• Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
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    geschrieben 1236196173000

    Bäumelchen hat ein Problem

    Ich habe im vergangenen Jahr den April-Urlaub über HC gebucht. Reisetermin ist/wäre der 16.04.2009, Ziel ist/wäre Sharm El Sheik / Sea Life Resort / Bucher Reisen.

    Eine Rücktrittskostenversicherung wurde abgeschlossen, innnerhalb derer allerdings kein Arbeitgeberwechsel als versichert abgedeckt ist. Nun ja, man rechnet mit vielem, mit einem Arbeitgeberwechsel in meinem Falle nicht, daher ich auch keine Premium-Variante inkl. Arbeitgeberwechsel damals vereinbart hatte.

    Unverhofft kommt allerdings doch oft, und nun wechsele ich zum 01.04. innerhalb eines grossen Verbundunternehmens den Arbeitsplatz, und es handelt sich tatsächlich um einen Arbeitgeberwechsel, obendrein lässt die Veränderung keinen April-Urlaub zu.

    Versichert bin ich nicht, das ist so sicher wie die Sonne über Sharm El Sheik.

    Allerdings schwebte mir eine Umbuchung in den September/Oktober vor, und hier liegt das eigentliche Problem.

    Ich bekomme keine Reisen von Bucher nach Sharm El Sheik / Sea Life Resort für den Zeitraum Juli-Dezember 2009 über HC / Veranstalter Bucher angezeigt.

    Ob Bucher das Hotel aus dem Programm genommen hat, weiss ich nicht.

    Ich finde bei den Angeboten nur Neckermann, Phönix, BigXtra und Schauinsländle.

    Wir möchten jedoch gerne ins Sea Life, daher die Frage, ob einer der o.g. Veranstalter dazu geeignet wäre, kostenlos (wegen höherem Reisepreis) oder auch mit Umbuchungsgebühr, umzubuchen.

    Mein Gespräch mit HC wird sicherlich erforderlich und hilfreich sein, jedoch hätte ich gerne im Vorfeld Eure Expertenmeinung.

    Lieben Dank

    Heiko

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  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1236197818000

    Hallo,

    wenn Du ganz normal Bucher gebucht hast, dann sollte es wohl funktionieren, daß Du auf Neckermann umbuchst, da das ja der gleiche Verein ist. Falls Du Go Bucher genommen hast, sehe ich es deutlich pessimistischer.

    Wie sieht es denn aus mit dem Arbeitgeber. Wenn die Versetzung / der Wechsel angeordnet wurde, dann müsste die Umbuchung eigentlich vom Arbeitgeb er bezahlt werden. Ob man das dann wiederum erstreiten möchte, ist aber eine andere Sache.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Nicht vergessen solltest Du auch den Preisvergleich. Vielleicht bist Du ja mit Storno und Neubuchung günstiger, als die Kosten einer eventuellen Umbuchung. Nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen.

  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
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    geschrieben 1236198652000

    Nabend Berthold,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Der Arbeitsplatzwechsel wurde nicht angeordnet, sondern mir überraschend angeboten, zu verbesserten Konditionen, ich habe angenommen, sodass ich nicht obendrein auch noch eine Stornierungsgebühr für meinen Urlaub reklamieren möchte.

    Die Rechnung ist übrigens von Bucher Reisen GmbH, Logo Bucher Last Minute, "Go Bucher" kann ich auf der Rechnung nicht erkennen.

    Grüsse

    Heiko

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  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1236242341000

    Hallo,

    also alles richtig. Die RRV greift natürlich nciht und vermutlich hast Du ja auch entsprechende Vorteile durch Deinen Arbeitsplatzwechsel.

    Wenn Du nun also unbedingt beim gebuchten Hotel bleiben willst würde ich als erstes bei der Buchungsstelle nachfragen, ob eine Umbuchung auf Neckermann möglich ist. Das wäre die einfachste Version. Einzig den Preisvergleich solltest Du nicht vergessen.

    Gruß

    Berthold

  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
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    geschrieben 1236634985000

    Nabend Berthold,

    habe vorhin mit HC telefoniert, war alles einwandfrei und für diese Uhrzeit nett und zuvorkommend, nur, im Ergebnis blieb, dass ich einen Veranstalter und eine Reise benennen soll, damit HC dann klären kann, obs umbuchungstechnisch kostenfreundlich funktionieren kann.

    Bei Neckermann deutete mir Frau Hc schon an, dass da eventuell etwas machbar sei, gibt es andere Veranstalter innerhalb der Neckermann/ Bucher- Familie ?

    Du hast da sicherlich einige Erfahrungswerte

    Grüsse

    Heiko

    Ps: Ich möcht halt verhindern, dass ich mir über Alltours ne Bombenreise raussuche, und dem HC-Mädel fliegt der Hörer wech ;)

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  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1236675558000

    Neben Neckermann sollte doch auch eine Umbuchung auf Thomas Cook oder Aldiana möglich sein ...

  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
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    geschrieben 1236719506000

    Hi Antonia,

    seh ich auch so, wollte halt nur mal Eure Einschätzung lesen. Schlussendlich bleibt ohnehin nur das "Angebot" an HC, ich hab hier ne Alternative, wäre das machbar.

    Bin aufgrund des Zeitdruckes im Moment ein wenig kirre. Immerhin steht die damalige Anzahlung auf dem Spiel, die ich nur ungern "ausbuchen" würde.

    Machte mir gerade so meine Gedanken über die Reiserücktrittskostenversicherung.

    Bin nicht wirklich der Reiserechtsexperte, ich buche, fliege, und gut ist. Probleme gabs da in der Vergangenheit eher selten.

    Frage mich gerade, was im Falle einer "Umbuchung" geschehen würde.

    Nähmen wir den astronomischen Fall an, ich würde mich über den gleichen Veranstalter im Oktober für eine Mond-Landung entscheiden

    1. Könnte ich die bestehende Reiserücktrittskostenversicherung aufstocken ?

    2. Wäre die damals abgeschlossene Vers. hinfällig, verfallen, und ich müsste eine neue abschliessen ?

    3. Wäre im Falle der Umbuchung bei einem niedrigeren Reisepreis ( statt Mondlandung gehts in den Schwarzwald) die Versicherung hinfällig, weil es sich um eine zeitveränderte, neue Reise, handelt ?

    Ich kann da googlen, bis ich bunt werde, Ergebnisse hab ich noch nicht gefunden

    Grüsse und Danke

    Heiko

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  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1236765840000

    1. Eine Änderung (höherer Preis = ggf. Mehrprämie) der RRV sollte bei jedem Versicherer möglich sein. So meine Erfahrung.

    2. Maximal auf dem Papier. Mancher Versicherer ändert die alte Versicherung nicht gerne (Technikmanko? Dokumentation?), sondern bucht eine neue unter Anrechnung der bisherigen Prämie.

    3. Hinfällig im Sinne von unnötig und damit gegen Rückzahlung stornierbar? Darauf wird sich wohl kein Versicherer einlassen. Ob es allerdings bei einer Reduktion des Reisepreises und einer ggf. daraus folgenden Prämienreduktion eine Rückzahlung gibt, bin ich nicht sicher. Riecht mir nach Kulanz.

    In der Praxis nehmen Reiseveranstalter ja akum Umbuchungen Mond vs. Schwarzwald (d.h. Downgrades) vor.

    Soweit meine Erfahrung und Recherche ... Eine verbindliche Auskunft kommt vom Versicherer selbst.

  • guzje1970
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    geschrieben 1244727147000

    Hallo hätte da mal ne frage

    Wie sieht es aus bei reiserücktritt wenn man (n) einen Neuen Job bekommt . Reise wäre am 3.8.09

    Und noch keinen Urlaub bekommt.

    Was bei reisebuchung ja noch nicht abzusehen war.

    Rv habe ich Umbuchen auf oktober wäre auch ok

    Reiseveranstalter ist XGTI

  • ADEgi
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    geschrieben 1244736942000

    Hallo,

    ich weiß ja, daß der Tipp hier zu schreiben von einem Admin kam. Doch ich Frage mich auch wieso Du das dann machst. Denn Deine Frage wurde doch ausführlich und schnell beantwortet. Also ist der Beitrag hier überflüssig, zumal es auch noch der gleiche ist, zu dem man Dir schon in anderen Thread gesagt hat, daß die wichtigsten Angaben fehlen! :frowning:

    Gruß

    Berthold

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