tatsache des gemeinsamen Reisens!).

    Gruß

    Peter

  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1128093689000

    du schickst ein ärztliches attest an das Reisebüro,

    die schicken das an die versicherung.

    Von der bekommst du dann die Rückerstattung, aber nicht was du für die versicherung bezahlt hast, und auch nicht die buchungsgebühr.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1128094497000

    @'wiener-michl' sagte:

    und auch nicht die buchungsgebühr.

    ... ist aber gesetzlich nicht zulässig, das Einbehalten einer Buchungsgebühr im Stornofall.

    Der Gesetzgeber schreibt die völlig Rückzahlung aller erhaltenen Beträge abzüglich einer rechtskräftig vereinbarten Stornogebühr des Reiseveranstalters und geleisteter Prämie für eine Stornoversicherung.

    Stornoversicherungen ersetzen nicht die Buchungsgebühren.

    Buchungsgebühren sind im Storno zurück zuerstatten.

    Gruß

    Peter

  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1128095032000

    Hi Peter,

    dann haben die mich damals wohl beschissen.

    Oder gibts da bei Todesfällen andere Regelungen ?

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1128098773000

    Nein

    Gruß

    Peter

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1128101686000

    Sehr verehrte Leser,

    man muss bitte beim o.g. beachten das hier Abweichungen zwischen österreichischem Recht und deutschem Recht vorhanden sein können.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1128107171000

    Reiseversicherungen unterliegen nicht deutschem oder österreichischem Recht, sondern ihren eigenen Bedingungen. Und darauf habe ich in meiner ersten Antwort auch hingewiesen.

    Was ich sonst so erwähne, basiert auf Grundlage deutschem Recht.

    Gruß

    Peter

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1128165888000

    Hallo Peter,

    stimmt, ....nicht ganz.

    Du schriebst:

    Stornoversicherungen ersetzen nicht die Buchungsgebühren.

    Buchungsgebühren sind im Storno zurück zuerstatten.

    Buchungsgebühren (Service Fee ) werden von den Versicherern erstattet, sofern sie als solche auf der Stornorechnung mit ausgewiesen sind und auch nur dann.

    (Quelle ERV)

    Schönes Wochenende

    Gruss

    Chiara

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1128247728000

    ...übernommen werden die "vertraglich geschuldeten" Rücktrittskosten. Darunter fallen bei Pauschalreisen die Stornoentschädigung nach § 651 i II, III...so bezieht sich der Versicherungsvertrag bei einer Pauschalreise grundsätzlich nicht auf Vermittlergebühren (=Buchungsbegebühren, Anm. von Peter) eines Reisebüros oder Kosten für Visabschaffung.

    Quelle Dr. Führich "Reiserecht" Auflage 2005 (deutsches Reiserecht!)

    Somit muss die Versicherung ausdrücklich in ihren Bedingungen den Ersatz von Buchungsgebühren vereinbaren.

    Es ist ja normalerweise auch üblich, dass man die Stornorechnung vom Veranstalter mitschicken muss - auf der ja keine Buchungsgebühr vermerkt ist.

    Gruß

    Peter

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