Hallo Peter,
es fallen ja bei Pauschalreisen i.d.R. ja auch keine - wie Du sie nennst- Buchungsgebühren an.
Somit gelten Sie überwiegend für den Linienflug / Low Cost Markt und da sind sie als Posten mit aufgeführt.
Servus
Chiara
Hallo Peter,
es fallen ja bei Pauschalreisen i.d.R. ja auch keine - wie Du sie nennst- Buchungsgebühren an.
Somit gelten Sie überwiegend für den Linienflug / Low Cost Markt und da sind sie als Posten mit aufgeführt.
Servus
Chiara
Natürlich gibt es zahlreiche Reisebüros, die bei einer Pauschalreisebuchung auch eine Buchungsgebühr verrechnen. Was im übrigen rechtlich zulässig ist und weder gegen einen Agenturvertrag noch den Handelsvertreter oder -maklerstatus verstößt.
Bei einer Stornierung eines Reisevertrages (=nur im Pauschalreisebereich, ansonsten Geschäftsbesorgungsvertrag [-->Flüge] oder anderes [Hotel]!) erfolgt eine Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages. Einfach ausgedrückt: so, als wäre nie ein Vertrag geschlossen, allerdings darf man die vereinbarten Stornogebühren verrechnen. Also, jene vom Reiseveranstalter.
Wurde über die Buchungsgebühren im Vertrag keine Regelung bzg. Stornierung getroffen, sind sie voll zurück zuerstatten. Wurde eine Reiseversicherung abgeschlossen, liegt ja ein eigener Versicherungsvertrag vor, daher analog den Bedingungen der Versicherung entweder aufzulösen oder zu bezahlen.
Ganz simpel ausgedrückt - löst ein Kunde einen Reisevertrag, muss man ihm alles zurückzahlen, was nicht vorher als Gebühr(en) vereinbart war.
So fand ich beispielsweise bei den Versicherungsbedingungen der Deutschen Europäischen Reiseversicherung bei Ersatz von Stornokosten: ... die vertraglich geschuldeten Kosten...
Es geht also alles auf im Reisevertrag geregelte Kosten hinaus.
In Österreich hat die Europäische RV ein Produkt nur für Flugbuchungen, bei dem auch Servicegebühren und nicht refundierte Taxen (Ryanair...) ersetzt werden. Allerdings in der Höhe eingeschränkt.
Du sieht, das so harmlos begonnene Fragespiel zeigt im Detail viele Facetten und Möglichkeiten. Daher nochmals mein Rat: stets die Detailbedingungen der Versicherung studieren!
Liebe Grüße
Peter
Hallo Peter,
dem kann ich nichts mehr hinzufügen.
Viele Grüsse
Chiara
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!