@ Mosaik
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Ablehnungsgrund bereits in den Versicherungsbedingungen eingebaut da für mich das Arbeitsmarktservice und nicht die Bundesagentur für Arbeit zuständig wäre.
Folglich könnte ich die geforderte Bestätigung nicht beibringen.
Gruß
Karl