Ich habe mir nochmal die AGB von Ryanair durchgelesen, alles für mich als Laien recht undurchsichtig. Formulierungen wie "vorbehaltlich der Regierungsgenehmigungen" tauchen da nicht auf.
Nur der allgemeine Hinweis unter Punkt 7.1.2.1.
Ich habe mir nochmal die AGB von Ryanair durchgelesen, alles für mich als Laien recht undurchsichtig. Formulierungen wie "vorbehaltlich der Regierungsgenehmigungen" tauchen da nicht auf.
Nur der allgemeine Hinweis unter Punkt 7.1.2.1.
@'hascs' sagte:
Danke für Euer "Beileid". Zum Glück hat mir meine Rechtschutzversicherung erklärt, dass sie mir entsprechenden Beistand leistet. Also habe ich den Fall einen Rea für Reiserecht übergeben. Werde Euch entsprechend weiter informieren.
Mich würde mal interessieren, WO du klagen willst. Hauptsitz der Ryanair ist Dublin/Irland. Aber in der Vergangenheit sind ja einige Urteile über Ryanair in Frankfurt/Hahn zugestellt worden! welchen weg gehst du?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!