• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1270725481000

    Hallo grischtu,

    nochmals zur Verdeutlichung:

    Es geht hier nicht um eine Pauschalreise. Hatte ich auch nur noch mal angeführt, weil hier auch andere außer irfania mitlesen und um Missverständnisse zu vermeiden. Soweit klar. 

    Meine Information und Unterscheidung ist folgende:

    Flug annulliert innerhalb 14 Tagen vor Abflug:

    Ausgleichszahlung und geschilderte Unterstützungsleistungen der Airline

    Flug annulliert nach Buchung, aber vor Erreichen der 14-Tage-Frist:

    keine Ausgleichszahlung - gleichwohl aber Unterstützungsleistungen der Airline im vollen Umfang.

    Die EU-Verordnung macht die Unterstützungsleistungen Abs. 8

    im Gegensatz zu den Ausgleichszahlungen nicht von der 14-Tage-Frist abhängig.

    Die "außerordentlichen" Umstände - wobei technische Störungen im Allgemeinen nicht gemeint sind - werden noch hier und da die Gerichte beschäftigen, trifft hier in diesem Fall bei einer

    langfristigeren Stornierung sowieso nicht zu.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1270739246000

    Hallo,

    richtig! Das sehe ich genauso wie privacy. Hinzu kommt, dass nicht nur die EU-Fluggastverordnung greift, sondern dass Air Berlin einen nach deutschem Recht  abgeschlossenen Befoerderungsvertrag einseitig storniert. 

    Und da muss meiner Auffassung nach Air Berlin Schadenersatz leisten, da die Fluggesellschaft den verbindlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nicht einhaelt. Und das bedeutet, dass Air Berlin die zusaetzlichen Kosten fuer einen Alternativflug zu leisten hat, wenn diese Kosten angemessen sind.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • tomin22
    Dabei seit: 1121385600000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1270758817000

    Hallo irfania,

    auch wir hängen wohl bei AB in der Warteschleife.

    Wie ich bereits geschrieben hatte, wurrde auch unser Flug um 2 Tage verlegt. Auf unsere 1. Schreiben (nach erfolglosem Versuch eine Klärung bei der Hotline herbei zu führen) wurde ja noch relativ schnell reagiert.

    AB bittet in diesem Schreiben um Verständis, dass ihnen aus aus dringenden Erfordernissen Änderungen vorbehalten sein müssen. Weiterhin weisen sie höflich auf unsere (!) Schadensminderungspflicht hin.

    Auf unser Verlangen, den Vertrag, ersatzweise auch durch eine andere Fluggesellschaft, zu erfüllen, wurde so gar nicht reagiert.

    Also haben wir AB in einem weiteren Schreiben konkrete Alternativflüge aufgezeigt. Tja, und das ist jetzt mehr als 2 Wochen her. Die von uns gesetzt Frist ist nunmehr verstrichen. Wir haben jetzt noch mal eine Frist gesetzt.

    An bernado2001 und insbesondere an privacy ein großes Dankeschön für die Hinweise. Es baut irgendwie schon auf, wenn man bestätigt bekommt, dass man Recht hat.

    Aber wie hat privacy so schön geschrieben:  

    "Recht haben und Recht bekommen sind oft 2 Paar Schuhe."

     

    Grüße Tomin

  • tomin22
    Dabei seit: 1121385600000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1271361722000

    Hallo irfania,

    hast du zzt. schon was eine Antwort von AB?

    Bei uns ruht immer noch still der See.

    Grüße Tomin

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!