Reklamation wg. falschem Hotel? Wie am Besten vorgehen? Habt Ihr Erfahrungen?

  • ronny215
    Dabei seit: 1292544000000
    Beiträge: 2239
    geschrieben 1210327308000

    @kirschii sagte:

    Immerhin hat dein Bruder die neue Leistung akzeptiert und somit so einem neuen Vetrag mit dem Veranstalter zugestimmt.

    LG Kirschii ;)

    Wo steht das denn?

    Was bleibt dem Urlauber denn im Moment anderes übrig?

    Nicht selten kommt man dort mitten in der Nacht an und kann gar nichts unternehmen. Die Flieger zur Heimkehr sind eh meist ausgebucht usw.

    Aber wer will schon heim, wo er sich das ganze Jahr auf Urlaub gefreud und gespart hat.

    Sooo einfach kann es sich der RV auch net machen :?

    Und ein neuer Vertrag ist damit erst recht nicht abgeschlossen! :frowning:

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1210753869000

    Ich sehe das so:

    das gebuchte Hotel ist überbucht oder geschlossen

    man erfährt davon erst nach Ankunft, dann hat man folgende Alternativen:

    1.1. man verlangt den sofortigen Heimflug und hat dann

    1.1.1. Anspruch auf komplette Rückzahlung des Reisepreises und

    1.1.2. Anspruch auf Entschädigung wegen "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit"

    1.2. man nimmt die Ersatzunterkunft unter Vorbehalt an und

    1.2. sollten hier Abweichungen zur ursprünglich gebuchten Leistung, sein,

    1.2.1. sich dies von der Reiseleitung bestätigen lassen, es müssen aber objektive Kriterien sein: kein Pool, kleines Pool, usw.

    Trifft Punkt 1.2. und ff zu:

    - reklamiert man nach Ende der Reise binnen vier Wochen und zwar mit einer konkreten Forderung: ... da das Hotel das und das nicht gehabt hat, verlange ich ... % zurück (oder ... den Betrag von €. ..).

    - ist man im Urlaub noch dazu umgezogen, stehen einem für den oder die Umzugstage nochmals eine Entschädigung zu

    meint

    Peter

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1210772674000

    Kundenorientierter hat hier das Landgericht Düsseldorf geurteilt.

    "Wird ein Urlauber in einem anderen als dem ursprünglich gebuchten Hotel untergebracht, reicht es für eine Mängelrüge aus, auf diese Tatsache lediglich hinzuweisen.

    Wenn der Gast mit dem neuen Hotel nicht einverstanden war,

    muß er gegenüber dem Veranstalter nicht im Detail erklären,

    worin die Unterschiede zwischen beiden Hotels bestanden.

    Es reiche aus, dass der Kunde die Uterbringung in einem

    anderen Hotel gerügt habe. Er habe damit unmissverständlich

    zu erkennen gegeben, dass er mit der Unterbringung in

    dem anderen Hotel nicht einverstanden gewesen sei."

    AZ 22 S 393/06 LG Düsseldorf

    Redaktioneller Bericht zum Urteil >hier klicken<

    Nun, jedes Gericht ist frei in seinen Entscheidungen.

    Daher kann es ja nicht schaden, detailliert seine

    Forderungen zu begründen. Der Trend dieses

    Urteils, dieses auch pauschal zu rügen, ist

    aber bemerkenswert.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Susi26
    Dabei seit: 1166486400000
    Beiträge: 540
    geschrieben 1211181834000

    FTI hat uns soeben angeboten in einem ähnlichen Fall 20% des Reisepreises zu erstatten, meine Eltern wären erst am Flughafen über die Überbuchung des Hotels in Kenntnis gesetzt wurden, hätte ich nicht schon vor Ort die Fühler ausgestreckt.

    EIn Rückflug wäre nicht in Frage gekommen. da wir ja Familienurlaub machen wollten, so mussten wir vor Ort noch - natürlich gegen Gebühr - in das schlechtere Hotel umbuchen!

    Eine Mängelrüge beim Reiseleiter reichte aus.

    Aufpassen: keine kostenlosen Ausflüge o.ä. annehmen, da damit der Anspruch auf Schadensersatz, abgegolten werden kann.

    Erst hieß es, das sei nur ein Entgegenkommen! Ja genau, wer es nicht weiß, lässt sich darauf ein!

    Nun ja wir werden uns mit den 20% zufrieden geben klar könnte man vor Gericht ziehen, aber wenn man weiß, was einem dort im Normalfall zugesrochen wird, macht es keinen Sinn. Da lag ich vor Jahren mit 40% mal recht hoch! Und unter uns, so schlecht war das Ersatzhotel dann auch nicht (Holidaycheckaward) aber es entsprach halt nicht dem Leistungsumfang des eigentlich gebuchten!

    LG

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!