Hallo,
ich habe dazu auch einen interessanten Artikel in unserer Tageszeitung gefunden. Befragt wurde ein Experte für Reiserecht, der den Lesern zu ihren Fragen Rede und Antwort stand.
Frage: Ich habe eine Kreuzfahrt, z.B. ab Petersburg, gebucht. Das Schiff ist weg, weil mein Flug abgesagt wurde. Was passiert nun?
Antwort:
Es kommt darauf an, ob der verspätete Flug Bestandteil der Pauschalreise war. Dann muss sich der Reiseveranstalter um Sie kümmern und zum Schiff bringen.
Wer die Schiffsreise und den Flug getrennt gebucht hat, hat Pech. Die Kosten für das Nachfahren zum Schiff oder der gänzliche Ausfall der Kreuzfahrt werden nicht ersetzt.
Weitere Frage:
Hilft unter Umständen eine Auslandsreiseversicherung? Oder sonst eine Versicherung?
Antwort:
Nein, der Ausfall einer Reise wegen Naturereignissen und den damit verbundenen behördlichen Maßnahmen, also aktuell die Luftraumschließung, ist kein Fall für die Reiserücktrittskostenversicherung.
Letzeres war mir eigentlich klar, aber der erste Punkt könnte schon ganz schön hart werden für die Betroffenen. Jetzt bin ich eigentlich froh, dass ich für unsere KF in drei Wochen das Anreisepaket mitgebucht habe, wenngleich bis dahin sich wieder alles normalisiert haben dürfte.
LG Brigitte