Grundsätzlich stehen die genauen Bedingungen in jeder Versicherungspolizze. Also Abweichungen stets möglich.
Aber grundsätzlich ist es so:
Buchung heute
Abreise 15. Apr. 06
Erkrankung einer mitreisenden Person oder eines nahen Angehörigen, der pflegebedürftig wird (= Tochter)
dann übernehmen die Versicherungen die Stornogebühren für entweder die eine zurück bleibende Person oder aber auch für die gemeinsam Reisenden, wenn alle stornieren (vorteilhaft in so einem Fall, dass alle gemeinsam auf einem Buchungsschein, zumindest aber auf einer Polizze stehen - muss zwar nicht zwingend sein, aber untermauert die Tatsache des gemeinsamen Reisens!).
Gruß
Peter