Hallo Tommy2008,
das Beispiel bezog sich auf Pauschalreisen. Zum Zeitpunkt Deiner Anfrage
hatte ich das noch nicht komplett überblickt, da Du nur von Fernreise gebucht schriebst.
Mag sein, daß das im Endeffekt auch für Fluggesellschaften anwendbar ist, aber dort ist das bisher übliche Praxis. - je nach Bedingungen und Tarif -
den Flugpreis bei Stornierung komplett einzubehalten.
Dementsprechend wirst Du dort keine Unterstützung bekommen.
Dir stehen dann nur die Erstattung der ausgewiesenen und im
Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zu.
Eine weitere Möglichkeit, evtl. Deine Kosten weitgehend
erstattet zu bekommen, wäre die Flüge weiterzuverkaufen.
PN folgt.
Gruß privacy