• Nime114
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    geschrieben 1286193547000

    Hallo liebe Community,

    vielleicht ist jemandem schon mal ähnliches passiert und hat jetzt einen Ratschlag für mich.

    Wir waren für einen Kurztrip in Paris und hatten nur eine Übernachtung gebucht. Mittags eingecheckt, Koffer abgestellt und mit dem City Bus die Stadt erkundet. Gegen 19 zurück in das Hotel zum frisch machen und umziehen =>Rezeptionist der gleiche wie mittags. Es sollte ein feucht fröhlicher Abend mit einem befreundeten Paar werden und da wir das Risiko von Taschendieben kannten, ließen wir den Schlüssel bei der Rezeption. Als wir gegen 1Uhr nachts zurück zum Hotel kamen war unser Schlüssel schon von jemandem abgeholt worden und als wir uns das Zimmer vom Nachtportier mit dem Ersatzschlüssel öffnen ließen waren auch alle unsere anderen Sachen geklaut. ALLES bis auf einen Kulturbeutel!

    Nach Aussage des Portiers kam gegen 23 Uhr ein Mann der unseren Zimmerschlüssel verlangte und diesen auch bekam:"Woher hätte ich denn wissen sollen das er nicht zum Zimmer gehört" (O-Ton Rezeption). Natürlich haben wir Anzeige erstattet, die Polizei kam und die Nacht über auf der Wache verbracht. Frage ist aber nun, ob ich Entschädigung vom Hotel verlangen kann, da es ja ihr Fehler war und wie ich das am besten mache ohne Anwalt?! Wie würde ich sowas formulieren und muss es in der Landessprache sein?

    Vielleicht habt ihr ja einen Ratschlag! Dankeschön im Voraus!

  • privacy
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    geschrieben 1286195622000

    Hallo Nime114,

    das ist schon arg ärgerlich. Allerdings wird es schwierig werden, Ersatz zu erhalten.

    In einem ähnlichen Fall auf Mallorca befanden die Richter (bei einer Pauschalreise war kein Schadensersatz durch den Veranstalter beanspruchbar),

    "dass der Portier bei der Herausgabe des Zimmerschlüssels an einen Gast nicht verpflichtet sei, nach Nennung der Zimmernummer zusätzlich zur Kontrolle auch noch nach dem Namen des Gastes zu fragen. Überdies müsse ein Portier , wenn er spät abends oder nachts die Rezeption kurzzeitig verlässt, diese weder verschließen noch für eine Vertretung sorgen.

    Diebstahl gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko und man soll seine Wertsachen nicht im Hotelzimmer liegenlassen. Hilfreich kann auch sein, den Hotelschlüssel bei sich zu tragen, da dann davon ausgegangen wird, der Gast sei auf dem Zimmer."

    OLG Düsseldorf Az. 18 U 193/02

    Ja, hinterher ist man dann immer schlauer. Bei Dir kommt ja auch noch die französische Gesetzgebung hinzu. Du kannst vermutlich auf die Schnelle nur etwas auf dem Kulanzwege erreichen. Vielleicht kannst Du Dich an die Europäische Verbraucherberatung in Kehl für Deutschland/Frankreich wenden. Zumindest könnten die dort einige Tipps geben.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1286196768000

    @Nime

     

    Hi,

     

    kann dir nur "sprachlich" helfen.

    Wenn du dich also nochmals ans Hotel wenden möchtest, schick mir deinen Brief per PN  (aber bitte nicht zuuuu lang ;) ).

    Ich übersetze ihn dir, wenn du damit Probleme haben solltest.

     

    LG   Anne

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1286204683000

    wie hoch ist denn ca. der schaden?

    aufgrund der schwierigkeiten, welches recht nun angewandt wird (deutsches oder französisches?) würde ich einen rechtsanwalt konsultieren, wenn die schadensumme so hoch ist, dass sich eine konsultation lohnt.

     

    meines erachtens ist dem hoteleir bzw. protier ein verschulden anzulasten. inwieweit das im franz. recht so ist, weiß ich nicht.

     

    aber zum schluß:

    hast du eine hausratversicherung?

    frag mal höflich nach, ob deine versicherungsbedigungen bzw. dein versicherungspaket den trickdiebstahl mitversichert haben und ob dein fall dazu zählt.

    denn über die außenversicherung ist dein hausrat auf jeden fall im urlaub versichert.

    die frage ist nur, inwieweit hier ein versichertes ereignis eingetreten ist.

     

    - sollte es über die eigene hausrat klappen, dann nimm lieber die lösung. deine hausrat entschädigt den neuwert. eine evtl. haftpflichtversicherung des hotels entschädigt den zeitwert - 

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • fraenni
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    geschrieben 1286209093000

    ....die frage ist nur, inwieweit hier ein versichertes ereignis eingetreten ist.

    Eben, denn es gibt Risiken die grundsätzlich nicht versichert werden. ....die vorsätzlich herbeigeführt werden.....einfache Diebstahlschäden durch Einschleichen in Wohnung oder Trickbetrug. Es muß ein Diebstahl mit Einbruch oder Gewaltanwendung oder -drohung vorliegen.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1286212884000

    @fraenni

    deswegen schrieb ich auch, der to soll mal höflich bei seiner/ihrer versicherung nachfragen.

    denn bei uns zählt das zum sogenannten trickdiebstahl, der in einem unserer pakete mitversichert ist.

    und wir sind nicht die einzigen.

     

    du schreibst:

    "Es muß ein Diebstahl mit Einbruch oder Gewaltanwendung oder -drohung vorliegen."

    das ist zwar auch richtig, aber eben nicht komplett.

    als diebstahl gilt zum beispiel auch, wenn jemand aus einem verschlossenen raum eine gebäudes sachen entwendet hat, nachdem er sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hat.

     

    und es zählen noch ein paar andere dinge dazu.

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • daggy1
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    geschrieben 1286393403000

    Den Tip, Kontakt mit der Hausratsversicherung aufzunehmen, halte ich auch für gut, vor allem, weil du Anzeige erstattet hast und somit belegen kannst, dass der Diebstahl kein Fake ist. Das hängt natürlich auch vom Umfang deiner Police ab.

    Einer meiner Söhne war als Teenager während eines Sportlehrgangs 1 Woche in einer Jugendherberge untergebracht, sein 4-Bett-Zimmer wurde fast komplett ausgeräumt. Wie der Täter da reinkam, wurde nie geklärt, es gab keine Einbruchsspuren. Den Zimmerschlüssel hatten sie an der Rezeption deponiert.

    Die Hausratsversicherung hat den Wert der ihm gestohlenen Sachen (rund 500€, Tennis- und Markenklamotten kosten halt) zügig und problemlos ersetzt, nur für Bargeld und andere Wertsachen hätte sie keinen Ersatz geleistet.

    LG

    Dagmar

  • woelfi47
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    geschrieben 1287056561000

    Hausratversicherung ist schon ok. Das Hotel hätte den Schlüssel ohne Identität nicht herausgeben dürfen. In Deutschland zumindest ist das Hotel zu Schadenersatz verpflichtet.

    Es passiert auch oft, das ein Gast zu seinem Hotelzimmer geht und vor der Tür feststellt, dass z.B. die Ehefrau die Schlüssel hat. Oft wird dann das in der Nähe tätige Zimmermädchen bemüht die Tür zu öffnen. Manchmal tun sie es, dürfen tun sie es aber nicht. Das Zimmermädchen ist stets gehalten, den Gast zu Rezeption zu schicken. Und hier wird und muß die Identität geprüft werden. Ergo: das Hotel haftet.

  • chriwi
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    geschrieben 1287059181000

    @woelfi47 sagte:

    Das Zimmermädchen ist stets gehalten, den Gast zu Rezeption zu schicken.

    Stets? Immer? Weltweit? Glaub ich nicht.

    Auch wenn's den Geschädigten natürlich nicht weiterhilft: Der von privacy geschilderte Richterspruch bestätigt mich darin, auch weiterhin niemals einen Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben. Weltweit. ;)

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1287065129000

    Einen Zimmerschlüssel zu verlieren kann sehr unangenehme ( kostspielige ) Folgen haben, vor allen Dingen, wenn anempfohlen wird, den Schlüssel bei Verlassen des Hotels an der Rezeption abzugeben. Ich würde aber auch sagen, das es ein Unterschied ist, ob in einem Urlaubshotel bei 1000 oder mehr Gästen der Zimmerschlüssel ungeprüft rausgegeben wird, oder aber in einem Stadthotel -wie vom TO geschildert- bei einer viel überschaubareren Gästezahl. 

    Ich halte wie hier geschildert nach deutschen Recht das Hotel in der Haftung, muss aber zugeben, dass das möglicherweise in Frankreich anders sein kann. Auf jeden Fall sind alle Hinweise auf die Hausratsversicherung nützlich, denn unberechtigtes Eindringen muss nicht immer nur brachial erfolgen. Und es ist besser, der Versicherer setzt sich im Wege des Regresses mit dem Hotelier auseinander als das es der Geschädigte tun muss.

    Gruss Gabriela

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