• Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1358327173000

    Ich glaube wir lesen das alle falsch (ich habe schon öfter Gutscheine eingelöst): Hier wurde eine Pauschalreise gebucht mit dem Betrag X. Bei der Buchung gebe ich an das ich einen Gutschein über z.B. 50,00 € habe. Diesen Betrag erhalte ich in der Regel nach Rückkehr aus dem Urlaub auf mein Konto überwiesen.

    Und genau die, im Beispiel genannten 50,00 € will der TO haben. Und jetzt legt sich a-i-d-U quer. Da nur der Flug genutzt wurde gehen die wahrscheinlich davon aus, das keine Pauschalreise erfolgte (Pauschalreise=Flug+Hotel+evt. Transfer), sondern nur der "verbilligte" Flug aus dem Paket genutzt wurde.  Damit könnte aidU sogar Recht haben, wenn in den Einlösebedingungen eine Pauschalreise/oder Hotelaufenthalt entsprechendes genannt ist. Und das scheint hier der Fall zu sein:

    http://www.ab-in-den-urlaub.de/50EURO_popup

     

    Birgit

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1358329498000

    Ich für meinen Teil hab das genau so verstanden ... der Gutscheinbetrag soll erstattet werden, obwohl die Reise nicht vereinbarungsgemäß in Anspruch genommen wurde.

    Sofern der Gutschein aber an die komplette Leistung gekoppelt war und das auch so in den Bedingungen steht, hat der ausgebende Vertragspartner selbstverständlich recht, wenn er die Zahlung verweigert.

    Irritiernd ist allerdings der Threadtitel, denn eine in Anspruch genommene Reise kann nicht "storniert" werden ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1358338279000

    Ja, irritierend ist der Threadtitel und der Satz des TO:

    "Mir wurde gesagt ich wäre angeblich nicht geflogen und sie ( = a-i-d-u) hätten die Reise storniert."  :?

    Zu dem Gutschein: Habe eben unter a-i-d-u nachgeschaut. Ist lt. a-i-d-u an eine Pauschalreise über 500 € (?) gebunden .  Und ist TO nicht im Hotel aufgetaucht...

    Nun, ich hoffe, er meldet sich noch einmal...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Alice000
    Dabei seit: 1249084800000
    Beiträge: 204
    geschrieben 1358349682000

    Ich les ja hier sehr gerne mit, weil mich die Themen sehr interessieren.

    Meistens blicke ich auch einigermaßen durch, aber irgdnwie verstehe ich nicht, was nun aidu dazu veranlasst, den gutschein nicht auszuzahlen.

    habe mir die bedingungen durchgelesen und dort ist immer nur die rede von einer buchung.

    es steht ja dort nicht, dass die reise so durchgeführt werden muss.

    und fakt ist doch, dass er die reise komplett bezahlt hat und nicht mal die hotelkosten zurück wollte.

    er hätte ja genauso gut am 1. tag ins hotel ein- und am letzten tag auschecken können ohne in der zwischenzeit nur einmal dagewesen zusein, hätte er dann den gutschein bekommen?

    für gegendarstellungen bin ich gerne offen :)

    Lorem ipsum dolor sit amet...
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1358353578000

    Na, es bleibt die Frage ob der Mindestbuchungsbetrag von 500,00 € erreicht wurde.

    Und wahrscheinlich vertritt AidU den Standpunkt das nur ein Flug und keine weitere Leistung gebucht wurde, könnte damit zusammen hängen das der TO sich nicht beim Vertreter des VA gvemeldet hat, da er ja keinen Transfer genutzt hat. Sind mir aber zu viele wäre, wenn und hätte :frowning: .

    Birgit

  • Claudia86
    Dabei seit: 1150416000000
    Beiträge: 447
    geschrieben 1358363520000

    Ich habe es genauso wie Alice aufgenommen. Eine Pauschalreise wurde gebucht und auch bezahlt. Die Flüge wurden wahrgenommen.

    Weshalb wurde denn das gebuchte Hotel nicht in Anspruch genommen?

    Bezahlt wurde ja aber die komplette Summe - also muss auch der Gutschein ausbezahlt werden. Ob er das (bezahlte) Hotel nun nimmt oder nicht...

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1358378573000

    Sofern t.o. die spezifischen Bedingungen der Gutscheineinlösung nicht erhellt bleibt das hier "Rate mal mit Rosenthal"!

    ;) :p

    Insbesondere spielt es überhaupt keine Rolle, WARUM das Hotel nicht genutzt wurde - sofern die Nutzung Bestandteil der vertraglichen Übereinkunft war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Claudia86
    Dabei seit: 1150416000000
    Beiträge: 447
    geschrieben 1358408393000

    Du musst auch nicht hinter allem eine "Rolle" spielen vermuten. Die Frage wurde ausschließlich aus Neugier gestellt und steht nicht im Kontext mit der Fragestellung.

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1358457461000

    @Claudia86

    Ich vermutete nicht, ich stellte fest. Hier: Spielt keine Rolle im Sachverhalt.

    Vermutlich allerdings wird deine Neugier mit den sachlichen Aufklärungen zur Causa auf der Strecke bleiben ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
    Beiträge: 4493
    Verwarnt
    geschrieben 1358493984000

    vonschmeling:

    Sofern t.o. die spezifischen Bedingungen der Gutscheineinlösung nicht erhellt bleibt das hier "Rate mal mit Rosenthal"!

    ==============================================

    Ich habe auch schon mal so einen Gutschein von a-i-d-u eingelöst.

    Du tätigst eine Buchung und bekommst für deine nächste Buchung  einen Gutschein mit Code. Mit diesem Code löst du dann bei der Folgebuchung den Gutschein ein."

    "Die spezifischen Bedingungen der Gutscheineinlösung" sind auf deren Homepage beschrieben.

    Trotz allem ist das Eingangsposting zu unverständlich um hier klare Aussagen zu machen, alles bleibt Spekulation.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
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