• marcel.26
    Dabei seit: 1287014400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1287086200000

    Hallo komme nun zu meinem Probelm.

    wir haben am 06.07 eine Reise über **Werbung** gebucht der Reiseveranstallter heipßt JT-Touristik. Wir haben die Reise direkt Online Bezahlt. und haben ca nach Vier Tagen eine Reise bestätigung bekommen . und nochmals ca 4 Tage später sind die Reiseunterlagen per Email bekommen , diese sollten wir ausdrucken und mit nehmen dort stand auch das wir Ticket los Fliegen. Also Ausgedruckt und fertig .

    zwei Wochen vor unseren Flug haben wir die Selbe Email bekommen mit den Unterlagen und wir haben gedacht super noch mal eine Kopie diese haben wir nicht ausgedruckt sondern nur grob durchgelesen da wir ja schon die unterlagen von der ersten Email bekommen haben.

    Am Flughafen mussten wir 80 Euro bezahlen da wir nicht Online eingecheckt haben , dieses wussten wir aber leider nicht und haben die 80 Euro zahlen müssen .

    nach dem Ulaub wollten wir das Geld zurück aber leider wurden die Reiseunterlagen ohne einen Hinweis nochmals geändert da die Unterlagen von der zweiten Email den Hinweis mit dem Online Check In hatten . Also kein Geld bis jetzt .

    Nun meine Frage ist es Rechtens das die Unterlagen ohne einen Hinweis geändert wurden ??

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Gruß Marcel

    ===

    Name des Vermittlers gem. Forenregeln entfernt !

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1287087779000

     

    Frage zu den neuen Reiseunterlagen: Wie sahen die denn aus? Optisch exakt wie die alten oder anders? Waren die neuen Unterlagen gar ausführlicher?

     

    War der Satz mit dem Online-Einchecken im Kleingedruckten versteckt oder schon hervorgehoben?

     

    Ein Reiseveranstalter muss schon davon ausgehen können, dass Du Dir die aktuellsten Unterlagen genau anschaust, denn Änderungen kann es immer mal geben.

     

    Ich stimme Dir natürlich zu, dass es besser wäre, wenn der Reiseveranstalter die Unterlagen zweimal verschickt, dann beim zweiten Mal dazu schreibt, was sich geändert hat... aber ist hier wohl nicht so gewesen ...

     

    Einen Rechtsanspruch wirst Du meiner Meinung nach nicht haben, denn der Reiseveranstalter hat Dich informiert. Vielleicht gibt es aus Kulanz einen Gutschein.

     

     

     

     

     

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • marcel.26
    Dabei seit: 1287014400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1287089341000

    Danke für die Schnelle Antwort.

     

    Also die unterlagen sehen beide gleich aus bis auf den zusatztext mit dem Online Checkin dieser stand bei den ersten Unterlagen nicht mit drauf .

     

    Es stand auch nicht im kleingedruckten aber ganz am ende von den drei Seiten .

     

    nur was wäre gewesen wenn ich garnicht mehr Online gekommen wäre da ich ja die Reiseunterlagen schon habe, hätte ich doch eigentlich nicht noch mal nachschauen müssen dies jetzt mal nur als Beispiel .

     

    Fühle mich auf jedenfall sehr verar.....

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1287099810000

    Dass Du gar nicht mehr online gegangen wärst, da Du die Unterlagen ja schon hattest, ist arg weit her geholt ...

     

    Denn Du musst ja dem Veranstalter die Möglichkeit geben, Dich auch nach Erhalt der Reiseunterlagen über Änderungen zu informieren (hätte ja auch was Gravierendes wie Flugzeitenänderungen sein können). Früher wurde man da vom Reisebüro angerufen oder erhielt die Info per Post (da hätte ja auch niemand behauptet, er hätte den Brief nicht bekommen, weil er nach Erhalt der Unterlagen nicht mehr den Briefkasten geleert hat).

     

    Heutzutage, wenn man eine Online-Reisebuchung tätigt und seine E-Mail-Adresse als Kontaktadresse für die Unterlagen angibt, kann der Reiseveranstalter schon davon ausgehen, dass man einigermaßen regelmäßig seine Mails abruft und zumindest kurz vor Reisebeginn nochmal reinschaut, ob es was Wichtiges zur Reise gibt.

     

    Ich an Deiner Stelle würde mich auch schwarz ärgern. Aber wie gesagt, ich denke nicht, dass Du einen Rechtsanspruch auf Erstattung hast.  Das ist wohl einfach sehr blöd gelaufen...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1287103298000

    Ich kenne es von einigen Buchungen, dass man auf die gesonderten Bedingungen und Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaften achten muss. dazu gehöret neben dem Freigepäck auch die Rückbestätigung oder eben ein Web-CheckIn. Solche Hinweise tauchen dann in den AGB, in der Bestätigung und in den Reiseunterlagen auf.

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1287108469000

    @marcel.26 sagte:

    Hallo komme nun zu meinem Probelm.

    Also Ausgedruckt und fertig .

    zwei Wochen vor unseren Flug haben wir die Selbe Email bekommen mit den Unterlagen und wir haben gedacht super noch mal eine Kopie diese haben wir nicht ausgedruckt sondern nur grob durchgelesen da wir ja schon die unterlagen von der ersten Email bekommen haben.

    nach dem Ulaub wollten wir das Geld zurück aber leider wurden die Reiseunterlagen ohne einen Hinweis nochmals geändert da die Unterlagen ,,,,,,?  ???

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Hilfe gibt es wohl leider nicht! Wer Online bucht, sollte sich mit den Gepflogenheiten auskennen und mails genau lesen! Ansonsten Finger Weg!

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1287132002000

    Die Mitteilung ist erfolgt und somit erst einmal der Informationspflicht genügt.

    Vermutlich hätte man Änderungen deutlich kenntlich machen und in einem evtl. Anschreiben den Kunden auf die wesentlichen und geänderten Punkte und die

    (finanziellen) Auswirkungen hinweisen sollen.

    Nicht jeder hat einen geübten Blick für solche 3-seitigen Nachrichten.

    Also JT Touristik, da besteht sicherlich noch Verbesserungsbedarf.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1287133099000

    @privacy

    .......Vermutlich hätte man Änderungen deutlich kenntlich machen und in einem evtl. Anschreiben den Kunden auf die wesentlichen und geänderten Punkte und die

    (finanziellen) Auswirkungen hinweisen sollen........

    Vielleicht mit einem zusaetzlichen Brief per Einschreiben/Rueckschein!!! Achtung: Da kommt jetzt eine email aus der hervorgeht, dass Du online einchecken sollst, lieber Kunde.

    @sunshine997

    Und warum soll ein RV fuer so etwas einen Gutschein verteilen? Er hat ordnungsgemaess seinem Kunden eine Information gegeben, wenn der das nicht liest, ist das doch wohl nicht sein Problem.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1287135497000

    Die Vorteile einer Buchung im Internet mögen vielschichtig sein. :D

    Ein möglicher Nachteil ist aber, dass das Internet  nicht mit einem spricht und ihn auf Änderungen hinweist oder Tipps gibt. :disappointed:

    Somit bleibt dem Internet-Buchenden immer nur das Lesen übrig.

    Im konkreten Fall könnte ich mir vorstellen, dass man bereits mit der ersten Bestätigung auch den Namen der Fluglinie bekannt gegeben bekommen hat. Da empfiehlt es sich eben in der heutigen Zeit gleich mal einen Blick auf deren Homepage zu machen.

    Es ist für mich ein gewisser Widerspruch, sich einerseits (noch) unsicher in den Tiefen des Internets und bei möglicher Stolperfallen einer dortigen Buchung zu fühlen, andererseits dort, im Internet, "völlig Sicherheit und Information " zu erwarten. Naiv formuliert: wenn ich mich net auskenn' , muss ich eben den herkömmlichen Weg gehen - dort kann ich Fragen stellen. Ja ja, ich weiß schon, ...die kennen sich ja auch net aus usw.... - dieses Vorurteil ist und bleibt für mich eine ungerechtfertigte Pauschalaburteilung über rund 18.000 Mitarbeiter, die zum ganz großen Teil sehr wohl über Wissen verfügen!

    Es besteht von Seiten des Veranstalters/Fluglinie Informationspflicht.

    Ein deutlicher Hinweis in gleich großer Schrift wie der Rest der Information.

    Aber wo dieser Hinweis letztlich stehen muss, darf, bleibt dem Absender überlassen.

    Es besteht von Seiten des Kunden die Pflicht, sich über mögliche Änderung(sschreiben) zu informieren. Somit wird wohl der Versuch der Ausrede, was wäre wenn ich nicht mehr das Medium Internet benutzt hätte, ins Leere gehen! Wie auch soll sonst jemand "aus dem Internet" mit jemanden, der "im Internet gebucht" hat Kontakt aufnehmen? Brief? --> Postkasten. Telefon? --> es braucht einen Anschluss (...oder hat man gar mit dem Telefon des Nachbarn bestellt und der ist jetzt verzogen? ;)

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1287136357000

    Punktlandung! :kuesse:

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!