• Anapia
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    geschrieben 1307546503000

    Hallo,

    hat jemand unter den Lesern die Transatlantiktour Genua-Rio mit der MSC Orchestra im November gebucht? Wir wurden von unserem Reisevermittler Berge und Meer darüber informiert, daß die Fahrt jetzt nicht bis Buzios, sondern bis Santos geht (1 Schifftag mehr). Dies würde bedeuten, man fährt 500 km im Bus von Santos nach Rio, wo eigentlich eine Verlängerung von 2,5 Tagen (2 Hotelnächte) stattfinden sollte. Nun soll eine Nacht im Hotel wegfallen, und die geplante ca. 7 stündige Stadttour am Abflugtag stattfinden.

    Dies alles würde bedingen, daß man 2 Tage im Bus sitzt und anschließend gleich im Flugzeug von Rio über Lissabon nach Frankfurt (ohne nochmaliges "Ausruhen" und Frischmachen in einem Hotel).

    Diejenigen, die diese Reise gebucht haben, möchte ich fragen, was sie hier unternehmen bzw. mit welchem Ergebis sie sich bei Berge und Meer beschwert haben.

    Alle anderen: es wäre prima, wenn sich unter den Lesern ein im Reiserecht versierter Jurist befände, der mir Tips geben könnte, denn so will ich die Reise nicht machen ;-)

    Danke an alle!

    Viele Grüße Anapia

  • Holginho
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    geschrieben 1307548682000

    Steht unter dem Reiseverlauf "Änderungen vorbehalten"?

    ...dann ist die Frage schon beantwortet!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • gastwirt
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    geschrieben 1307549311000

    Wäre der erste Kreuzfahrtveranstalter, wo das nicht dabei steht....

  • Holginho
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    geschrieben 1307549512000

    Eben...

    ...und so auch hier bei dieser Reise!

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  • chepri
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    geschrieben 1307549640000

    @Anapia sagte:

    wenn sich unter den Lesern ein im Reiserecht versierter Jurist befände, der mir Tips geben könnte, 

    der wird sich hüten, hier Rechtsberatung zu machen.

    Meine persönliche Meinung: Ein kostenloser Rücktritt von der Reise dürfte schwerlich durchzusetzen sein, wenn sich der Veranstalter quer legt.

  • Lugansk
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    geschrieben 1307556141000

    Hallo!

     

    Was in den AGB's steht ist im Prinzip nicht wirklich von Belang. Im Zweifelsfall entscheidet der Richter.

     

    Denn  was heißt "Änderungen sind möglich" ?  

     

    Das würde auch bedeutet, das statt einer Südsee Kreuzfahrt auch eine Ostsee Kreuzfahrt möglich wäre.

     

    Es kommt wohl darauf an, ob die Änderung zu mutbar ist.

    In Deinen Fall fällt kein Anlaufhafen weg. Im Gegenteil: Du hast einen Hafen mehr und genießt sogar noch einen Tag mehr die Vollpension an Bord. An Land im Hotel gibt es nur Frühstück. Wieso Du Dich vor einem Langstreckenflug im Hotel ausruhen willst verstehe ich nicht. Im Flugzeug hast Du ja ewig Zeit zu ruhen.

     

    Du könntest nur versuchen ob Dir die Reederei einen Preisrabatt gibt oder Dir die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung einräumt.

     

    PS: Übrigens sind die Atlantiküberquerungen die preiswertes Reisemöglichkeit mit dieser Reederei. Die Reisen sind nicht besonders gefragt und der Tagessatz daher subventioniert und sehr günstig.

  • Holginho
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    geschrieben 1307556870000

    Das stimmt so nicht ganz...auch wenn Du Dich in die richtige Richtung bewegst. Der Hinweis "Änderungen sind möglich" ist durchaus von Belang und kein Gericht wird einen Fall von geringfügigen Änderungen verhandeln.

    Die Änderung "Südsee- in Ostseekreuzfahrt" ist ja nur theoretisch...aber ich weiß natürlich was Du meinst!

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  • chepri
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    geschrieben 1307557700000

    @Holginho sagte:

    kein Gericht wird einen Fall von geringfügigen Änderungen verhandeln.

    Leider leider bleibt dem werten Gericht nichts anderes übrig.

    Und narürlich ist der Hinweis von Belang! Stünde er nicht in den AGB, wäre jede Abweichung eine Vertragsverletzung. Zudem wird nicht lapidar "Änderungen sind möglich" in den AGB stehen, denn im Unterschied zu manchem user sind die Juristen der Veranstalter durchaus in der Lage, das was sie meinen, auch auszudrücken, so dass Interpretationen nicht erforderlich sind.

    Vermutlich meint lugansk, dass im Zweifelsfall ein Gericht entscheidet, ob die AGB überhaupt rechtmäßig sind. Oder er meint etwas ganz anderes, aber das wird er schon noch schreiben.

  • Holginho
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    geschrieben 1307558077000

    Ich hab doch geschrieben, das der Hinweis von Belang ist.

    Und ja, ggfs. wird ein Gericht einen geringfügigen Fall verhandeln...in den meisten Fällen wird es aber eben genau wegen dem Hinweis und weiteren Definitionen gar nicht erst vor Gericht gehen.

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  • chepri
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    geschrieben 1307559323000

    Ich hab auch nicht dich gemeint bezügl. "Hinweis" ;)

    Und wenn ich ehrlich bin, finde ich es auch nicht okay was hier läuft. Natürlich müßte man jetzt wissen, was der Grund für die Routenänderung ist, aber grundsätzlich sollte man sich schon darauf verlassen können, das zu bekommen, was man bucht.

    Da würde mich auch die Rechnung "ein tag mehr Vollpension" in überhaupt keiner Weise trösten, aber vermutlich muss man ein besonderes "Spar-Gen" in seinem Erbgut haben, um sofort und überall auch noch den kleinsten finanziellen Vorteil erkennen zu können.

    Allerdings ändert das auch nichts an meiner Meinung, dass rechlich hier nicht viel zu holen sein wird. Und um die rechtliche Seite geht es ja und nicht um den Vorteil eines weiteren Seetages oder eines zusätzlichen Hafens.

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