• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1297976998000

    @BenG! sagte:

    Mein Reiseberater hat gemeint dass durch den Wiederruf die Sache gegessen sein müsste.

    .........

    welchen widerruf meint dein "reiseberater" denn?

    wenn du anfang 09 einen vertrag geschlossen hat und du damals auch die police bekommen hast, dann gibt es keinen widerruf.

     

    eine rücklastschrift ist kein widerruf.

    das ist nur eine "nichtzahlung des beitrages". mehr nicht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1297977163000

    @juanito sagte:

    Warum rufen bloß "alle" so oft nach Kulanz?

     

    .....

    frage ich mich auch sehr oft.

    vieleicht sollte man für manche das wort kulanz mal definieren.

     

    kulanz heißt NICHT:

    ich mache was ich will. entgegen der rechtslage. und wenn ich ganz laut schrei, kriege ich dann doch meinen willen und die gesellschaft (ob reiseunternehmen, versicherung, versandhaus, etc) bezahlt dann doch für meine fehler.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Reisefreundinnen
    Dabei seit: 1294358400000
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    gesperrt
    geschrieben 1297980371000

    Dieser Thread zeigt mal wieder, dass man ohne Reisebüro besser daran ist.

    Und warum sollte man hier kein kulantes Handeln einfordern? Wenn man dem TE glauben schenkt, wurde ja die Versicherung gekündigt, nur nachweisen lässt es sich nicht. Ob sich jedoch eine Versicherung, die wider besseres Wissen die Beiträge weiter einzieht, darauf einlässt, wage ich zu bezweifeln.

    P.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1297980947000

    @reisefreundinnen

    wieso "wider besseres wissen" ?

    es ist noch nicht geklärt, ob überhaupt eine kündigung vorliegt.

    seitens des to wissen wir nur, dass er die lastschrift für die fälligkeit frühjahr 2010 zurück gehen lassen hat.

    der to hat keine kündigung geschrieben oder unterschrieben.

     

    mal ganz krass formuliert:

    ich beauftrage dich, meinen vertrag zu kündigen.

    und wenn es nicht klappt, mache ich dich dafür verantwortlich?

    weil du die fristen verschlampt hast? oder die kündigung gar nicht geschrieben hast?

     

    geht mal gar nicht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Sunshine997
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    geschrieben 1297981511000

    @juanito sagte:

    Warum rufen bloß "alle" so oft nach Kulanz?

     

    Wer hat schon was zu verschenken?

     

    Weil in diesem Fall der TO aus Unwissenheit und Gutgläubigkeit nicht gehandelt hat... Und weil es das Reisebüro verbockt hat ... die hätten das mit der Kündigung nicht machen müssen (und ob sie es rechtlich überhaupt dürften, haben ja andere schon erörtert). Aber dann darf das Rsb das auch nicht zusagen, dass es sich darum kümmert!

    Aus meiner aktiven Zeit bei Reisebüros und Veranstaltern kann ich Dir sagen, dass wir, wenn wir Mist gebaut hatten, durchaus mit den Leistungsträgern (z.B. Versicherung) reden konnten und die dann "aus Kulanz" zugunsten des Kunden entschieden haben, zumindest wenn es sie nichts gekostet hat außer entgangener Zusatzeinnahmen.

    Um es ganz klar zu sagen: Ich bin kein Freund der Kulanz, insbesondere dann nicht, wenn ein anderer irgendwelche Kosten übernehmen soll (wie es einige Forenteilnehmer oft in den abstrusesten Fällen von Veranstaltern erwarten). Aber wenn keine Kosten entstehen und das Reisebüro eine Mitschuld hat, kann man schon mal ein Auge zudrücken ... finde ich ... und habe es wie gesagt in der Praxis auch desöfteren erlebt ...

    Deshalb denke ich, dass der TO da durchaus eine Chance gehabt hätte, wenn er sich im Vorjahr bei der ersten Lastschrift direkt mit Reisebüro und Versicherung in Verbindung gesetzt hätte ... aber da er das nicht getan hat, wird er wohl nicht drum herum kommen, für die zwei Zusatzjahre 2010 und 2011 zu bezahlen.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Reisefreundinnen
    Dabei seit: 1294358400000
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    geschrieben 1297982279000

    @ Lexilexi

    Mal ganz krass geantwortet:

    Ich bin kein Reisebüro. Wenn ich eines wäre, würde es klappen.

    Ich schreibe meine Kündigungen immer selbst und zwar als Einwurfeinschreiben. Das steht hier aber nicht zur Debatte. Wir müssen schon von den Fakten des Eröffnunsposts ausgehen und darin steht, dass der Vertrag gekündigt wurde. Klar, anzweifeln kann man vieles. Sogar die Existenz des TE.

    P.

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1297985619000

    Vielleicht noch ein neuer Aspekt. Den jetzt geforderten Beitrag zu bezahlen, ohne den im Vorjahr stornierten auch zu entrichten, bringt für den Erhalt des Versicherungsschutzes garnix! Alle eingehenden Zahlungen werden für Rückstände aufgewendet. Stimmts lexi? :kuesse: Einen Rat zum handeln gebe ich bewusst nicht öffentlich!.......aber: beim einfordern solcher geringen Beträge sind renommierte Gesellschaften in letzter Konsequenz sehr kulant.....! :D

  • Kourion
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    geschrieben 1298020062000

    @Lexilexi sagte:

    p.s.: um sowas kümmert sich doch insgesamt dein versicherungsberater deines vertrauens.

    natürlich nur dann, wenn du auch die versicherung vorher bei ihm abgeschlossen hast.

    Dazu OT bezüglich RRV:

    Ich habe vor einigen Jahren beim Versicherungsberater meines Vertrauens drei Versicherungen gekündigt, da sie in der Zwischenzeit für mich uninteressant geworden waren (per Einschreiben).

    Es gab daraufhin mehrere Telefonate seitens des Versicherungsberaters, der meine Entscheidung nicht nachvollziehen konnte / wollte. Ich habe die Kündigung aber aufrechterhalten, erhielt darüber auch einen schriftl. Bescheid der Zweigstelle.

     

    Anfang Januar des Folgejahres: trotz erfolgter ordnungsgemäßer Kündigung Abbuchung der Beiträge für die drei Versicherungen.

    Ein Rückruf bei der Hauptniederlassung ergab: Die Kündigungen waren von der Zweigstelle nicht weitergeleitet worden.

    Natürlich wurden die Kündigungen "nachträglich" akzeptiert / wirksam und ich bekam mein Geld zurück...

    ... allerdings nicht ohne einen bitterbösen Anruf seitens des Verantwortlichen der Zweigstelle. Dieser Anruf führte dazu, dass ich auch die restlichen Versicherungen bei dieser Gesellschaft kündigte.  :?

     

    Fazit: Obwohl ich nicht alle Berater in einen Topf werfe, eine Kündigung werde ich in Zukunft nur noch an die Hauptniederlassungen schicken.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1298024315000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

    stimmt gastwirt.

     

    aber im letzten punkt liegst du falsch.

    eine rennomierte gesellschaft für reiseversicherungen hat nur beitragsforderungen, die sich im genannten bereich bewegen.

    von daher fordern sie alle beträge ein.

    die kleineren beträge werden an externe inkasso unternehmen abgegeben.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    geschrieben 1298027306000

    OK,ich bezog es nicht auf reine Reiseversicherer. Hier hast du bestimmt recht.

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