Das Problem ist ja in dem geschilderten Fall nicht der fehlende Passus in den AGBs von Tjaereborg, der vor der Stornierung durch den RV eine angemessene Fristsetzung vorsieht. Den gibt es. Die Frage ist doch eher, ob der RV seinen vertraglichen Pflichten auch nachgekommen ist und ob er gewillt ist, dafür den Beweis anzutreten oder ob er tatsächlich seine Pflichten verletzt hat und welche Möglichkeiten die TO dann hat, dem rechtlich zu begegnen.
Aber irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass die TO schon wieder für eine längere Zeit auf Reisen ist... In den besagten Brunnen wirst du doch hoffentlich nicht gefallen sein @JaninaBastianLina?