• JaninaBastianLia
    Dabei seit: 1342915200000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1346239391000

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe vor 4 Wochen über Holidaycheck eine Reise gebucht. Der Veranstalter ist Tjaereborg.

    Von Holidaycheck hab ich noch am selben Tag die Betätgung erhalten, dass meine Reise angenommen wurde und ich in den nchsten Tagen eine Bestätigung von Tjaereborg erhalten werde,

    Nach einer Woche hatte ich immer noch nichts erhalten. So rief ich wieder bei Holidaycheck an und fragte wo meine Bestätigung bleiben würde. Die Dame teilte mir mit, dass sie sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzt und dies für mich klärt. Ich wies sie darauf hin, dass ich mich für die nächsten 3 Wochen im Ausland befinde und sie das bitte als Aktenvermerk verzeichnen solle.

    Jetzt bin ich nach 3 Wochen wieder gekommen, schau in mein E Mail Postfach und finde von Holidaycheck eine Mitteilung die besagt das Tjaereborg die Reise stoniert habe weil keine Anzahlung geleistet wurde.

    Also ich direkt dort angerufen und nach gefragt was das soll. Sagt die Dame von Holidaycheck zu mir, dass ich die Bestätigung per Post erhalten haben muss. Ich erklärte ihr das ich nichts erhalten habe. Nach langen hin und her sah sie dann in Ihrem System das die Bestätigung doch per e Mail an mich versendet worden sei. Auch dies verneinte ich. Habe mich dann direkt an Tjaereborg gewand. Denen auch alles geschildert, Keine Bestätigung, Ausland, Mitteilung bei Holidaycheck usw.

    Sagt doch die nette Dame zu mir das dies jetzt nicht Ihr Problem sei und ich die Storno zahlen müsse. Ich sagte Ihr dann, dass ich die Reise antreten möchte und für den Fehler ja schliesslich nichts kann. Das Hotel wäre ausgebucht da könne man jetzt nichts mehr machen. Sie könnten mir höchstens eine Umbuchung in ein anderes Hotel ermöglichen wo ich die Differenz zusätzlich tragen müsse, inkl. 50 Umbuchungsgeühr.Jetzt habe ich nachgeschaut; meine Reise lag pro Person bei 730 . Wenn ich nun ein anderes Hotel auswähle was den Leistungen teilweise oder auch gar nicht entspricht liege ich zweischen 900 & 1000 pro Person

    Das kann doch nicht denen Ihr Ernst sein?

    Was haltet Ihr davon?

    Danke und beste Grüße

     

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1346241442000

    Hallo!

    Ich sag´s mal so - Ganz unschuldig bist Du da auch nicht. Ich kann, wenn ich so eine Buchung laufen habe, nicht mal so einfach drei Wochen nicht erreichbar sein. Zumindest eine Telefon-Nummer hätte ich mal hinterlassen, bzw. ich hätte von mir aus mal in der Zwischenzeit beim Veranstalter angerufen. 

    Lg.

  • pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
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    geschrieben 1346249144000

    ...oder aber eine Zahlart gewählt, wo ich während meiner Abwesenheit nicht aktiv werden muss (Lastschrift, KK usw.)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1346252712000

    Ich muss mich meinen Vorschreibern anschließen.

    Außerdem: Dein Vertragspartner ist der RV, nicht HC.

    Drum wäre die Idee der "Aktennotiz"  :frowning:   beim RV sinnvoller angebracht gewesen - wobei man dir dort vllt. sofort mitgeteilt hätte, dass du in diesem Fall eine andere Zahlungsart wählen musst. Hättest du aber ev. nicht akzeptiert, da du ja noch keine Bestätigung in der Hand hattest...

    ... wodurch offensichtlich ist, dass Kontakthaltung deinerseits zum RV - direkt oder über HC - unbedingt hätte erfolgen müssen.

    Nun schreibst du, du habest keine Bestätigung per Mail erhalten. Dazu kann ich mich nicht äußern.

    Wenn tatsächlich eine rausgegangen ist, wird sich dies m. E. nachweisen lassen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1346256229000

    Vielleicht im Spam-Filter gelandet???

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1346432869000

    @JaninaBastianLia, zuerst einmal möchte ich dich dafür sensibilisieren, dass Holidaycheck als Vermittler aus meiner Sicht nicht befugt ist, das Zahlungsziel für die Anzahlung nach hinten zu verlängern. Sprich, ein Aktenvermerk mit dem Hinweis beim Vermittler, dass du in den nächsten 3 Wochen nicht erreichbar bist und somit auch keine Zahlung leisten kannst, hat keine aufschiebende Wirkung.

    Es ist nach vorhandener Rechtsprechung davon auszugehen, dass mit dem Vermerk in deinen Buchungsunterlagen bei HC "Der Veranstalter hat die Reise bereits bestätigt" (oder ähnlich) schon ein Reisevertrag zustande gekommen ist, aus dem dir Rechte und Pflichten entstehen. Du hast vor einer zu tätigenden Anzahlung das Recht, vom Veranstalter eine Reisebestätigung incl. Sicherungsschein zu erhalten (lt. BGB bei oder kurz nach Vertragsschluss). Mit Zugang der Bestätigung beginnt die Frist (unverzüglich bzw. 10 Tage), innerhalb der du die Anzahlung zu leisten hast. Da du laut deiner Aussage keine Bestätigung erhalten hast, ist der Veranstalter in der Pflicht nachzuweisen, dass er diese so versendet hat, dass sie dich auch erreichen konnte, d.h. der Mailversand muss geeignet gewesen sein, deinen E-Mail-Server zu erreichen. Die Rechtsprechung geht zu diesem Thema leider sehr stark auseinander, so dass es widersprüchliche Äußerungen dazu gibt, ob das Absenden einer Mail, ohne dass sie als nicht zustellbar zurückkommt, schon als Beweis zu werten ist, dass die Mail dich in irgendeiner Form (vielleicht im Spam-Ordner) hätte erreichen können und somit zugestellt wurde.

    Aber mal ganz davon abgesehen, gibt es bei dem von dir geschilderten Fall einen als erheblich zu bewertenden Punkt:

    Der Veranstalter kann nach BGB § 323 erst vom Vertrag zurücktreten, nachdem er erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (sprich Nachholen der Anzahlung) bestimmt hat. Er hätte dich also erst unter Fristsetzung anmahnen müssen, so wie es ja auch aus den AGBs des Verantalters hervorgeht. Und erst nach erfolgloser Fristverstreichung hätte er vertragsgemäß stornieren können. Ich würde hier als kleiner bescheidener Laie von einer angemessenen Frist von 7-14 Tagen ausgehen. Die Rechtsprechnung geht davon aus, dass ein Schuldner unverhältnismäßig benachteiligt wird, wenn ihm vor dem Stornieren nicht nochmals eine angemessene Frist eingräumt wird.

    Ich würde als erstes nun meinen Spam-Ordner umkrempeln und wenn ich dort nichts finde, den Veranstalter auffordern (am besten schriftlich), nachzuweisen, wann er die Reisebestätigung und die Mahnung verschickt hat, um überhaupt erstmal einen rechtlichen Anhaltspunkt für die korrekte Vorgehensweise des RV (oder eben auch nicht) zu erhalten.

  • Heimchenfänger
    Dabei seit: 1343260800000
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    gesperrt
    geschrieben 1346439954000

    Es gibt einen Thread" Reisebüros". Für mich ein Beispiel warum ich nicht per Internet buchen würde.

    Annerose

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1346779960000

    Hier mal ein Urteil betreffend die Rechtmäßigkeit solcher Aufhebungspassi in den AGB.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
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    geschrieben 1346780846000

    Na sowas aber auch ;)

    Dabei tummeln sich hier ganze Herden von neunmalklugen Reisefachjuristen, welche stets auf die -ach so heiligen- AGB der Veranstalter hinweisen :laughing:

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1346781328000

    AGB werden häufig angegriffen, nicht selten sorgt der Verbraucherschutz dafür, die "heiligen Schriften" ins Wanken zu bringen.

    Allerdings kommt nicht immer etwas Sinnvolles dabei raus. ;)

    Ich dachte mir, das Urteil sei für die T.O. vielleicht interessanter, als eine lange Liste von Konjunktiven, die das Kind im Brunnen zwar beweinen, aber nicht zur Lösung des Problems beitragen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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