• Gladbach1900
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    geschrieben 1161276401000

    So im Sommer 2006 waren wir in Ägypten/Taba im Hotel Morgana Beach Resort.

    Im Katalog wurde die Lage ungefähr beschrieben.

    Das Resort liegt ca. 4 km von Taba Heights direkt am Sandstrand mit vorgelagertem Korallenriff.

    Es war kein Sandstrand vorhanden! Es sah dort so aus...

    http://www.pictureupload.de/showpic.php?src=/pictures/

    191006164709_IMGP0456.JPG&w=500

    Zudem gab es noch weitere Sachen, die nicht ganz ok waren.

    Wieviel Prozent kann man allein durch diese Tatsache bekommen?

    Oder kennt jemand Gerichtsurteile mit einer ähnlichen Situation?

    PS: Wir hatten schon einen Beschwerde Brief ui Neckermann geschickt, der dann ohne eine Entschädigung beantwortet wurde. Bei einem Telefongespräch bot man uns mal schnell 5%. Dieses Angebot ähnelte eine Verhandlung auf einem Basar!

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1161285444000

    hallo gladbach.

    habe mir das foto einmal an gesehen. sehe dort aber sandstrand. und dass bei der beschreibung dabei steht, dass dort in korallenriff vorgelagert ist bedeutet, dass im sand auch korallensplitter verhanden seien können. das kann manchmal ganz schön unangenehm an den füßen sein.

    aber definitiv kann ich nicht wirklich einen mangel erkennen.

    du scheibst, dass es noch andere sachen gab. welche mängel waren das denn? beschreib doch mal.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Gladbach1900
    Dabei seit: 1133913600000
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    geschrieben 1161432312000

    @'Lexilexi' sagte:

    hallo gladbach.

    habe mir das foto einmal an gesehen. sehe dort aber sandstrand. und dass bei der beschreibung dabei steht, dass dort in korallenriff vorgelagert ist bedeutet, dass im sand auch korallensplitter verhanden seien können. das kann manchmal ganz schön unangenehm an den füßen sein.

    aber definitiv kann ich nicht wirklich einen mangel erkennen.

    du scheibst, dass es noch andere sachen gab. welche mängel waren das denn? beschreib doch mal.

    Hallo Lexilexi, wenn in der Hotelbeschreibung Sandstrand steht und mann erst im Hotel Badeschuhe kaufen muss, weil man sonst garnicht in die Nähe vom Wasser kommen konnte, dann gehe ich von einer Kataloglüge aus. Bei allen anderen Hotelbeschreibungen wurde darauf hingewiesen das wenigstens Badeschuhe empfohlen sind, weil es keinen Sandstrand gibt. Mit Kindern macht das baden unter solchen Bedingungen richtig Spass. MfG gladbach

  • muecke1401
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    geschrieben 1161439097000

    Hy Gladbach-Fan ;)

    Das Ufer ist kein Sand, an den Liegen aber wohl.

    sei froh, wenn du 5% zurück bekommst.

    Mittlerweile lese ich Kataloge mit Lupenaugen und an irgendwelchen unscharfen bilderstellen im katalog, fällt das Hotel-oder die Ecke sofort weg.

    Jetzt teste ich auch erst mal im Holiday.

    Leider fallen die Antworten nicht wie erhofft aus, aber stimmt eben so. Das du mit Kids da keinen Spass im wasser hattest ist verständlich- ist dem VA aber sch... egal.

    Bin selber eine Geschädigte (aber woanders), man fühlt sich im recht- kriegt aber keins... tja-hartes Lehrgeld.

    Liebe Grüsse Mücke (auch ein halber Gladbach-fan)

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
  • Denlux
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    geschrieben 1161903929000

    Hi Gladbach,

    Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würd ich die Bilder mal deinem Anwalt vorlegen. Solche Hotels gibts total oft in Ägypten, wo man kaum oder gar nicht ins Wasser kommt. Ich verstehe nicht warum an solchen Stränden überhaupt Hotels gebaut werden, und dann noch nichtmal ein Badesteg darüber gelegt wird.

  • Lexilexi
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    geschrieben 1162041190000

    wieso sollte man einen rechtsanwalt mit diesem fall bemühen?

    beim va neckermann ist zu lesen: direkt an einem vorgelagerten korallenriff, badeschuhe empfehlenswert.

    damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder?

    ein weiterer anbieter für dieses hotel ist bucher. dort ist dieser hinweis nicht gegeben, aber die tatsache, dass dort ein korallenriff ist, sagt doch schon aus, dass man nicht mit puderzuckersand rechnen kann.

    für reklamationen müssen bestimmte fristen eingehalten werden. wenn der fragesteller im sommer 06 dort war, dürfte die zeit verstrichen sein.

    also: beim nächsten mal vielleicht alles ein bißchen aufmerksamer lesen und bei hc informieren ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Gladbach1900
    Dabei seit: 1133913600000
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    geschrieben 1162073878000

    @'Lexilexi' sagte:

    wieso sollte man einen rechtsanwalt mit diesem fall bemühen?

    beim va neckermann ist zu lesen: direkt an einem vorgelagerten korallenriff, badeschuhe empfehlenswert.

    damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder?

    e

    Hallo, allso lesen kann ich noch. Bei Neckermann steht Sandstrand und nichts von Badeschuhen. Wir waren das fünfte mal in Ägypten und so verarscht wurden wir noch nicht. Die Frist haben wir eingehalten, Montag ist der Termin beim Anwalt.

    MfG gladbach 1900

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1162115210000

    hallo gladbach.

    gestern, als ich den obigen beitrag schrieb, habe ich bei "deinem" hotel geschaut und auch unter den "offiziellen beschreibungen der veranstalter". dort stand das mit den badeschuhen. es kann aber sein, dass das jetzt schon die winterkatalogbeschreibung ist und es bei euch im sommer nicht drin stand.

    das will ich gar nicht bezweifeln.

    ich kann auch verstehen, dass du sauer bist, weil der urlaub nicht so war, wie du/ihr ihn euch vorgestellt habt.

    jedoch würde ich der ganzen sachen wenig erfolgsaussichten zusprechen. aber kannst ja dann mal erzählen, wie es weiter geht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1162125845000

    Wie man überhaupt so ein Theater machen kann weil man keine Badeschuhe dabei hatte obwohl man das Gebiet kennt und weiß was es bedeutet, dass ein Riff vorgelgert ist, ist schon unvertsändlich.

    Da im Katalog stand, dass ein Riff vorgelagert ist hat die Sache sowieso null Aussicht auf Erfolg, aber der Anwalt wird sich freuen, dass er sich etwas verdienen darf und die Rechtschutz wird sich überlegen, ob Sie so einen Kunden, der wegen so einer eindeutigen Lapalie Klagen will, nicht rausschmeißt...

    Im Neckermann Katalog steht doch:

    Lage:

    Das Resort liegt ca. 4 km von Taba Heights direkt am Sandstrand mit vorgelagertem Korallenriff (Badeschuhe empfehlenswert).

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Gladbach1900
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    geschrieben 1162163342000

    So in dem alten Katalog steht nur

    "Lage: Etwa 4km von Taba Heights entfernt liegt das Morgana Beach Resort direkt am hoteleigenen Sandstrand."

    Die neuere Version lautet:

    "Lage:

    Das Resort liegt ca. 4 km von Taba Heights direkt am Sandstrand mit vorgelagertem Korallenriff (Badeschuhe empfehlenswert)."

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