• Christine43
    Dabei seit: 1201305600000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1262465018000

    Hallo,

    ich möchte einmal meine Mutter mit in den Urlaub nehmen. Da sie nicht mehr die Jüngste ist (Ende 70), hat sie allerlei Bedenken, dass die Reiserücktrittsversicherung nur bei "Krankheiten, die unmittelbar zum Tod führen" nicht im Falle eines Falles zahlt. Ich möchte meine Mutter beruhigen und ihr Erfahrungen weiterleiten, so kann ich meine Mutter hoffentlich am besten beruhigen. Sie denkt, sie müsse notfalls auch mit einem gebrochenen Bein fliegen.

    Hat hier jemand Erfahrungen (versicherungstechnisch)? Vielen Dank!

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30985
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1262470399000

    Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reisewerden von den Versicherungsunternehmen anerkannt:

    • Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson aufgrundvon Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung) oder strafbaren Handlungen(z.B. Einbruch, Diebstahl oder Raub),
    • Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person odereiner Risikoperson,
    • Tod,
    • unerwartete schwere Erkrankung,
    • Unfall,
    • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisendenRisikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung desArbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

    habt ihr noch nie eine solche Versicherung abgeschlossen und die Vertragsbedingungen gelesen?

    Deine Mutter und Du ;) brauchen keine Angst haben, niemand muss mit Gipsbein o.ä. eine Reise antreten, dafür gibt es doch diese Versicherung.

    Sabine

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1262477662000

    Lies Dir die Bedingungen der Versicherer durch, die meisten Versicherer leisten bei der Reiserücktrittskosten-Versicherungsschutz nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Oder gegen erheblichen Zuschlag.

    Im fortgeschrittenen (nun ja: in jedem!) Alter kommt nicht nur die RRV in Betracht, besonders wichtig ist die Auslandsreise-Krankenversicherung: ein Bein kann man sich auch im Ausland brechen (um bei Deinem Beispiel zu bleiben). Auch hier gelten i.d.R. Altersgrenzen bzw. etwas höhere Beiträge ab einem bestimmten Alter.

    Die Altersgrenzen für beide Sparten liegen meist bei 75 oder 79 Jahren.

    Wichtig ist Ahoteps Erwähnung "unerwartete schwere Erkrankung", ein Schnupfen gehört nicht dazu. I.d.R. genügt es, dem Versicherer ein Attest vorzulegen, das Reiseunfähigkeit bescheinigt. Dazu dürfte auch das gebrochene Bein ausreichen, denn Fluggesellschaften nehmen solche Patienten nur ungern mit, es besteht Thrombose-Gefahr, wenn Gliedmaßen nicht bewegt werden können.

  • Pericoloso
    Dabei seit: 1262908800000
    Beiträge: 22
    geschrieben 1262987814000

    Wie verhält es sich, wenn z.B. zwei Kumpels zusammen verreisen, und nur einer der beiden ist Reiseunfähig? Muß der andere dann alleine fliegen oder zahlt die RRV auch die Stornokosten des "gesunden" Teilnehmers?

  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
    Beiträge: 3475
    geschrieben 1262989633000

    @ Pericoloso,

    meines Wissens nach besteht Storno-Recht für beide, wenn ihr ein DZ gebucht habt, weil der ansonsten Einzelreisende unter Umständen noch drauf zahlen muß.

    Wie es sich aber im konkreten Fall genau verhält hängt auch immer von der jeweiligen Versicherung und den damit abgeschlossenen Klauseln ab.

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • Stephan_Knopf
    Dabei seit: 1187136000000
    Beiträge: 119
    geschrieben 1265050955000

    Da ein Admin meinen erstellten Beitrag gelöscht hat versuche ich es hier nochmals:

     

    Grüße euch, ich habe eine für mich leider nicht so schöne Frage.

    Zum Sachverhalt:

    Wir haben letzte Woche eine fast dreiwöchige Reise gebucht, es ist allerdings noch nichts unterschrieben bzw. bezahlt.

    Nun ist es so, dass eine sehr nahestehende ältere Verwandte (nicht ersten oder zweiten Grades) im Krankenhaus liegt und es noch keine genaue Diagnose dazu gibt.

    Die Reise soll Ende Februar bis Mitte März gehen, jetzt würde ich gern wissen, ob es eine Möglichkeit gibt mich abzusichern, wenn kurzfristig oder dann im Urlaub etwas schlimmes mit dieser Person passiert.

    Bei vielen Reisrücktrittsversicherungen hab ich gelesen das der Schutz nur für direkte Verwandte (Eltern, Geschwister, Frau) gilt.

    Hat soetwas schonmal jemand gehabt oder gibt es speziell hierzu Tipps oder Erfahrungen.

    Vielen Dank !

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1265051542000

    ...Dein Beitrag wurde nicht gelöscht! :shock1: Was soll das, ist es für Dich so schwer einen bestehenden Thread zu nutzen? :frowning:

  • Giselle123
    Dabei seit: 1109289600000
    Beiträge: 1681
    geschrieben 1265054480000

    @Stephan_Knopf sagte:

    Da ein Admin meinen erstellten Beitrag gelöscht hat versuche ich es hier nochmals:

    wer suchet, der findet. Hier Dein erster Beitrag.

     

    Und da wurde Dir Deine Frage auch schon beantwortet.

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • Stephan_Knopf
    Dabei seit: 1187136000000
    Beiträge: 119
    geschrieben 1265060783000

    @curiosus sagte:

    ...Dein Beitrag wurde nicht gelöscht! :shock1: Was soll das, ist es für Dich so schwer einen bestehenden Thread zu nutzen? :frowning:

    Sorry, stimmt natürlich. Der Beitrag wurde nicht gelöscht sondern nur geschlossen!

    Wenn nochmal jemand einen konstruktiven Vorschlag hat und mich nicht nur darauf hinweißen möchte, dass es schon zwei Antworten gab kann ja gern nochmal schreiben.

     

    Möchte nochmal betonen, dass ich nichts illegales (Versicherungsbetrug o.ä.) vorhab, die Buchung war erst letzte Woche und mann kann ja bis zu 2 Wochen nach Buchung eine RRV abschließen.

    Weiss halt nicht ob es etwas gibt was alles ausschließt, also auch wenn es einen weiter entfernten Verwandten trifft.

     

    DANKE !

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1265094576000

    ...in Deinem Fall sprechen 2 Punkte gegen eine RRKV, denn zum einen leistet der Versicherer nach den allgemeinen Bedingungen der Reiserücktrittsversicherungen (ABRV) bei Nichtantritts einer Reise nur dann Entschädigung, wenn durch eine unerwartete, schwere Erkrankung oder Tod des Versicherten selbst oder eines nahen Angehörigen die Reise nicht angetreten wird. Zum anderen spricht die Definition der "nahen Angehörigen" (§ 1 II ABRV) dagegen. Denn selbst die o.g. Gründe bei verschwägerten Personen sind aus Sicht des Versicherers keine Grundlage von der Reise kostenfrei zurückzutreten, lediglich Verwandte ersten Grades, Schwiegereltern und Lebenspartner werden der Personengruppe der "nahen Angehörigen" noch zugeordnet.

    Da also Deine ältere Verwandte bereits jetzt in medizinischer Behandlung sich befindet, zudem auch nicht im ersten Grade mit Dir verwandt ist, wird keine RRKV im - hoffentlich nicht eintretenden - Ernstfall die Stornokosten für eine abgesagte Reise tragen... ;)

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!