Hallo Nadine,

zunächst einmal: normalerweise ist ein Reisebüro ja nur Vermittler einer Reise und hat einen Agenturvertrag mit dem Reiseveranstalter. Dieser ist üblichweise so, dass das Reisebüro berechtigt ist auch das Inkasso zu übernehmen. Aber grundsätzlich ist es die Aufgabe des Reiseveranstalters, sein Geld zu bekommen.

Da gab es bereits Gerichtsfälle, wo dies eindeutig entschieden wurde.

Das heißt: wenn das vermittelnde Reisebüro gegen keine Pflichten im Agenturvertrag verstossen hat, muss es derartige Forderungen an den Reiseveranstalter abtreten:

...hiermit informieren wir Sie, dass Buchungsvorgang .... nach Reisebuchung unauffindbar, wahrscheinlich ins Ausland, gezogen ist. Hiermit treten wir alle Forderungen an den Kunden an Sie als Handelsherr ab und ersuchen um Gutschrift der offenen Summe.... (oder ähnlich gehalten).

Gruß

Peter