Gerne hier nochmals meine Gedanken dazu, die ich in einem anderen Thread im Frühjahr zu diesem Thema schrieb:

Bei "Lebensmittelvergiftung", "Salomellenerkrankung" usw. stellenGerichte sehr strenge Maßstäbe des Nachweises. Wie schon Bertholdausgeführt hat, wird dieser schwierig sein.

Beispielsweise genügt es nicht, dass von einem 100-Betten-Hotel "nur"10 oder 20 erkrankt wären - etwa 50 bis 70 % der Bewohner müssten davonnachweislich von den selben Symptomen innerhalb desselben Zeitraumes erkranken. Dann würde man von einer Epidemie sprechenund könnte gegen den Veranstalter Ansprüche stellen (so geschehen vorJahren in einem Magic-Life-Club in Griechenland).

Eine Feinheit obendrauf: die Eltern hatten Halbpension gebucht. Sindaber mittags auch noch eine Kleinigkeit im Hotel essen gegangen(angenommen...!). Und (weiters angenommen) könnten nun beweisen,dass das verdorbene Essen zu Mittag war: auch dafür haftet derReiseveranstalter nicht. Denn dieser haftet nur für die von ihmversprochenen Leistungen, also für das Frühstück und Abendessen (soferndiese beiden Mahlzeiten als Halbpension angeboten wurden). Da müssteman sich wiederum direkt an das spanische Hotel wenden.

Bzgl. einer Reisepreisminderung... selbst wenn man den Nachweiserbringen kann, wird der Reisepreis üblicherweise nur für die "Dauerder Beeinträchtigung" gemindert. Was natürlich schon auch fürden Rest der Reise sein kann. Aber auch hier lauern Details.Beispielsweise: in der Regel versprechen ja Reiseveranstalter nicht"Erholung", sondern Flug, Hotel, Strand, Meer usw. das heißt, WAS manim Urlaubsort macht, ist so gut wie nie Gegenstand des Reisevertrages.

Ok, ihr werdet jetzt sagen: na klar ist Erholung mein Ziel. ... Aber ob es auch vertraglich vereinbart worden ist... das ist hier die rechtliche Frage!

Für diesen Fall würde es bedeuten: würde eine Nachweis gelingen, lägeeine Beeinträchtigung vom 3. Tag bis zur Krankenhausentlassung vor,weil man in dieser Zeit das Hotel nichtnutzen konnte!

Inwieweit man in derartigen Fällen auch Schadenersatz verlangen kann und erhält, ist sehr umstritten!

Es ist und bleibt ein heikles und kompliziertes Thema, wenn man imUrlaub erkrankt und meint, es sei aufgrund einer vom Reiseveranstalterzu vertretenden Angelegenheit