Hallo Tomin22,
aus dem zitierten Artikel 8 der EU-Verordnung. Die Du im Internet nachschlagen kannst. Und da konkretdie "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen". Kannst Du im Detail hier nachlesen.
Zusatzinfos auch hier
Stellt die Airline sich quer, müßtest Du notfalls den Alternativ-Flug dort selbst buchen. Aber vor Buchung bereits bei AB ankündigen, daß Ersatzflug gebucht und die entstehenden Kosten an
AB weiterbelastet werden.
Es empfiehlt sich immer, ein Einverständnis der Airline für solche Maßnahmen vorab zu bekommen.Weil es schwieriger (und teurer) sein kann, das durchzusetzen. Recht haben
und Recht bekommen sind oft 2 Paar Schuhe. Nichtsdestotrotz liegt der Vertragsbruch
eindeutig bei der Airline. Noch ein Tipp: Mitarbeiter in Callcentern sind häufig nicht
entscheidungsbefugt, meistens auch nicht grundlegend eines Themas mächtig.
Daher, wenn schon telefonisch, zur Kundenberatung oder dem "Supervisor"
durchstellen lassen.
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