• andjulmei
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    geschrieben 1253908745000

    Meine 6jährige Tochter hatte in der Nacht vor dem Heimflug in der Türkei die ersten Anzeichen einer schweren Magen-/Darminfektion. Im Flughafen Antalya musste man ihr eine Infusion legen, damit sie den Flug nach Deutschland überstehen konnte. Am nächsten Tag musste sie für 6 Tage im Krankenhaus. Im Stuhl wurden Salmonellen nachgewiesen. Wir hatten ein AI-Hotel und natürlich nur dort gegessen und getrunken. Das erste Schreiben an den Reiseveranstalter (Tjaereborg) wurde ein Schadenersatz abgelehnt.

    Hat jemand Erfahrungen oder kann mir jemand einen Tipp geben, welche nächsten Schritte ich unternehmen kann? Oder habe ich wirklich keine Chance?

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1253909861000

    Hallo andyulmei,

    es tut mir leid für Deine Tochter. Es wird aber kaum beweisbar sein, das die Salmonellen definitiv aus dem Hotel kommen.

    Sind denn mehrere Urlauber in dem Hotel erkrankt?  Gibt es ein Attest und Zeugen?

    Salmonellen kann man nicht nur durch verdorbene Lebensmittel bekommen. Auch durch Ausscheidungen von Mensch und Tier und von verunreinigtem Wasser.

    Es kann demnach auch ausserhalb der Hotelanlage eine Ansteckung erfolgt sein. Auf einer Toilette, am Strand oder Kontakt mit Ausscheidungen von einem erkrankten Tier.

    Sabine

  • andjulmei
    Dabei seit: 1180137600000
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    geschrieben 1253950829000

    Im Hotel waren mehrere Gäste an einer "Magen- und Darminfektion" erkrankt. Was mir bekannt ist, waren dies aber alle "leichtere" Fälle. Dies ist aber erklärbar, denn (lt. Fachliteratur) bekommt ein Kind schon bei 100 Bakterien Probleme, ein gesunder Erwachsener kann 100.000 (!) Bakterien verkraften. Jedoch kenne ich keinen anderen Gast, bei dem Salmonellen nachgewiesen wurden (der 100%ige Nachweis ist auch in Deutschland sehr aufwendig, die Stuhlprobe ist 5 Arbeitstage im Labor).

    Nun ich weiß zwar, dass wir draußen vorm Hotel nichts gegessen oder getrunken haben, kein Eis gekauft haben und auch nicht auf einer Toilette waren. Aber genügt dies auch bei einem AI-Hotel? Wie kann ich so etwas glaubhaft beweisen? Das Problem ist bei uns auch, dass die Erkrankung erst in der Nacht vor dem Heimflug angefangen hat (wir wurden bereits gegen 8.30 Uhr morgens abgeholt). Somit hatte ich keine Möglichkeit, nach anderen erkrankten Gästen zu fragen.

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1253953140000

    Als erstes würd ich mich mal freuen, wenn mein Kind wieder gesund ist...! Von wieviel Geld

    träumt man den in so einem Fall? Es gibt nämlich immer noch ein "allgemeines Lebensrisiko",

    da kann man Salmonellen durchaus auch zu zählen!

  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1253955269000

    @andjulmei sagte:

    Hat jemand Erfahrungen oder kann mir jemand einen Tipp geben, welche nächsten Schritte ich unternehmen kann? Oder habe ich wirklich keine Chance?

     

    Solche Geschichten gabs hier schon öfters,

    und es lief eigentlich immer auf das gleiche hinaus.

    Du kannst nicht beweisen das die Erkrankung von eurem Hotel verursacht wurde.

    Deshalb werden weitere Schritte vergeblich sein.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • andjulmei
    Dabei seit: 1180137600000
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    geschrieben 1253961242000

    Natürlich freue ich mich, dass mein Kind wieder gesund ist. Auch möchte ich mir die Erkrankung meiner Tochter "vergolden" lassen. Aber wenn sofort im Anschluss an den Urlaub die Tochter ( und meine Frau als Begleitperson) für 6 Tage im Krankenhaus war, ist von der Erholung nichts übrig geblieben.

    Eine Salmonellen-Erkrankung gehört auch nicht zum "allgemeinen Lebensrisiko". Soweit habe ich mich selbst schon im Internet schlau machen können.

    Was ich hier suche, sind Tipps über vergleichbare Fälle. Kann der Reiseverstalter oder - soweit soll es ja nicht kommen - das Gericht bei einer gebuchten All-Inclusiv-Verpfegung (dazu gehörte auch das tägliche Eis für die Kinder) davon ausgehen, dass man auch diese in Anspruch genommen hat und "draußen" vor dem Hotel dafür kein Geld ausgegeben hat?

    Mitreisende können mir lediglich bestätigen, dass wir in dem Zeitraum vor der Erkrankung (5 bis max. 72 Stunden) keinen Ausflug unternommen haben.

  • UteEberhard
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    gesperrt
    geschrieben 1253970837000

    @andjulmei Hallo. Natürlich suchst du für dich Argumente, gegen das Hotel. Dies ist nachvollziehbar und legitim, allerdings nicht zielführend.

    Einen durchsetzbaren Anspruch kannst du nur fordern, wenn du eindeutige und belegbare Beweise gegen das Hotel vorbringen kannst. Und genau dass wird dir nicht gelingen !

    Bitte nicht als Vorwurf verstehen. Kaum ein Reisender kann in einer solchen Situation den "Übeltäter" nachweisen - leider !

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1253987909000

    @andjulmei sagte:

    .. Kann der Reiseverstalter oder - soweit soll es ja nicht kommen - das Gericht bei einer gebuchten All-Inclusiv-Verpfegung (dazu gehörte auch das tägliche Eis für die Kinder) davon ausgehen, dass man auch diese in Anspruch genommen hat und "draußen" vor dem Hotel dafür kein Geld ausgegeben hat?

     

    Genau dort ist der Haken an der Geschichte.

    Ai-Hotels sind kein Knast, man kommt und geht wann man will.

    Und deswegen wird kein Gericht davon ausgehen das du und deine Angehörigen sich ausschließlich innerhalb der Hotelanlage verpflegt haben.

    Es ist einfach nicht nachvollziehbar woher der Virus kam, ist auch irgendwie logisch.

    Wenn du Zeit und Ärger sparen willst hake die Geschichte ab und freu dich auf den nächsten Urlaub.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Louboutin
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    geschrieben 1254051398000

    @wiener-michl sagte:

       

    Es ist einfach nicht nachvollziehbar woher der Virus kam, ist auch irgendwie logisch.

    Wenn du Zeit und Ärger sparen willst hake die Geschichte ab und freu dich auf den nächsten Urlaub.

      Der Korrektheit halber sei hier gesagt, dass Salmonellen Bakterien und keine Viren sind.

    Und dann ist es genau so, wie wiener michl es hier schon schreibt. Du bräuchtest handfeste Beweise um das Hotel für die Erkrankung Deiner Tochter haftbar zu machen.

    Würde sich ein Verdachtsfall in Deutschland bestätigen ( es handelt sich hierbei nämlich um eine meldepflichtige Erkrankung ), würde umgehend das Gesundheitsamt eingeschaltet, welches wiederum unmittelbar  das entsprechende Haus aufsuchen und Lebensmittelproben nehmen würden. Im Falle eines positiven Ergebnisses würde dieses Haus vorübergehend geschlossen. Wie die Vorgehensweise hierbei in der Türkei ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

    Letztendlich solltest Du froh sein, dass es Deiner Tochter wieder besser geht. Es hätte schlimmer kommen können.

    Apropos " vergolden ". Willst Du jetzt oder ist es nur ein Schreibfehler? :frowning:

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • andjulmei
    Dabei seit: 1180137600000
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    geschrieben 1254082880000

    Das mit dem "vergolden" war natürlich - im Eifer des Gefechts - nur ein Schreibfehler. Richtig ist, dass ich weder ein Geschäft oder Gewinn mit der Erkrankung machen möchte. Mein Anliegen war nur mit Hilfe der Erfahrungen von anderen Forumteilnehmer herauszufinden, wie die Rechtslage aussieht bzw. welche Beweise ich vorlegen muss.

    Diese Frage wurde mir beantwortet. Darum danke ich Allen hier für ihre Beiträge.

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