• privacy
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    geschrieben 1199350893000

    Hallo Tommy2008,

    das Beispiel bezog sich auf Pauschalreisen. Zum Zeitpunkt Deiner Anfrage

    hatte ich das noch nicht komplett überblickt, da Du nur von Fernreise gebucht schriebst.

    Mag sein, daß das im Endeffekt auch für Fluggesellschaften anwendbar ist, aber dort ist das bisher übliche Praxis. - je nach Bedingungen und Tarif -

    den Flugpreis bei Stornierung komplett einzubehalten.

    Dementsprechend wirst Du dort keine Unterstützung bekommen.

    Dir stehen dann nur die Erstattung der ausgewiesenen und im

    Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zu.

    Eine weitere Möglichkeit, evtl. Deine Kosten weitgehend

    erstattet zu bekommen, wäre die Flüge weiterzuverkaufen.

    PN folgt.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
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    geschrieben 1199357339000

    1. 100 Prozent Stornogebühren können auch in Deutschland rechtskräftig vereinbart werden...

    2. Natürlich kann man Impfunverträglichkeit versichern, aber vor der Impfung!

    3. Zumindest bei den österreichischen Reiseversicherungen kann man jederzeit noch eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen allerdings mit einer Wartezeit von 10 Tagen: erkrankt man innerhalb dieser Frist, ist die Versicherung leistungsfrei, und natürlich auch dann, wann ein Leiden oder eine Erkrankung schon zum Zeitpunkt des nachträglichen Abschlusses bestand, festgestanden hat oder absehbar war...

    meint

    Peter

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