Ich glaube wir lesen das alle falsch (ich habe schon öfter Gutscheine eingelöst): Hier wurde eine Pauschalreise gebucht mit dem Betrag X. Bei der Buchung gebe ich an das ich einen Gutschein über z.B. 50,00 € habe. Diesen Betrag erhalte ich in der Regel nach Rückkehr aus dem Urlaub auf mein Konto überwiesen.
Und genau die, im Beispiel genannten 50,00 € will der TO haben. Und jetzt legt sich a-i-d-U quer. Da nur der Flug genutzt wurde gehen die wahrscheinlich davon aus, das keine Pauschalreise erfolgte (Pauschalreise=Flug+Hotel+evt. Transfer), sondern nur der "verbilligte" Flug aus dem Paket genutzt wurde. Damit könnte aidU sogar Recht haben, wenn in den Einlösebedingungen eine Pauschalreise/oder Hotelaufenthalt entsprechendes genannt ist. Und das scheint hier der Fall zu sein:
http://www.ab-in-den-urlaub.de/50EURO_popup
Birgit