• BenG!
    Dabei seit: 1297900800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1297959254000

    Hallo zusammen,

    ich habe im Frühjahr 2009 eine einjahres Reiserücktrittsversicherung zusammen mit meiner Reise gebucht. Da sich die Versicherung automatisch verlängert hat mein Reisebüro sich gleich einen Kündigungstermin vorgemerkt und die Versicherung gekündigt. Schonmal vorab: es existieren keine Unterlagen zur Kündigung.

    Letztes Frühjahr wurden mir nun nochmals 119 EUR Jahresbeitrag abgebucht. Nach Rücksprache mit meinem Reisebüro habe ich die Lastschrift wiederrufen und nichts mehr gehört.

    Heute sehe ich auf meinem Kontoauszug, dass auch dieses Jahr wieder 119 EUR abgebucht wurden. Habe daraufhin bei der Buchhaltung angerufen und mein Problem geschildert. Die Dame meinte dass ihr keine Kündigung vorliegt und der Vertrag somit immer noch besteht. Auf die Rücklastschrift reagierten Sie nie, es wird nur nach 5 Jahren der komplette Betrag gemahnt.

    Nun meine Frage: ist das rechtens und was soll ich nun tun?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1297959627000

    Als erstes solltest Du mal mit dem Reisebüro sprechen. Vielleicht ist dort was notiert und die können auf dem Kulanzweg was bei der Versicherung erreichen.

    Wenn dem nicht so ist, wird es schwierig.

     

    Es wäre nämlich Deine Aufgabe gewesen, die Versicherung zu kündigen, denn Du bist der Vertragspartner der Versicherung. Wenn das Reisebüro das "netterweise" übernimnmt, ist das ok, aber wenn das Reisebüro es vergisst, und Du keinen Beweis hast, ist der schwarze Peter bei Dir.

     

    Hier ein Link zu einem anderen Fall, wo sich ein Reisebüro "netterweise" kümmern wollte, es aber verspätet getan hat:

    http://www.holidaycheck.de/thema-Reisebuero+leitet+Reklamation+nicht+weiter-id_120182.html 

    Ob und wann die Versicherung sich um eine zurückgegangene Lastschrift kümmert, ist allein ihre Sache. Der Vertrag besteht, wenn er nicht bei der Versicherung gekündigt wurde, weiterhin.

    Also meiner Meinung nach ist das alles rechtens.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • BenG!
    Dabei seit: 1297900800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1297959985000

    Im Reisebüro ist nichts notiert. Das Büro wurde vor zwei Wochen außerdem geschlossen :-(. Mein Reiseberater hat gemeint dass durch den Wiederruf die Sache gegessen sein müsste.

    Heißt das die Versicherung kann wirklich in 5 Jahren kommen und den Beitrag der letzten 5 Jahre einfordern auch wenn sie sich davor nie gerührt haben?

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1297961328000

    Also der Vertrag mit der Versicherung besteht definiv noch, wenn es keine Kündigungsbestätigung gibt.

     

    Ob die in 5 Jahren rückwirkend für 5 Jahre Beiträge fordern können oder ob da zumindest die ersten Beiträge bereits verjährt sind, weiss ich leider nicht. 

     

     

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1297962311000

    Als erstes würde ich mal kündigen, denn sonst wiederholt sich das Spielchen nächstes Jahr wieder.

    Im übrigen glaube ich auch, dass der Vertrag rechtmäßig bestand/besteht.

    Du weißt also, dass für 2011 keine Kosten für eine RRV anfallen, ist doch auch schon was.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1297966812000

    Warum hast Du eigentlich im letzten Jahr, als der Betrag abgebucht worden war, nicht Kontakt mit Reisebüro und Versicherung aufgenommen und die Sache geklärt? Vielleicht wärst Du aus Kulanz rausgekommen; im schlimmsten Fall hättest Du zumindest nur den Betrag für 2010 zahlen müssen. 

     

    Einfach nur die Lastschrift zurückbuchen zu lassen ändert ja nichts daran, dass ein Vertrag besteht und die Versicherung eine Forderung an Dich hat. 

     

    Ich schließe mich Chepri an: Umgehend zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und Dich darüber freuen, dass Du für 2011 schon versichert bist.

     

    Und überlegen, ob Du nicht den 2010er-Betrag freiwillig nachzahlst, bevor der irgendwann MIT Zinsen/Mahngebühren etc. gefordert wird.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1297970991000

    Warum rufen bloß "alle" so oft nach Kulanz?

     

    Wer hat schon was zu verschenken?

     

    Arbeitnehmer doch auch nicht.

    Aus Kulanz schenke ich meinem Chef 2 Arbeitstage :laughing:

    Weil ich letzten Monat weniger zu tun hatte und am Bleistift gekaut habe

     

    ;o)

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1297971302000

    Ebenso von mir: Kündige umgehend.  ;)

     

    Auch frage ich mich, ob das RB in deinem Namen überhaupt eine RRV kündigen kann ?

    Anderes Beispiel:

    Mein RB wollte für mich eine Korrektur der TUI-VisaCard veranlassen (es ging um die Schreibweise des Vornamens).

    Auskunft aus Frankfurt: Nicht möglich, kann nur vom Kartenbesitzer persönlich beantragt werden... und dies trotz vorliegender Kopies des Persos, Unterschrift, etc.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1297973687000

    @Kourion sagte:

    Auch frage ich mich, ob das RB in deinem Namen überhaupt eine RRV kündigen kann ?

    Doch, geht schon. Denn meist schließt das RB im Namen des Kunden die Versicherung ab (damit sie doch auch wohl eine Provision bekommt ;) ) und kann die Versicherung wieder kündigen. Es verhält sich wie bei einem Reisevertrag. Kunde bucht in einem RB und storniert dort wieder.

    Ob das RB einen Nachweis über die Berechtigung der Stornierung gegenüber der Versicherung bringen muss, ist wieder eine andere Frage.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1297976798000

    @mosaik

    das mag in der theorie so sein.

    wenn es zum prozess kommen würde, läge dem gericht zwar eine willenserklärung des kunden für die versicherung vor (unterschrift auf der reisebestätigung inkl. der versicherung), jedoch keine willenserklärung auf der kündigung.

     

    das reisebüro kann nur im namen des kunden kündigen, wenn der kunde eine entsprechende willenserklärung ans rb richtet (so nach dem motto: bitte kündigen sie auch meine rrv zum....)

    auf zuruf geht da mal gar nichts.

     

    sicher macht man sich wegen solcher "peanuts" (denn reich wird man von der provision wirklich nicht) nicht die mühe: kündigung vorbereiten, an den kunden schicken, um unterschrift und rückgabe bitten, an die versicherung faxen, auf wv nehemn und beim kunden nach kündigungsbestätigung fragen, etc.....

    aber das wäre der rechtlich sicherste weg.

     

    @benG

    beim rrv nochmal anrufen, fragen welche rückstände bestehen, zum nächstmöglichen termin kündigen, auf besätigung warten und bis da hin bezahlen.

    nach wirksamwerden der kündigung nicht mehr bezahlen und fertig ist es.

     

    p.s.: um sowas kümmert sich doch insgesamt dein versicherungsberater deines vertrauens.

    natürlich nur dann, wenn du auch die versicherung vorher bei ihm abgeschlossen hast.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!