• Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1162164038000

    Bleibt dabei, Sandstrand, heißt (leider) nicht, dass Du ohne Badeschuhe ins Meer kannst....den Sandstrand hattest Du ja auch, wie aus den Bildern ersichtlich....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1162233393000

    @gladbach

    und? was sagt der anwalt?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • juanito
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    geschrieben 1162234995000

    Guten Tag, bitte unterschreiben Sie die anwaltliche Vollmacht :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Denlux
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    geschrieben 1162254880000

    Also wenn im Katalog steht "Sandstrand mit vorgelagertem Korallenriff", heisst das nicht das man unbedingt Badeschuhe braucht. In allen Hotels wo ich bis jetzt war in allmöglichen Ländern hat das auch gestanden und es waren bis jetzt immer Puderzuckerstrände, wo man gut ins Wasser kam und sich nicht gleich im flachen Wasser die die Beine gebrochen hat. Ein guter Reiseveranstalter gibt auf jeden Fall schon im Katalog an, dass man Badeschuhe braucht. Ein gutes Hotel muss aber auch auf jeden Fall einen Steg über solche Strände haben. Was soll denn eine Familie mit kleinen Kindern machen die sich nicht auskennt, und dann so einen Rotzstrand bucht. Sollen die Kinder dann den ganzen Urlaub nicht ins Wasser oder was....

    Wenn das so legal wäre hätte Neckermann ja sicher auch keine 5 % geboten!

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1162283668000

    Doch es ist legal, die haben nur keine Lust auf Stress udn geben dann lieber einen Gutschein.....

    Was die Leute mit Ihren Nachkommen machen ist denen total wurscht!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • sakura*no*hana
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    geschrieben 1162420417000

    Wenn in Ägypten ein Riff vorgelagert ist, kann man davon ausgehen, dass man nicht wirklich bequem ohne aufgeschnittene Füße ins Meer kommt.

    Und nur weil ein Veranstalter einem entgegen kommt, heißt es noch lange nicht, dass der Kunde auch Anspruch auf Entschädigung hat. Man möchte den Kunden nur nicht verlieren und gibt ihm etwas ganz Tolles: einen Gutschein, den man bei der nächsten Reise mit den Veranstalter (!) einlösen kann. Klingelt es?? :question: So bindet man den unzufriedenen Kunden gleich für eine weitere Reise an sich.

    Eine Rechtschutz Versicherung schmeißt niemanden wegen eines Beratungsgespräches heraus. Dafür sind die da! Denn die RV mss ja erst noch entscheiden, ob sie für eine eventuelle Klage Deckung erteilt oder nicht. Und ich würde mal zu 98% sagen, dass dies auf ein NEIN hinausläuft.

  • levesmaedche
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    geschrieben 1163267507000

    Auweia und beim nächsten Urlaub beschwerste Dich dann, weil du nen Krümel Sand zwischen die Zehen gekriegt hast?

    Schliesslich hat niemand im Katalog Socken empfohlen??? :? :? :? :?

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Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!