• irfania
    Dabei seit: 1219708800000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1269867962000

    Hallo,

     

    kann mir jemand sagen, wie hoch ich die Entschädigung ansetzen kann. Habe vor einiger Zeit einen Flug bei AB gebucht. Vor vier Wochen haben sie zuerst den Hinflug verschoben (2 Stunden, kein Problem) aber nun findet der Rückflug 2 Tage später statt. Ich muss meinen Urlaub um 2 Tage verlängern und - 2 Übernachtungen mehr bezahlen. AB bietet einen 50 Euro Reisegutschein an. Muss ich das akzeptieren?

     

    Wer weiss hier Bescheid?

     

    Irfania
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1269873936000

    Der Reisegutschein über 50 Euro ist ein netter Versuch.

    Du hast - so wie sich das hier liest, keine Pauschalreise gebucht. Laut EU-Verordnung 261/2004 muß die Airline Dir für den stornierten Flug am gebuchten Reisetag wahlweise entsprechend Artikel 8 entweder den kompletten Flugpreis ( Hin- und Rückflug, wenn in 1 Buchung) binnen 7 Tagen erstatten oder - falls von Dir gewünscht - eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes ermöglichen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

    Was in Deinem Fall bedeutet: Gibt es andere Flüge am bisherigen Flugtag auf der gewünschten Strecke, auch von einer anderen Fluggesellschaft ? Oder fliegt die Airline am gewünschten Tag z.B. einen anderen Flughafen in Deiner Nähe an?

    Erkundige Dich nach allen Möglichkeiten und teile dann der Airline - möglichst schriftlich - mit,

    welche Alternativen Du akzeptieren kannst. Und immer dran denken: Du hast einen gültigen

    Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • tomin22
    Dabei seit: 1121385600000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1269874761000

    Hallo privacy,

     

    wir haben ähnliche Probleme mit AB. Unser Rückflug wurde einfach 2 Tage vorverlegt, da unser gebuchter Flug aus dem Flugplan gestrichen wurde.

     

    Du schreibst:

    "... Gibt es andere Flüge am bisherigen Flugtag auf der gewünschten Strecke, auch von einer anderen Fluggesellschaft ? ...

    Erkundige Dich nach allen Möglichkeiten und teile dann der Airline - möglichst schriftlich - mit,

    welche Alternativen Du akzeptieren kannst. Und immer dran denken: Du hast einen gültigen

    Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten."

     

    Kannst du sagen woraus sich diese Ansprüche ableiten, auch mit einer anderen Airline befördert zu werden. Im BGB heißt es ja nur, dass Scchadenersatz geleistet werden muss. Ich habe im Internet dazu leider nichts gefunden. Danke schon mal für deine Antwort.

    Grüße Tomin

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1269879116000

    Hallo Tomin22,

    aus dem zitierten Artikel 8 der EU-Verordnung. Die Du im Internet nachschlagen kannst. Und da konkretdie "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen". Kannst Du im Detail hier nachlesen.

    Zusatzinfos auch hier

    Stellt die Airline sich quer, müßtest Du notfalls den Alternativ-Flug dort selbst buchen. Aber vor Buchung bereits bei AB ankündigen, daß Ersatzflug gebucht und die entstehenden Kosten an

    AB weiterbelastet werden.

    Es empfiehlt sich immer, ein Einverständnis der Airline für solche Maßnahmen vorab zu bekommen.Weil es schwieriger (und teurer) sein kann, das durchzusetzen. Recht haben

    und Recht bekommen sind oft 2 Paar Schuhe. Nichtsdestotrotz liegt der Vertragsbruch

    eindeutig bei der Airline. Noch ein Tipp: Mitarbeiter in Callcentern sind häufig nicht

    entscheidungsbefugt, meistens auch nicht grundlegend eines Themas mächtig.

    Daher, wenn schon telefonisch, zur Kundenberatung oder dem "Supervisor"

    durchstellen lassen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • irfania
    Dabei seit: 1219708800000
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    geschrieben 1269953464000

    Vielen Dank für Eure Beiträge. Werde heute noch ein Schreiben an AB verfassen. Bin jetzt schon gespannt, was sie mir anbieten.

     

    Herzlichen Gruß

     

    Irfania
  • irfania
    Dabei seit: 1219708800000
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    geschrieben 1270048185000

    So, heute kam eine Antwort von AB. Es ist Ihnen leider nicht möglich einen höheren Gutschein zu gwähren, sie bieten aber eine kostenlose Stornierung an. dies kommt für mich jedoch nicht in Frage, da ich bereits alles organisiert habe.

    Ich habe daraufhin bei Lufthansa nach einem Ersatzflug geschaut und AB dies mitgeteilt. Warte noch auf deren Reaktion.

    Irfania
  • irfania
    Dabei seit: 1219708800000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1270638519000

    Liebe community,

     

    bisher meldet sich AB nicht. Lediglich zu Anfang boten sie mir eine kostenlose Stornierung an, was aber nicht in Frage kommt. Ich habe jetzt mehrmals gemailt und gefaxt. Gibt es nicht eine Schiedsstelle oder Institution die AB ein bisschen Druck machen könnte?

     

    Schon jetzt mal herzlichen Dank.

    Irfania
  • grischtu
    Dabei seit: 1091404800000
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    geschrieben 1270647271000

    irfania,

    wieviele Tage vor deinem geplanten Abflugstermin wurdest Du denn über die Annulation resp. Änderung Deines Rückflugs informiert? Das hat nämlich einen entscheidenden Einfluss auf deine rechtlichen Möglichkeiten. Wenn AB Dich 14 Tage vorher informiert hat, kannst Du nur deren Angebot annehmen oder stornieren lassen und die Kosten für den Rückflug geltend machen. Erst wenn die Info weniger als 14 Tage vorher erfolgte hast Du Anrecht auf Beförderung oder sogar Ausgleichsanspruch.

    Gruss

    grischtu

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1270653988000

    @irfania

    Ist alles eine Zeitfrage. Und auf die spielt airberlin jetzt womöglich. Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SOEP und auch das Luftfahrtbundesamt unter LBA.de

    Wobei die Effektivität dieser "Behörden" und zeitnahe Reaktionen häufig angezweifelt werden.

    Du stehst jetzt vor der schwierigen Entscheidung: Ersatzflug auf eigene Rechnung buchen und was ist mit der Kostenübernahme? Da hilft vermutlich nur noch ein Fachanwalt für Reiserecht.

    Zumindest werden dann Kosten bis zur Klärung der Angelegenheit anfallen.

    @grischtu

    Manche Verordnungstexte der EU sind ja recht schwer zu lesen. Wenn Du aber mal genau schaust, wirst Du sehen, daß lediglich die Ausgleichszahlungen an die 14 Tage-Frist gekoppelt sind, nicht jedoch die Unterstützungsleistungen der Airline wie die "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen". 

    Da gibt es keine Fristen. Das ist jederzeit nach Buchung und bei einer entsprechenden Flugzeitänderung seitens der Airline durch den Kunden einforderbar. Von daher ist Dein Beitrag nur teilweise richtig. Und gilt natürlich nicht für gebuchte Pauschalreisen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • grischtu
    Dabei seit: 1091404800000
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    geschrieben 1270723013000

    privacy,

    mir ist wohl bewusst, dass das natürlich nicht für Pauschalreisen gilt, denn dort gelten natürlich die Bedingungen des Reiseveranstalters. Ich bin aber davon ausgegangen, dass irfania einen individuellen Flug bei AB gebucht hat und dann gilt folgendes:

    Liegt der Anlass der Annullierung eines Fluges im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung in gleicher Höhe wie bei Nichtbeförderung, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihnen die Annullierung mindestens zwei Wochen zuvor mitgeteilt oder ihnen alternative Flüge im Rahmen der ursprünglichen Flugzeiten angeboten. Eine Fluggesellschaft ist nicht entschädigungspflichtig, wenn sie belegen kann, dass eine Annullierung auf ausserordentliche Umstände zurückzuführen ist (Wetter, Sicherheit usw).

    Gruss

    Grischtu

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