• dine79
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    geschrieben 1095015425000

    Hallo!

    Ich arbeite in einem Reisebüro.Eine Kundin von uns hat eine Reisebestätigung unterschrieben, allerdings nicht angezahlt. Nachforschungen haben ergeben, daß Sie nun ins Ausland ausgewandert ist und wir keine Anschrift von dieser Kundin mehr haben. Welche Möglichkeit gibt es, die angefallenen Stornokosten bezahlt zu bekommen?

    MfG

    Nadine
  • salvamor41
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    geschrieben 1095019636000

    Wahrscheinlich ein ziemlich zeit- und kostenaufwändiges Vorhaben! Ich würde mal ein Inkassobüro fragen, wie man das macht und was es kostet. Kernfrage: Steht der Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand? Wenn nicht, abschreiben!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1095019636000

    Wahrscheinlich ein ziemlich zeit- und kostenaufwändiges Vorhaben! Ich würde mal ein Inkassobüro fragen, wie man das macht und was es kostet. Kernfrage: Steht der Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand? Wenn nicht, abschreiben!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • cv
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    geschrieben 1095076411000

    Hallo Nadine,

    läuft die Buchung denn über Direktinkasso?

    Oder muß der Kunde bei euch zahlen?

    Also wenn der Kunde unterschrieben hat, dann müssen die Stornokosten nicht von euch übernommen werden!! Deshalb die Unterschrift!! Die großen Veranstalter sind doch gegen sowas versichert!!

    LG

    Chris

  • cv
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    geschrieben 1095076411000

    Hallo Nadine,

    läuft die Buchung denn über Direktinkasso?

    Oder muß der Kunde bei euch zahlen?

    Also wenn der Kunde unterschrieben hat, dann müssen die Stornokosten nicht von euch übernommen werden!! Deshalb die Unterschrift!! Die großen Veranstalter sind doch gegen sowas versichert!!

    LG

    Chris

  • guest
    Dabei seit: 1041638400000
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    geschrieben 1095082757000

    [[blank-post-content-placeholder]]

  • guest
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  • holzwurm
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    geschrieben 1095115355000

    Hallo Torben-Hendrik,

    dein Beitrag ist sehr informativ. Was willst Du uns damit sagen? Oder ist Deine Tastatur kaputt?

    Gruß

    Karl-Heinz

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1095115355000

    Hallo Torben-Hendrik,

    dein Beitrag ist sehr informativ. Was willst Du uns damit sagen? Oder ist Deine Tastatur kaputt?

    Gruß

    Karl-Heinz

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1095150685000

    Hallo Nadine,

    zunächst einmal: normalerweise ist ein Reisebüro ja nur Vermittler einer Reise und hat einen Agenturvertrag mit dem Reiseveranstalter. Dieser ist üblichweise so, dass das Reisebüro berechtigt ist auch das Inkasso zu übernehmen. Aber grundsätzlich ist es die Aufgabe des Reiseveranstalters, sein Geld zu bekommen.

    Da gab es bereits Gerichtsfälle, wo dies eindeutig entschieden wurde.

    Das heißt: wenn das vermittelnde Reisebüro gegen keine Pflichten im Agenturvertrag verstossen hat, muss es derartige Forderungen an den Reiseveranstalter abtreten:

    ...hiermit informieren wir Sie, dass Buchungsvorgang .... nach Reisebuchung unauffindbar, wahrscheinlich ins Ausland, gezogen ist. Hiermit treten wir alle Forderungen an den Kunden an Sie als Handelsherr ab und ersuchen um Gutschrift der offenen Summe.... (oder ähnlich gehalten).

    Gruß

    Peter

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