• marcel.26
    Dabei seit: 1287014400000
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    geschrieben 1287179909000

    Irgendwie hab ich das gefühl das hier fast niemand genau verstanden hat was ich wissen wollte !!!

     

    Nein Mir geht es nicht um die 80 Euro und Nein ich will auch keinen Reisegutschein es geht einfach ums prinzip .Hätte der RV uns nicht  drauf hinweisen müssen ???? Ich weis jetzt kommt gleich wieder ich als Kunde bin ja zu doof meine Unterlagen zu lesen . Und war es OK das der RV ohne eine Hinweis in der Email die Unterlagen geändert hat ?

     

     

    @Bernardo

    Wiso sollte ich mir hier irgendetwas aus den Fingern ziehn bezüglich was in den Unterlagen und in der e mail stand, dann würde ich meine antwort ja nicht wirklich bekommen sondern nur eine verschönerung haben .Was soll mir das bringen ??? Wirst doch bestimmt eine antwort darauf haben !!!! Aber glaub du was du willst !und Nein auch wenn der 10 Euro günstiger wer würde ich dort nicht mehr buchen !!!!!Den der service stimmt dort eben nicht .Aber du kannst gerne jetzt weiter auf irgendwas rumhacken !!!!

     

    Bei jedem ist alles irgendwann das erste mal und so war es auch bei uns mit dem online buchen und da in den unterlagen stand sie fliegen Ticket los und man soll nur das schreiben und den Ausweis beim checkin bereithalten ,dann geht man ja davon aus das es dann auch so ist !!!!

     

    Aber schon mal dank für die Antworten von denen die sich gedanken gemacht haben .

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1287229316000

    @marcel

    wie meinst du das, dass dich der va hätte drauf hinweisen müssen?

     

    ob nun per post, per telefon oder per mail:

    folgt nach der übermittlung der ersten unterlagen noch eine weitere übermittlung, kann man sich doch denken, dass es sich um eine korrektur der zuerst übermittelten unterlagen handelt.

    oder hast du in dem moment gedacht, die schicken dir aus jux zur sicherheit nochmal dieselben unterlagen? weil die mitarbeiter gerade langeweile haben?

     

    p.s.

    ich finde der user "mosaik" hat dir sehr genau eine antwort auf deine frage gegeben

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1287229717000

    Die Frage was geändert wurde wurde noch immer nicht beantwortet. :?

    Ist die Airline, die Flugzeit oder sonstiges geändert worden oder gab es einfach nur den Hinweis auf das obligatorische Procedere des online-check-in bei FR? :frowning:

  • marcel.26
    Dabei seit: 1287014400000
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    geschrieben 1287231243000

    @Lexilexi

    ja ich finde der RV hätte nochmals drauf Hinweisen können bzw. müssen da ich wirklich in der Annahme war es wäre nur eine erinnerungscopie da die email 1 zu 1 gleich war . Außerdem wird dafür kein Mitarbeiter benötigt so wie du schreibst dies geht doch heute vom System der RV von alleine .

    @curiosus

    also die zweiten Reiseunterlagen waren gleich außer der Hinweis mit dem Online Check-in war neu und stand ganz unten aber nicht im klein gedruckten.

    In der Email selber stand aber leider nichts .

    Mir persönlich und auch im Bekanntenkreis war es neu mit dem Online Check-in.

    Ich selber arbeite in einem großen Autohaus im Service als SB.

    Unsere Kunden werden immer auf z.b nächste Inspektion nächster Zahnriemenwechsel usw. hingewiesen obwohl dies auch nach zu lesen ist .

    Ich finde einfach das gehört zu einem gutem Service dazu auf besondere Sachen hinzuweisen .

    ich wollte hier eigentlich nur die Antworten haben das es vom RV I.O war die unterlagen einfach mit einem neuen Hinweis zu versenden oder nicht um mehr ging es mir nicht .

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1287233921000

    ...nachdem nun geklärt ist, daß es keine Änderung war: Ja, der Hinweis vom Veranstalter ist so in Ordnung... ;)

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1287247515000

    @marcel

    die antwort auf deine frage, ob das so in ordnung ist, hast du meines erachtens schon ein paar mal bekommen.

     

    bei einem online anbieter ist etwas schwierig, den service, den du von deinem arbeitgeber her kennst, aufrecht zu erhalten.

    diesen service hättest du vielleicht in einem reisebüro um die ecke erhalten (aber eine garantie ist das auch nicht).

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1287253457000

    Falls ich das richtig interpretiere, wird hier tatsächlich die Meinung vertreten, dass

    Onlineanbieter keinen Service bieten können oder wollen. 

    Das ist natürlich absoluter Humbug. Damit würde man einem Großteil der Anbieter in der Reisebranche Unrecht tun, zumal sie sowohl im traditionellen als auch im Online-Geschäft tätig sind. Die Entscheidung, ob der Service sich vom Wettbewerb abhebt, ist heutzutage nicht unbedingt die Größe des Unternehmens. Sondern die Art des Umgangs mit dem Kunden.

    Insoweit, marcel26, bist Du vielleicht ausreichend informiert worden, aber keinesfalls gut. Das hast Du ja spätestens da gemerkt, als Du die 80 Euro wegen der offensichtlich schlechten Kennzeichnung der Änderungsmitteilung des Reiseveranstalters nachzahlen musstest.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1287258918000

    privacy, Deinen Einwand kann ich nicht verstehen. Soll man nunmehr alles Häppchenweise dem armen Pauschaltouristen, der online bucht, vorbeten? :frowning:

    Es gab entgegen des Titels keine Änderung, es gab den entsprechenden Hinweis, den man dann natürlich auch einmal lesen sollte, also was ist daran falsch?

    Es ist ein Service-Hinweis und keine Änderungsmitteilung gewesen, ein ganz gravierender Unterschied!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1287259207000

    Darf ich mal höflich darauf hinweisen, dass keiner von uns die beide Emails gesehen/gelesen hat!

    Somit können wir auch nicht beurteilen, ob der Hinweis sichtbar/schlecht sichtbar, neuerlicher Hinweis/erster Hinweis usw.

    Ich verstehe das Anliegen, aber fragen, ob das so rechtlich entspricht - das ist echt schwer zu beurteilen, ohne beide Schreiben gesehen zu haben!

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1287260410000

    @privacy sagte:

    Falls ich das richtig interpretiere, wird hier tatsächlich die Meinung vertreten, dass

    Onlineanbieter keinen Service bieten können oder wollen.  

    .....

    meinen beitrag hast du nicht richtig verstanden.

    ich bezog mich darauf, dass der to den service, den er von seinem job gewohnt ist, beim online anbeiter nicht erhält.

    mein beitrag bezog sich auf diese aussage vom to:

     

    "Ich selber arbeite in einem großen Autohaus im Service als SB.

    Unsere Kunden werden immer auf z.b nächste Inspektion nächster Zahnriemenwechsel usw. hingewiesen obwohl dies auch nach zu lesen ist .

    Ich finde einfach das gehört zu einem gutem Service dazu auf besondere Sachen hinzuweisen ."

     

    ich wollte damit zum ausdruck bringen, dass beim online anbeiter natürlich kein gespräch in der kaffeelounge stattfindet.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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