Hallo grischtu,
nochmals zur Verdeutlichung:
Es geht hier nicht um eine Pauschalreise. Hatte ich auch nur noch mal angeführt, weil hier auch andere außer irfania mitlesen und um Missverständnisse zu vermeiden. Soweit klar.
Meine Information und Unterscheidung ist folgende:
Flug annulliert innerhalb 14 Tagen vor Abflug:
Ausgleichszahlung und geschilderte Unterstützungsleistungen der Airline
Flug annulliert nach Buchung, aber vor Erreichen der 14-Tage-Frist:
keine Ausgleichszahlung - gleichwohl aber Unterstützungsleistungen der Airline im vollen Umfang.
Die EU-Verordnung macht die Unterstützungsleistungen Abs. 8
im Gegensatz zu den Ausgleichszahlungen nicht von der 14-Tage-Frist abhängig.
Die "außerordentlichen" Umstände - wobei technische Störungen im Allgemeinen nicht gemeint sind - werden noch hier und da die Gerichte beschäftigen, trifft hier in diesem Fall bei einer
langfristigeren Stornierung sowieso nicht zu.
Gruß privacy